Gerade las ich bei Prof. Stefan Homburg via X folgende Zusammenfassung seiner „Strafakte“:
„Bisher wurde gegen mich ermittelt wegen Computersabotage, Volksverhetzung, Nötigung, Beleidigung, Verwendung verfassungswidriger Symbole, üble Nachrede, unerlaubtes Zitieren aus Gerichtsakten, Delegitimierung des Staates, Verleumdung.“
Das hat mich schockiert. Von einem „delinquenten Verhalten“ des Herrn Homburgs ist da die Rede. Nicht einmal den „Prof.“ lässt man ihm noch. Wäre man beim Militär, hätte man ihm wohl die Rangabzeichen von den Schulterklappen gerissen und den Gürtel weggenommen.
Prof. Homburg ist eingefleischter Niedersachse wie ich auch einer bin. Denkt man allerdings in Fußball-Kategorien, dann verbände uns sogar eine innige Feindschaft. Kein Witz: In Braunschweiger Grundschulen zählt man im Matheunterricht „94, 95, 95 plus 1, 97, 98“ um bloß nicht an die Rivalen von Hannover 96 erinnert zu werden.
Aber unabhängig von solchen Nettigkeiten bilde ich mir ein, in Prof. Homburg etwas regional Vertrautes zu entdecken. Auch deshalb regt mich besonders auf, was dem hochgeschätzten Wissenschaftler aktuell widerfährt.
Dabei denke ich auch an den einen oder anderen wirklich schrägen Vogel, den es immer auf der Seite der Opposition gibt und mit denen Prof. Homburg nun wirklich so gar nicht zu tun hat.
In seinem X-Profilbanner hat Prof. Homburg einen weiteren Satz aus seiner Strafakte geteilt:
„Der Beschuldigte ist international als Corona-Maßnahmenkritiker bekannt … Herr Hombrug nimmt dabei regelmäßig eine regierungskritische Position ein (unabhängig der Legislaturperiode)“
Das muss man mehrfach lesen um die ganze Trageweite dieser politischen Juristerei umfassend zu begreifen. Da ist einer „regierungskritisch“ und macht sich damit also verdächtig, eine Straftat begangen zu haben.
Prof. Homburg schrieb gestern via X, seinem bevorzugten Verbreitungsmedium – er hat ein Buch dazu veröffentlicht („Corona-Getwitter“):
„Aus meiner Strafakte – Innerhalb eines Jahres vom unbescholtenen Bürger zum „Delinquenten”. Das Problem der politischen Justiz: Es gibt keine Strafvorschrift gegen Kritik an Lockdowns und Impfzwang. Deshalb konstruieren sie Ersatz-Delikte. Sicher ist in diesem Land niemand mehr.“
Weiter heißt es in der Strafakte:
„Herr Homburg hat polizeiliche Erkenntnisse, welche alle aus dem Zeitraum der Corona-Pandemie stammen. Eine differenzierte Trennung zwischen allgemein- und staatsschutzpolizeilichen Erkenntnissen ist nicht in jedem Fall möglich, da das delinquente Verhalten Herrn Homburgs auf seine ablehnende politische Einstellung gegenüber den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen ist.“
Was soll das alles? Das liest sich doch wie aus einem totalitär betriebenen Irrenhaus. Wenn das ebenso aufregt, wie mich, der kann dem „Angeklagten“ seine Solidarität auch persönlich in Hannover bezeugen, wie Prof. Homburg einladend mitteilte:
Stefan Homburg via X:
Einladung: Mein Strafprozess
Wann? Do., 14.08.2025, 13:30 Uhr
Wo? LG Hannover, Volgersweg 65, Saal 1 H 3
Warum? Siehe Folgeseiten.
Filmer, Autoren, Presse und internationale Beobachter sind herzlich willkommen, insbesondere die Herren Kafka und Vance.
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Author:
Alexander Wallasch