• 2. November 2024

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT STÄRKT EWIGES WIDERSPRUCHSRECHT BEI LEBENSVERSICHERUNGEN

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT STÄRKT EWIGES WIDERSPRUCHSRECHT BEI LEBENSVERSICHERUNGENNach diesen Beschlüssen können Versicherungsunternehmen den Widerspruch bei einer Lebens- oder Rentenversicherung nicht mehr mit dem Hinweis, dass das Widerspruchsrecht verfassungswidrig sei, zurückweisen.
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