Berlin (ots)
Das Bundesinnenministerium arbeitet derzeit an einem neuen Sicherheitspaket, das den automatisierten Abgleich von polizeilichen Fahndungsbildern oder Überwachungsaufnahmen mit Internetdaten ermöglicht. In einigen Bundesländern ist darüber hinaus die Einführung der biometrischen Gesichtserkennung zur Echtzeit-Überwachung von öffentlichen und öffentlich zugänglichen Räumen geplant. Die massenhafte biometrische Überwachung ist jedoch mit erheblichen menschenrechtlichen Risiken verbunden, warnt das Deutsche Institut für Menschenrechte.
„Der Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung ist ein tiefer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre. Zudem können Unschuldige aufgrund falscher Treffer zum Ziel polizeilicher Maßnahmen werden. Wer Künstliche Intelligenz im Polizeieinsatz nutzen will, muss Grundrechte von Anfang an mitdenken, damit Technologien nicht zur Gefahr für die Freiheit werden. Eine breite öffentliche Debatte über mögliche Folgen biometrischer Fernidentifizierung ist unverzichtbar“, betont Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Um eine angemessene Auseinandersetzung über den rechtssicheren Einsatz von KI-Technologien zu gewährleisten, empfiehlt das Institut deshalb in einer heute veröffentlichten Studie die Einrichtung einer Enquetekommission zum Thema biometrische Fernidentifizierung durch den Deutschen Bundestag. Dort sollten Bundestagsabgeordnete mit Vertretern aus den Bereichen Polizei, Daten- und Diskriminierungsschutz, Wissenschaft sowie Zivilgesellschaft die Risiken und Chancen des Einsatzes der Technologie umfassend erörtern. Um eine fundierte Meinungsbildung zu ermöglichen, braucht es dabei auch Transparenz über polizeiliche Planungen und die verfügbare Technologie.
„Sollten die Gesetzgeber auf Bundes- und Länderebene für neue Befugnisse zur polizeilichen Gesichtserkennung votieren, sollten diese zunächst zeitlich befristet und evaluiert werden“, empfiehlt Steven Kleemann, Institutsexperte für Digitalisierung und Künstliche Intelligenz und Co-Autor der Studie. „Der Einsatz sollte unter Richtervorbehalt gestellt und das Instrument der Grundrechte-Folgenabschätzung, das die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz öffentlichen Betreibern von Hochrisiko-KI-Systemen vorschreibt, ernstgenommen werden“, so Kleemann weiter.
Das Institut spricht sich außerdem für einen transparenten Umgang mit Hochrisiko-KI-Systemen aus und empfiehlt dem Gesetzgeber, über die Vorgaben der europäischen KI-Verordnung hinauszugehen. So sollten beispielsweise KI-Systeme, die bei der Polizei im Rahmen von Grenzkontrollen und im Bereich Asyl und Migration eingesetzt werden, in einer Datenbank registriert werden, die öffentlich einsehbar ist.
WEITERE INFORMATIONEN
Töpfer, Eric | Kleemann, Steven (2025): Polizeiliche Gesichtserkennung: Menschenrechtliche Herausforderungen einer Risikotechnologie. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte https://ots.de/x097PB
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