• 1. Januar 2025

Datenschutz-Supergau droht: Elektronische Patientenakten von 70 Millionen Deutschen sind leichte Beute für Hacker

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Dez. 29, 2024
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Was wurde nicht alles gewarnt vor der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA): übergriffig, ein Albtraum für Daten, Schütze, Bruch der ärztlichen Verschwiegenheit und prinzipielle Erpressungbarkeit von mit der eigenen Krankheitsgeschichte, was Nachteile, bei der Versicherung, im Job und im sozialen Ansehen nach sich bringen kann. Und immer wieder wurde uns erzählt, gewährleistet. Als könne dieser Staat in irgendeiner Weise noch etwas gewährleisten, wo nicht einmal die Datenerfassung beim unsäglichen 2G – Regime mit Zettelwirtschaft und überteuerten 08 15 – Apps auch mal ansatzweise geklappt hat und so gut wie jedes digitale Projekt hoffnungslos gefloppt ist.

Dass die Mane mit allem recht hatten, wird nun durch alarmierende Aussagen von IT – Sicherheitsexperten bestätigt. Im Rahmen des Chaos Communication Congress in Hamburg wiesen zwei Profis auf gravierende Sicherheitsmängel bei der elektronischen Patientenakte hin: Nach ihren Angaben konnten sie, wie “Zeit Online” berichtet,  auf die Akten beliebiger Versicherter zugreifen – und zwar auch ohne zuvor deren Gesundheitskarte eingelesen zu haben. Genau diese “Firewall” jedoch sollte bisher als letzte Hürde Datenmissbrauch ausschließen. Damit ist der Nachweis erbracht, dass Hacker Zugriff auf alle 70 Millionen deutschen elektronischen Patientenakten nehmen könnten – und die Inhalte nach Belieben etwa anonym ins Netz stellen könnten oder den Betreffenden damit Schaden zufügen.

Nächste Lauterbach-Lüge

Da inzwischen in diesen Patientenakten so gut wie alle ärztlichen Behandlungen und auch vertrauliche Details dokumentiert und gespeichert sind (etwa die Inhalte von psychotherapeutischen Sitzungen, sofern von Ärzten verordnet, oder Angaben zu Geschlechtskrankheiten),  handelt es sich um einen theoretischen datenschutzrechtlichen Supergau. Die IT-Experten warnen gegenüber der “Zeit” vor einem rapiden und massiven Vertrauensverlust; das dürfte jedoch noch gelinde ausgedrückt sein.

Eigentlich soll die elektronische Patientenakte, die es schon seit 2021 gibt, ab kommendem Jahr für alle gesetzlich Versicherten “standardmäßig verfügbar” sein – im Zuge einer Widerspruchslösung. Das bedeutet, so die “Zeit”: Ärztinnen und Psychotherapeuten (sollen) dort Diagnosen, Laborberichte und andere medizinische Informationen eintragen können… Wer dies nicht möchte, muss widersprechen. Das Bundesgesundheitsministerium bewirbt die digitale Akte als nützlich für die Versorgung von Patientinnen und Patienten.”  Blauäugig beharrt das von dem notorischen Schwindler und Scharlatan Karl Lauterbach geleitete Gesundheitsministerium darauf, die Datensicherheit sei gewährleistet, und schreibt: „Nur Patientinnen und Patienten sowie das von ihnen berechtigte medizinische Personal haben Zugriff auf die Daten.“ Dabei dürfte es sich um die nächste Lüge aus dem Hause Lauterbach handeln. (TPL)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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