• 16. März 2025

Defekte Zweiklassenjustiz: Schwerkrimineller Clanboss darf nach Berlin einreisen – aber kein Freigang für Alfons Schubeck

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Dez. 23, 2024
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Zwei Meldungen aus den letzten Tagen zeigen einmal mehr, welch absurden Maßstäbe im deutschen Rechtstaat herrschen: Dank eines Deals mit der Berliner Justiz hat der Clan-Boss Mahmoud Al-Zein es geschafft, dass seine Einreisesperre nach Deutschland von sieben auf viereinhalb Jahre verkürzt wurde. Damit könnte er im kommenden Sommer nach Berlin zurückkehren. 2021 war Al-Zein in die Türkei geflohen, um einer Abschiebung zu entgehen. 1982 war er als angeblich staatenloser Kurde nach Deutschland eingereist, hatte erfolglos Asyl beantragt, wurde aber geduldet. Dies nutzte er, um im Drogenhandel und im Rotlichtmilieu ein kriminelles Imperium aufzubauen, während er offiziell von Arbeitslosengeld lebte. Heute steht er an der Spitze einer Verbrecherorganisation mit rund 3.000 Mitgliedern. Zwischen 1985 und 2008 saß er insgesamt acht Jahre in Deutschland im Gefängnis, allein zwischen 2005 bis 2021 wurde Al-Zein fast 70 Mal (!) als Tatverdächtiger erfasst und elfmal verurteilt.

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Vor vier Jahren veröffentlichte er sogar ein Buch unter dem Titel „Der Pate von Berlin“, worin er sich brüstet: „Mein Wort zählt. Nicht nur innerhalb der eigenen Familie, auch bei anderen Clans. Jugoslawen, Türken, Kurden, Russen – wir kennen uns alle, respektieren uns gegenseitig. Wenn mal jemand daneben tritt, wird auch mal ein Auge zugedrückt. Aber wenn die Grenze des Respekts überschritten wird, fließt Blut.“

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Gefährdung des Rechtsfriedens

Das alles ist jedoch kein zwangsläufiges Hindernis für seine Rückkehr. „Die Aufhebung der Einreisesperre bedeutet nicht, dass der Kläger einen Anspruch auf Rückkehr nach Deutschland hat“, beschwichtigte ein Gerichtssprecher. Al-Zein sei dann „ein normaler türkischer Staatsbürger, der ein Visum beantragen muss“, in dem geprüft werde, was gegen ihn vorliege. Aller Erfahrung nach, wird man in Berlin jedoch keinen Grund finden, ihm die Rückkehr zu verweigern. Dass die ursprüngliche Einreisesperre nicht lebenslang, sondern nur sieben Jahre galt, war schon lächerlich genug.

Zu welcher Härte der deutsche Ausbeuterstaat bei Finanzdelikten fähig ist, zeigt sich dagegen am Vorgehen der bayerischen Justiz gegen den 75-jährigen ehemaligen Starkoch Alfons Schuhbeck. Dieser sitzt wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis. Weil eine neue Anklage hinzukam, erhält er über Weihnachten keine Minute Freigang! Ein migrantischer Schwerverbrecher, der Deutschland seit seiner Einreise von 42 Jahren nichts als Schaden zugefügt hat und an der Spitze einer mafiösen Großorganisation steht, darf möglicherweise zurückkehren, ein 75-jähriger deutscher Koch, der im Vergleich dazu Bagatelldelikte begangen hat, muss über die Feiertage in Haft bleiben. Auf Dauer werden solche gegen jedes öffentliche Rechtsempfinden gerichtete Handlungen nicht ohne Folgen für den Rechtsfrieden bleiben. Es ist nur noch lächerlich, nach welchen Kriterien hier „Recht“ praktiziert wird. Die viel beschworene „ganze Härte des Rechtstaates“ bekommen jedenfalls nur noch Deutsche zu spüren.  (TPL)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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