Von Kai Rebmann
Mitten in die Asyl- und Migrationsdebatte platzt die Bundesregierung mit einem Vorschlag, auf den in Deutschland wohl niemand wirklich gewartet hat. Während sich die Bürger in diesem Land wie wohl noch nie in der bundesdeutschen Geschichte um ihre Sicherheit im Alltag sorgen, warnt die Antidiskriminierungsbeauftragte vor vermeintlich strukturellem Ageismus in unserer Gesellschaft.
Im jetzt vorgestellten Altersbericht der Bundesregierung wendet sich Ferda Ataman unter anderem gegen Begriffe wie „süße Omi“ oder gut gemeinte Komplimente à la „für dein Alter siehst du gut aus“. Erstgenanntes sei verniedlichendes Sprechen über Ältere, der sogenannte „secondary baby talk“ oder, bei letzterem handele es sich um „zweifelhafte Komplimente“, die aus Sicht Atamans jeweils als diskriminierend aufgefasst werden könnten.
Senioren würden auf diese Weise als „gutmütig, freundlich, aber inkompetent“ dargestellt und entsprechend behandelt, wie es im Bericht weiter heißt. Dasselbe gelte für an Oma und Opa gerichtete „Unterhaltungsangebote, die Kindergeburtstagen ähneln.“ Als Beleg für die vermeintliche Dringlichkeit des Themas führt die Familienministerin Lisa Paus (Grüne) unterstellte Ataman-Behörde an, dass die bei der Antidiskriminierungsstelle gemeldeten Fälle von ungerechtfertigter ungleicher Behandlung älterer Menschen im Jahr 2023 um rund 70 Prozent gestiegen sei.
‚Verbot von Altersdiskriminierung‘ soll ins Grundgesetz
Gleichzeitig scheint Ataman aber auch zu ahnen, dass es sich dabei um eine Phantom-Debatte handelt, wenn sie gegenüber der „Bild“ einräumen muss: „Auch wenn solche Bezeichnungen im rechtlichen Sinne keine Diskriminierung darstellen, können sie Menschen im Einzelfall als despektierlich empfinden.“
Klar, im „Einzelfall“ kann alles Mögliche wie auch immer empfunden werden. Weshalb sich daraus aber ein angeblich gesamtgesellschaftliches Problem konstruieren lassen soll, bleibt offen. Ein wenig wirkt der Altersbericht der Antidiskriminierungsstelle deshalb wie der verzweifelte Versuch eines Nachweises der eigenen Existenzberechtigung. Dennoch beharrt das zuständige Familienministerium: „Ein wirksames Vorgehen gegen Ageismus erfordert eine grundlegende gesellschaftliche Sensibilisierung zum Thema.“
Tatsächlich steckt hinter dem 25-seitigen Papier aber mehr als „nur“ die Symbolik einer selbsternannten Sprachpolizei. In einem weiteren Punkt fordert Ataman, ein „Verbot von Altersdiskriminierung“ in das Grundgesetz aufzunehmen und Artikel 3 entsprechend zu erweitern, in dem es bisher heißt: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Als Beispiele für Diskriminierung von Senioren im Alltag nannte Ataman Benachteiligungen bei Bewerbungen oder der Ausübung öffentlicher Ämter, etwa als Bürgermeister oder Schöffe bei Gericht, bei denen es eine Altersgrenze gebe. Stattdessen gelte es, „die großen Potenziale älterer Menschen in ihrer Vielfalt anzuerkennen und diskriminierungssensibel zu fördern“, formuliert der Bericht eines seiner Hauptziele. Über Sinn oder Unsinn von Altersgrenzen bei der Ausübung öffentlicher Ämter lässt sich wohl trefflich streiten. Schließlich werden gerade Bürgermeister in direkter Wahl vom Volk gewählt, sodass die Bürger vor Ort selbst darüber befinden können sollten, ob ein Kandidat diesem Amt (noch) gewachsen ist.
Die Bürger im Deutschland anno 2025 erwarten von der noch amtierenden Bundesregierung ebenso wie von der künftigen mit Sicherheit – und auch völlig zu Recht – sehr vieles. Was wenige Wochen vor der Bundestagswahl aber garantiert nicht dazugehört, sind ein im Grundgesetz verankertes „Verbot von Altersdiskriminierung“ oder eine von oben herab diktierte Spracherziehung im Umgang mit ihren älteren Mitmenschen.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: Stephan Röhl, CC BY SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
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