• 15. April 2025

Das interne Petz-Portal von Mercedes macht Beschäftigte zu Freiwild

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Apr. 8, 2025

Von Kai Rebmann

Jeder hat ein Recht auf die eigene Meinung, solange er sie für sich behält – oder aber im Zweifelsfall mit den Konsequenzen leben kann. So in etwa scheinen die selbsternannten Moralwächter unserer Zeit den Begriff der Meinungsfreiheit zu definieren, die mit ihren Petz-Portalen wie Pilze aus dem feuchten Waldboden schießen und damit jeden Andersdenkenden zum potenziellen Freiwild links-grüner Aktivisten machen.

Der Clou an der Sache: Gemeldet werden kann bei diesen oft als „Hinweisgebersystem“ oder mit ähnlich harmlos klingenden Begriffen getarnten Portalen so ziemlich alles und jeder – ausdrücklich auch solche Dinge, die nicht unter die Strafbarkeit fallen, sprich die gegen kein Gesetz verstoßen. Für Letzteres sind in Deutschland extra dafür vorgesehene Behörden und Institutionen zuständig, die den meisten als Staatsanwaltschaften oder Gerichte bekannt sein dürften.

Seit einigen Jahren aber, und das mit stark zunehmender Tendenz, können „Anzeigen“ auch bei eben den genannten „Portalen“ eingereicht werden. Praktischerweise geht das in quasi allen Fällen ganz bequem vom heimischen Sofa aus und noch dazu völlig anonym. Mögliche Nachteile im Falle einer falschen oder gar vorsätzlich falschen Verdächtigung hat also niemand zu befürchten – dem freien, mitunter auch böswilligen Denunziantentum sind also Tür und Tor geöffnet.

‚Correctiv‘ schlägt wieder zu – einmal mehr ohne Belege

Wie sich diese neuartige Industrie der Verdächtigungen auf die Praxis und die Lebenswirklichkeit eines Betroffenen auswirken kann, zeigt sich aktuell am Beispiel von Miguel Klauß. Der AfD-Politiker sitzt als Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg und arbeitet darüber hinaus am Standort Sindelfingen in Teilzeit als Einkäufer für Mercedes-Benz. Darüber, dass sich Klauß strafrechtlich etwas zu Schulden hätte kommen lassen, ist bis dato nichts bekannt.

Dennoch sieht sich der 38-Jährige jetzt Vorwürfen ausgesetzt, die zumindest beim flüchtigen Leser genau diesen Eindruck erwecken sollen. So will das selbsternannte Recherche-Netzwerk „Correctiv“ herausgefunden haben, dass Klauß im Kreise seiner Mercedes-Kollegen „streng rechte Stimmung“ verbreitet habe, wie die „Stuttgarter Nachrichten“ berichten. Konkrete Belege dafür – vor allem aber, ob und wenn ja inwiefern, diese vermeintlichen Äußerungen justiziabel sein könnten – bleiben beide Medien schuldig.

Stattdessen begnügt sich der Bericht mit einem Verweis auf das konzerninterne „Hinweisgebersystem BPO“ der Mercedes-Benz-Gruppe (Business & People Protection Office). Worum es dabei ursprünglich einmal gehen sollte, beschreiben die Sterne auf der dazugehörigen Homepage so: „Zu Regelverstößen mit hohen Risiken (für Konzern, Beschäftigte und Dritte) gehören beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften. Personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen, zählen ebenso dazu.“

Mit alledem haben die äußerst vage und noch dazu anonym vorgebrachten Anschuldigungen gegen Miguel Klauß ganz offensichtlich nichts zu tun. Allerdings wurde BPO bei Mercedes-Benz bereits im Jahr 2006 etabliert und die damals formulierten Richtlinien scheinen inzwischen fast nach Belieben dehnbar ausgelegt zu werden, jedenfalls dann, wenn es gegen die „Richtigen“ gehen soll.

AfD-Politiker wehrt sich gegen Verdachtsberichterstattung

Dass gegen Klauß de facto nichts vorliegt, müssen dann auch die Kollegen der „Stuttgarter Nachrichten“ einsehen, wenn sie schreiben: „Die möglicherweise im Mercedes-Umfeld gemachten Äußerungen könnten für den AfD-Politiker aus dem Wahlkreis Calw arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, zumal er auch die Konzernstrategie mit dem Ziel Klimaneutralität scharf kritisiert haben soll.“

Möglicherweise, könnten, haben soll – alles Vokabeln und Formulierungen, die typisch für eine Verdachtsberichterstattung sind. Nichts Genaues weiß man nicht, aber man kann die Dinge ja mal in den Raum stellen, irgendwas wird dann schon hängen bleiben. Und eine wie auch immer geartete „Strategie“, noch dazu bei einem Autobauer, die die Klimaneutralität zum Ziel hat, wird man als abhängig (Teilzeit-)Beschäftigter aus subjektiven, aber auch objektiven Gründen schon mal kritisieren dürfen – sollte Klauß das überhaupt getan haben. Denn ein Beleg wird auch hierfür nicht genannt.

Und was macht Mercedes? In Stuttgart wird das Spiel der Medien brav mitgespielt! Eine Sprecherin betonte auf Nachfrage der „SN“ zwar, dass politisches Engagement „grundsätzlich Privatsache der Beschäftigten“ sei, nahm den zugespielten Pass aber dennoch bereitwillig auf: „Die AfD vertritt wirtschaftspolitische und Teile der Partei sogar verfassungs- und fremdenfeindliche Positionen, die mit den Werten von Mercedes-Benz nicht vereinbar sind.“ Dann also wohl doch lieber weiter mit einem Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und einer Innenministerin Nancy Faeser (SPD)…?

Miguel Klauß wiederum kann mit den gegen seine Person erhobenen Vorwürfen ohnehin nichts anfangen, ganz im Gegenteil. So kann der AfD-Abgeordnete unter anderem auf eine Einschätzung der zuständigen Staatsanwaltschaft verweisen, wonach etwa seine Werbung für ein „Abschiebeticket“, das gewisse Kreise in helle Aufregung versetzt hatte, weder volksverhetzend ist noch einen sonstigen Straftatbestand erfüllt.

Dementsprechend gelassen nimmt er auch die aktuelle Posse zur Kenntnis, ein juristisches Nachspiel aufgrund der Eingabe beim BPO von Mercedes-Benz fürchtet er jedenfalls nicht: „Für was? Es ist nichts passiert, außer dass jemand Behauptungen über mich anstellt. Ich habe keine strafrechtlichen Dinge getätigt.“ Das Hinweisgebersystem sei auch für jeden Außenstehenden zugänglich, was heiße, „die Antifa könnte also jede Lüge und Behauptung dort über Mitarbeiter und mich eingeben“.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Savvapanf Photo / Shutterstock.com

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