• 30. Januar 2025

Das ist Deutschland: Ehe-Kuppelei mit 12-Jähriger ist ok

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Jan. 30, 2025
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Ein Syrer kauft seinem Bruder eine 12jährige Ehefrau in Syrien. Das Kind wird geschlagen, gewürgt und sexuell grauenhaft missbraucht. Nun wird der Hochzeitsvermittler von einem deutschen Gericht freigesprochen. 

Dieser Wahnsinn, diese Menschenverachtung, diese islamische Praktik wurde von einem deutschen Gericht für „ok“ befunden. Konkret entschied das  Landgericht Essen, den Bruder eines Syrers freizusprechen, der eine Zwangsehe zwischen seinem damals 20-jährigen Bruder und einem 12-jährigen Mädchen mit seiner Familie arrangiert hatte. Das Mädchen sollte nach islamischem Recht als Ehefrau dienen. Um die „Ehe“ vor den deutschen Behörden zu verschleiern, wurde im Vertrag des Mädchens der 1. Januar 2005 als ihr Geburtsdatum angegeben. dem Kind wurde eingeschärft, dies auch zu sagen. Das Mädchen war unter dem Vorwand nach Deutschland gebracht worden, um eine bessere Zukunft und Bildung zu erhalten, doch stattdessen musste sie in der Ehe schwere Misshandlungen erleiden. Sie wurde sowohl körperlich als auch sexuell schwer missbraucht. Der Ehemann des Mädchens wurde bereits zu einer Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt, aber der Bruder, der die Zwangsehe arrangierte, ging in diesem Fall nun straffrei aus.

Da die heute 15jährige vor Gericht nicht aussagen wollte, wurden Polizisten, denen sie sich damals anvertraute, vernommen. Die Beamten berichteten von dem Grauen, dass das Mädchen erdulden musste. Es sei mit der Faust, der flachen Hand und einem Gürtel bereits ab der ersten Woche geschlagen worden zu sein. Ebenfalls sei sie mit einem Kabel gewürgt worden. Die Minderjährige habe sich pornographisches Material zur Vorbereitung auf die Hochzeitsnacht ansehen müssen. Gegen ihren Widerspruch sei sie dann unter „großen Schmerzen“ entjungfert worden. Daraufhin habe der acht Jahre ältere Muslim-Ehemann ein Beweisbild des befleckten Bettlakens an seine Mutter geschickt.

Wie die JF berichtet, erklärte der Vorsitzende Richter, Volker Uhlenbrock,  dass man sich zwar geneigt habe, den Angeklagten zu verurteilen, aber aufgrund der Unsicherheit, ob der Syrer über das wahre Alter des Mädchens Bescheid wusste, müsse er freigesprochen werden. Es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte dachte, die Braut sei bereits -ACHTUNG! – 13 Jahre alt, was sie nach deutschem Recht als nicht mehr minderjährig gelten ließ.

Sigrid Herrmann, die wie kaum eine andere seit Jahren fundiert islamistische Netzwerke und deren Aktivitäten analysiert, berichtet auf ihrem Block ausführlich über diesen Fall.

Zur Urteilsverkündung im Prozess gegen den nun freigesprochenen Syrer resümierte das Gericht, das Schicksal des Mädchens „könnte zu Tränen rühren“.

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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