Die Landesmedienanstalten werden pro Jahr mit 160 Millionen Euro ausgestattet um politisch Andersdenkende im Sinne von „Demokratie gegen rechts“ zu verfolgen.
Alexander-Wallasch.de wurde jetzt zum Ziel dieser Verfolgung. Der Anwalt von Alexander-Wallasch.de spricht Klartext in Richtung neue Zensurbehörde: „Lasst Eure Finger weg! Ihr seid schlicht und ergreifend nicht zuständig, Ihr seid ÜBERGRIFFIG! Am Ende wird die politische Forderung der Auflösung sämtlicher Landesmedienanstalten stehen. Diese schützen Freiheit nicht, sondern gefährden diese essentiell.“
RA Dirk Schmitz M.A. im Interview mit Alexander Wallasch:
Alexander-Wallasch.de bekam Post von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt. Worum geht es aus Sicht des Anwalts?
Alle 14 Landesmedienanstalten arbeitet heute im Wesentlichen mit künstlicher Intelligenz, Programmen zur Verfolgung der Meinungsfreiheit. Ob mit Intelligenz, ist offen. Die Anstalten schreiben aktuell Anbieter im Sinne des Telemedien-Staatsvertrags (TMStV) – oder was sie darunter verstehen – an, um Einfluss auf Inhalte politischer Publikationen zu nehmen.
Dieser Einfluss kann natürlich nicht direkt genommen werden: Ist Ihr Artikel rechtskonservativ? Dieser Einfluss wird über Umwege genommen: Man definiert einen Verstoß gegen „journalistische Sorgfaltspflicht“, die gesetzlich nie definiert wurde. Auch gesicherte Rechtsprechung gibt es nicht.
Die Landesmedienanstalt behauptet dann, sie sei der Verteidiger des Glaubens, Überprüfer dieser Sorgfaltspflichten und schreibt unter Anwendung strukturierter Rechtsanwendungsungleichheit „kritische Medien“ an, um einzelne Artikel herauszuschießen und eine Atmosphäre der Verunsicherung zu schaffen, damit die „Medienkrokodile“ nicht mehr beißen. Das ist, kurz zusammengefasst, der offensichtlich rechtswidrige Angriff der Landesmedienanstalten, hier der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM).
Jetzt gibt es Portale, die haben mittlerweile ihre gesamte Historie gelöscht. Mutmaßlich genau deswegen. Offensichtlich funktioniert das System.
Das System funktioniert nur aus der Schwäche der Adressaten heraus. Warum? Es gibt heute in Deutschland – Stand Nachfrage bei Juris, der zentralen Datenbank für Gerichtsentscheidungen – kein einziges Urteil eines Verwaltungsgerichts, Oberverwaltungsgericht, des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts zur Fragestellung:
Sind Landesmedienanstalten berufene und sanktionsbewehrte Wächter zur Überwachung journalistischer Sorgfaltspflichten? Ab wann dürfen sie handeln? Was dürfen sie genau tun?
Was sie auf keinen Fall tun dürfen: Auch ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht ist weder bußgeld- noch strafrechtlich bewehrt. Also auf gut Deutsch: keine staatliche Strafe. Alleine die Anfrage der Behörde darf nicht zu einer verwaltungsrechtlichen Gebühr führen. Mit anderen Worten: Wer beißt und zurückschießt, ist erst einmal auf der richtigen Seite – zumindest was Landesmedienanstalten betrifft. Eine andere Frage lautet: Kommt die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung? Das ist durchaus ein scharfes Schwert, aber dafür sind die Landesmedienanstalten nicht zuständig.
Die Fragestellung, was inhaltlich erlaubt ist, entscheidet sich alleine unter dem Gesichtspunkt von Artikel 5 Grundgesetz, der Meinungs- und Pressefreiheit. Es besteht der klare Satz: „Eine Zensur findet nicht statt“. Heißt auch, dass weder eine funktionale noch eine formelle Kontrolle stattfinden darf.
Sind die Landesmedienanstalten hier als eine Art ermittelnde Hilfsstaatsanwaltschaften unterwegs sind?
Das ist eine der ganz wesentlichen Fragen, die die Landesmedienanstalten zu beantworten haben: In welcher strukturierten oder auch informellen Form arbeiten sie mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften zusammen? Sind die Landesmedienanstalten Erfüllungsgehilfen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilichen Repression? Oder agieren die Anstalten alleine aufgrund des Medienstaatsvertrages? Ich glaube, hier versuchen die Landesmedienanstalten gerade die zentrale Zensurbehörde zu werden. Und wenn man einen Blick auf die Homepages der Landesmedienanstalten wirft – insbesondere der Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen: Das ist ein rot-grün-woke durchseuchter Sumpf, der unter der False Flag von Kinderschutz die Fragestellung rechter, politischer, unerwünschter Meinungen angreift. Das ist ziemlich offensichtlich.
Nimmt Politik Einfluss auf die Besetzung der Direktionsposten der Landesmedienanstalten?
Ursprünglich waren die Landesmedienanstalten mal ein Bahnhof für tote Politiker. Der erste Chef der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen war ein Klaus Schütz, ehemaliger Regierender Bürgermeister von Berlin, intern genannt „der einarmige Bandit“ wegen seiner Tricksereien und einer Körperbehinderung.
Als der in Berlin abgesägt worden ist, hatte man ihm Versorgungsposten gesucht, erst Botschafter, dann Intendanz Deutsche Welle, zuletzt erster Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen. Das lief in anderen Bundesländern ähnlich.
Zwischenzeitlich sucht man Karrieristen, politisch Zuverlässige, die – nachdem die Landesmedienanstalten keine ernsthaft funktionale Aufgabe mehr im Sinne der Kontrolle des Privatfunks haben – mit 160 Millionen Euro pro Jahr politisch Andersdenkende im Sinne von „Demokratie gegen rechts“ verfolgen.
Ein profitabler Versorgungsposten. Der Chef in NRW ist ein dort gescheiterter RTL-Manager. Aber wenn die Grünen nicht nur gestorben, sondern endlich begraben sind, wird es da sicherlich Veränderungen geben.
Woher kommt das Geld?
1,87 Prozent der Rundfunkgebühren in Deutschland, was rund zehn Milliarden Euro sind, fließen genau diesem freundlichen Thema zu. Für die systematische Kontrolle der Netz-Medien durch die Landesmedienanstalten: Was der Rundfunkfreiheit dienen soll, wird zur Medienrepression genutzt.
Nun gab es früher schon Institutionen, die auf Journalisten geschaut haben …
Das gibt es heute noch. Und zwar ist das die sogenannte Selbstkontrolle der Presse, der Deutsche Presserat. Das sind Kaffee-Gremien, die sich unregelmäßig treffen. Da kann man sich beschweren für ein gutes Gefühl. Und dann gibt es Maßnahmen, eine Rüge beispielsweise. Und damit haben wir schon rechtlich etwas Interessantes aufgenommen: Was bei einem normalen Pressemedium im Maximum eine Rüge ist, wird im Internet mit Hilfe der Landesmedienanstalten staatliche Verfolgung. Und sie wissen das.
Denn obwohl die Gurkentruppe juristisch ziemlich teuer besetzt sind, haben sie es bis heute nicht geschafft, ein einziges Verfahren unter dem Gesichtspunkt des § 18 Medienstaatsvertrag – das ist der Paragraph, der die Sorgfaltspflicht definiert – in eine gerichtliche Instanz zu hieven.
Da möchte ich natürlich nicht Patient 1 sein.
(Lacht zurück) Es gibt immer Beta-Tester, Herr Wallasch!
Heißt (ängstlicher Unterton)?
Einer muss anfangen!
Aber das wollen wir ja gar nicht. Wir wollen ja nicht der erste verurteilte Fall werden.
Herr Wallasch, wir werden der erste siegreiche Fall sein und damit Rechtsgeschichte schreiben. Die Entscheidung wird heißen: Bundesverwaltungsgericht – Klammer auf – Alexander-Wallasch.de – Klammer zu – „BVerwG (Wallasch.de)“.
Also ich fasse noch mal zusammen: Wir haben ja tatsächlich den Fall, dass eine Institution, die dazu gar nicht berechtigt oder beauftragt ist, offensichtlich eine Zuarbeit an Strafverfolgungsbehörden leistet.
Genau das passiert. Ursprünglich gab es mal – bevor es überhaupt elektronische Medien gab – Landespressegesetze, schon seit dem 19. Jahrhundert. Im Übrigen waren die Pressegesetze im 19. Jahrhundert deutlich liberaler als heute. Damals galt: Eine inhaltliche Kontrolle der Presse durch den Staat außerhalb des Strafrechts findet nicht statt. Moral und Ethik werden durch eine interne Selbstkontrolle der Medien gesichert. Ansonsten mag der Betroffene klagen. Das war der ursprüngliche Ansatz. Und dann kam es modern: Na ja, wenn die neuen Medien es noch nicht haben – weil die neuen Medien ja neu sind – können die Landesmedienbehörden ein bisschen aushelfen. Also die Überschrift hieß „aushelfen“.
Und die Kollegen machen daraus heute eine flächendeckende Zensurbehörde des Deep State für das deutsche und am besten noch für das weltweite Internet – auch auf Englisch und Arabisch, auch hier macht KI es möglich. Am deutschen Wesen soll die Welt genesen. Das ist weder gerichtlich, gesetzlich, vertraglich – wir reden von einem Mediendienststaatsvertrag – geklärt. Und ich wette, es gibt hierzu noch nicht mal einen Beschluss einer Ministerpräsidentenkonferenz, die für die Landesmedienzentralen zuständig ist.
Warum mache ich, was ich was ich mache? Kurz von mir erzählt. Ich mache es doch, weil ich täglich eine fehlende Sorgfalt und Politisierung der Leitmedien und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks spüre Das ist mein Antrieb. Jetzt wirft mir genau diese Truppe „mangelnde Sorgfalt“ vor. Sorgfältig bin ich. Soll ich zusätzlich schärfer und bissiger werden?
Schärfer und bissiger – das gefällt mir. Artikel 5 Grundgesetz – die Meinungs- und Pressefreiheit – selbst fordert keine Sorgfaltspflicht. Warum? Der juristische Kosmos unterscheidet zwischen zwei Dingen: Jing und Jang, Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung. Im Bereich der Meinungsäußerung ist alles erlaubt, was nicht strafrechtlich verboten ist. Hassrede ist erlaubt. Warum? Hass ist nicht verboten. Es ist verboten, verfassungsfeindliche Kennzeichen zu nutzen, wenn nicht gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist verboten, andere Menschen zu verleumden oder zu beleidigen. Das alles ist verboten.
Ansonsten kann ich jede Meinung, die kann noch so abstrus sein, äußern, ohne dass eine Landesmedienanstalt, mit blutleeren und am Ende blutrünstigen Beamten besetzt, mir überhaupt erzählen darf, was und wie ich schreiben muss.
Ich veröffentliche keine „abstrusen“ Meinungen.
Ja, ja, aber es könnte Ihnen auch keiner verbieten! Zum zweiten Teil: Das ist die unwahre Tatsachenbehauptung. Die kann ich tätigen mit der Gefahr, dass der Verleumdete sich wehrt und sagt: Du hast geschrieben, ich habe gestohlen! Aber ich habe nicht gestohlen! Du musst beweisen, dass ich gestohlen habe. Wenn du das nicht beweisen kannst, dann trägst du meine Anwaltskosten und mein Schmerzensgeld. Es ist nicht die Aufgabe von Nanny Staat, heute täglich zehntausend Seiten im Netz, morgen Millionen, zu überprüfen. Diese Zahl nennt die Behörde selbst ganz stolz. Wenigstens ist die Software effizient.
Genau das ist Teil unseres juristischen Kampfes mit den Zensur-Institutionen. Lasst Eure Finger weg! Ihr seid schlicht und ergreifend nicht zuständig, Ihr seid ÜBERGRIFFIG. Das ist genau unser Angriff.
Am Ende wird die politische Forderung der Auflösung sämtlicher Landesmedienanstalten stehen. Diese schützen Freiheit nicht, sondern gefährden diese essentiell.
Hier vermisse ich die letzten grundrechtsorientierten Versprengten bei FDP, BSW und CDU. Hier kann man Punkte bei unseren Bürgern sammeln, nicht bei AMPEL II. Die AfD ist ohnehin dagegen.
Die Landesmedienanstalt Niedersachsen behauptet in ihrem Schreiben angebliche Verfehlungen; gezielt und systematisch. Um ihre Erkenntnisse Staatsanwaltschaften zu übermitteln?
Herr Wallasch, Sie brauchen dann eine künstliche Intelligenz für die Antworten an die künstliche Intelligenz der Landesmedienanstalten.
Danke für das Gespräch!
Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A. war über 20 Jahre lang Mitarbeiter und Redakteur des AfP (Archiv für Presserecht), Zeitschrift für das gesamte Medienrecht.
Folgen Sie RA Dirk Schmitz auf Twitter: @schmitzidirk. Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Verteidiger, derzeit im Kryptowährungsprozess “Onecoin” vor dem Landgericht Münster. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit in Gefahr. Als “alter Liberaler” ohne FDP-Hintergrund steht Schmitz für Bürgerrechte und “die Freiheit des Andersdenkenden”. Sein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“
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Author:
Alexander Wallasch