Bonn (ots)
Die Unruhen in Los Angeles sieht der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio als „Konsequenzen eines verfeindlichten Klimas zwischen den politischen Lagern“ und als einen Versuch, die Grenzen der Verfassung auszutesten. Es würden der Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Gerichte getestet. Di Fabio sieht dazu auch Tendenzen in Deutschland. „Wenn das normale Spiel zwischen Regierung und Opposition, das ja immer durchaus auch ein hartes Spiel ist, wenn das durch eine Tendenz zur Spaltung in kulturkämpferische Lager ersetzt wird, dann erlebt die Demokratie Konflikte, die letztlich dann auch rechtlich ausgetragen werden müssen, damit der Rechtsfrieden erhalten bleibt“, sagte er im phoenix-Tagesgespräch.
Er äußerte sich auch zum aktuellen Verfassungsschutzbericht der eine gestiegene Bereitschaft zum Extremismus aufzeigt. Politische Ziele mit Gewalt durchsetzen zu wollen, sei der Kern eines jeden Extremismus. „Und wenn diese Bereitschaft ansteigt, dann ist das ein Alarmsignal für die Demokratie“, so Di Fabio. Verbunden sei das zudem mit einem tiefen Misstrauen in das Institutionensystem und die verfassungsmäßige Ordnung. „Wenn man hier um Vertrauen werben will, dann ist das ein langwieriger Prozess. (…) Aber letztlich muss der Staat Handlungsfähigkeit und auch Konsequenz zeigen, auch im Umgang mit gewaltbereiten Minderheiten“, so Di Fabio. Um Vertrauen wieder herzustellen, sei aber auch Handlungsfähigkeit auf Gebieten nötig, „wo selbst in der Mitte der Gesellschaft Zweifel entstünden, ob die Demokratie bestimmte Sachthemen angemessen löse“.
Bei der aktuellen Debatte rund um die Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts bezüglich der Klage von drei Somaliern sei die Sache klar: „Der Bundesinnenminister kann selbstverständlich an seiner Rechtsauffassung weiter festhalten“, er müsse nur die damit verbundene Anordnung befolgen. Die Bundesregierung versuche, mit der Migrationsdebatte die Weichen etwas umzustellen und eine rechtsstaatliche Richtungsänderung zu signalisieren: „Hier haben wir einen Fall, wo deutsches Recht und europäisches Recht in einer schwierigen Gemengelage sind, wo letztlich der EuGH entscheidet. Wo die Bundesregierung möglicherweise darauf drängen wird, europäisches Recht zu verändern,“ so der ehemalige Bundesverfassungsrichter.
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