„Es muss ein neues soziales Leistungssystem für Asylbewerber geben, das unterhalb des Bürgergeldes anzusiedeln ist“, sagte Dobrindt der „Bild“. Nötig seien außerdem „stärkere Mitwirkungspflichten, wenn es um die Arbeitsaufnahme geht“. Es müsse „ein Angebot auf Arbeit geben“ und dieses müsse Teil einer Integrationsleistung sein. „Wer zumutbare Arbeit verweigert, der muss mit Leistungskürzungen rechnen.“
Asylbewerber bekommen in Deutschland allerdings kein Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die zunächst deutlich niedriger sind als das Bürgergeld. Erst wenn sie als Geflüchtete anerkannt sind, haben sie – bei Bedürftigkeit – Anspruch auf Bürgergeld. Flüchtlinge aus der Ukraine gelten sofort als schutzberechtigt, deshalb erhalten sie von Anfang an Bürgergeld oder Sozialhilfe.
FDP für mehr Differenzierung innerhalb des Bürgergeldsystems
Der FDP-Politiker Pascal Kober bringt insgesamt eine stärkere Differenzierung bei den Leistungsempfängern ins Gespräch. „Es wäre an der Zeit zu hinterfragen, ob wir nicht unterschiedliche Regelungen im Bürgergeld für die verschiedenen Betroffenengruppen brauchen“, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion der „Rheinischen Post“.
Als Beispiel nannte er eine Unterscheidung zwischen sogenannten Aufstockern, die neben ihrer Erwerbstätigkeit noch auf Bürgergeld angewiesen sind, Langzeitarbeitslosen mit vielen psychischen und gesundheitlichen Problemen und Zugewanderten, die arbeiten könnten. „Zumutbarkeitskriterien für Letztere müssen hintenanstehen, wenn die Kosten und die gesellschaftliche Stimmung kippen“, so Kober.
CDU-Politiker: „Morgens Sprache lernen, nachmittags den Park pflegen“
CDU-Innenpolitiker Alexander Throm schlägt vor, einen „verpflichtenden gemeinnützigen Dienst“ für Flüchtlinge einzuführen. „Morgens Sprache lernen, nachmittags den Park pflegen. Jeder muss seinen Beitrag leisten“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion der „Bild“.
Auch Throm kritisiert das aktuelle System scharf: „Seit Jahren ist zu beobachten, dass die Quote der anerkannt Schutzberechtigten unter den Bürgergeldbeziehern immer weiter steigt. Mittlerweile sind es bereits um die 50 Prozent. Diese Sozialleistung kommt also immer weniger unseren Bürgern zugute und immer mehr den Zugewanderten, insbesondere den Flüchtlingen.“
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