• 3. Oktober 2025

Bundesverwaltungsgericht segnet Entlassung von Impf-Verweigerer ab

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Okt. 3, 2025
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Es ist eines von diesen Urteilen, das einem den Boden unter den Füßen wegzieht. Nicht, weil Richter besonders streng wären. Sondern weil sie Milde zeigen – aber nicht gegenüber den Menschen, die unter dem Corona-Maßnahmen-Irrsinn gelitten haben, sondern gegenüber dem Irrsinn selbst und denen, die ihn zu verantworten hatten.

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Die Nachricht: Ein Hauptfeldwebel, der die Corona-Impfung verweigerte, darf entlassen werden. Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht.

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Der Dreh: Offiziell sei nicht die Verweigerung der Impfung ausschlaggebend, sondern eine angebliche Aussage des Soldaten, sein Treueeid binde ihn nicht mehr.

SEDO

Der Mann bestreitet das.

Doch genau dieser Kunstgriff macht das Urteil so giftig: Man weicht der Front „Impfzwang“ aus, sucht Zuflucht in einer Nebenspur – und stempelt am Ende doch genau das gleiche Ergebnis ab. Man könnte polemisch von einem juristischen Hütchenspiel der obersten deutschen Verwaltungsrichter sprechen. Die sich in fast sklavischer Treue an jene binden, die sie eigentlich kontrollieren sollten – die ihnen aber auch ihr Gehalt sichern.

Zur Erinnerung: 2021 zwang die Bundeswehr ihre Soldaten in Sachen Corona-Impfung in die „Duldungspflicht“ – ein Euphemismus, der nichts anderes bedeutete als Impfzwang in Uniform. 2022 erklärte das Bundesverwaltungsgericht diese Pflicht für rechtmäßig, forderte das Ministerium aber auf, die Verhältnismäßigkeit ständig zu prüfen. 2024 wurde die Pflicht wieder kassiert. Und was bleibt? Zerbrochene Karrieren. Vernichtete Existenzen. Und Urteile, die juristischen Lack über die Scherben pinseln.

Die Folgen waren massiv: Mindestens 72 Entlassungen. Zahlreiche Degradierungen. Disziplinarmaßnahmen en masse. Gehorsamsurteile. Arrest. In Einzelfällen sogar Gefängnis. Alles, weil Männer und Frauen im Dienst Nein sagten – zu einer Spritze, die nichts anderes war als eine experimentelle Gentherapie. Die längst aus dem Pflichtkatalog gestrichen ist. Und die nicht hielt, was ihre Schöpfer und die Politik versprachen.

Der juristische Dreh: Eid statt Impfbefehl

Wer diesen Fall auf den „Treueeid“ verengt, verfehlt die Frage, die im Raum steht: Wie geht ein Staat mit den Menschen um, die sich weigerten, Teil eines politischen Experiments zu werden – auf Kosten des eigenen Körpers? Mit Grundrechtseingriffen, die heute selbst innerhalb der Bundeswehr aufgehoben sind?

Die Leipziger Logik wirkt wie ein juristisches Feigenblatt: Nicht die Weigerung, sich einem inzwischen kassierten Zwang zu unterwerfen, sei entscheidend, sondern die (bestrittene) Aussage, der Eid gelte nicht mehr.

Formal sauber? Vielleicht.

Gerecht? Sicher nicht. Im Gegenteil.

Der Staat wäscht seine Hände in Unschuld. Die Folgen seiner Irrtümer trägt der Bürger. Und Gehorsam wird zur Tugend erklärt – vor allem Kadavergehorsam

Das größere Bild macht es nur noch bitterer.

Die USA: Militär-Impfpflicht gestrichen, seit Anfang 2025 werden Entlassene rehabilitiert, mit Rückkehr und Nachzahlungen.

Italien: Bußgelder gegen Impfverweigerer rückwirkend gestrichen.

Österreich: Die allgemeine Impfpflicht für alle Bürger schon 2022 aufgehoben, bevor sie je durchgesetzt wurde.

Und Deutschland? Beendet zwar die Duldungspflicht – aber hält an den Folgen fest. Bis hin zur höchsten Instanz.

Das ist keine Aufarbeitung. Das ist Verhärtung.

Man kann es „Rechtsfrieden“ nennen. Aber es ist Rechtsfrieden für die Falschen.

Für die Apparate. Für die Politik, die sich geirrt hat. Für ein System, das nie Verantwortung übernimmt.

Brutal und grausam

Und für die, die sich damals verweigerten? Dienstgrad verloren. Einkommen weg. Beamtenlaufbahn zerstört. Existenz vernichtet. In Einzelfällen sogar die Freiheit weg. Und jetzt auch noch das letzte Fünkchen Hoffnung: dass wenigstens eines der höchsten Gerichte sagt: es war zu viel, es war zu hart.

Stattdessen: die Illusion der Neutralität. Das Gesetz als Rückspiegel. Die Moral als Logikfehler. Die obersten Richter als treue Vollstrecker der Politik. Rechtsstaat? War einmal.

Was bleibt? Ein Land, das die Pflicht aufhebt, aber die Strafen behält. Ein Gericht, das die Nebensätze wertet und die Hauptsätze meidet. Ein Lehrstück, wie man (Rest-)Vertrauen verspielt: Es ist ein Fehlurteil. Und schlimmer noch: eines, das Unrecht nachträglich zementiert.

So macht man aus Recht Unrecht.

Und verkauft es als Gerechtigkeit.

Am Ende bleibt nur eines: der Totenschein für den Rechtsstaat.

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Bild: Shutterstock.com

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