• 31. Juli 2025

Bundeshaushalt 2026: Chance verpasst zur dringend benötigten Stärkung des Luftverkehrsstandorts Deutschland – Appell an den Haushaltsgesetzgeber „Jetzt ist der Bundestag gefordert“

ByRSS-Feed

Juli 30, 2025
Werbung

Berlin (ots)

Heute verabschiedet das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2026 und den Finanzplan des Bundes. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 bleibt hinter den Ankündigungen des Koalitionsvertrages zurück. Der Flughafenverband ADV sieht im Haushaltsentwurf eine verpasste Chance für eine strategische Neuaufstellung der Luftfahrtpolitik. Dringend benötigte Weichenstellungen bleiben aus:

  • Die fiskalische Belastung bleibt bestehen,
  • entlastende Maßnahmen fallen weg,
  • Investitionen bleiben unkonkret.

„Die Bundesregierung hat mit dieser Haushaltsplanung eine wichtige Chance vertan, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Standorte zu stärken“, erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. „Statt Entlastung erleben wir eine fortgesetzte Belastung – mit fatalen Folgen für die Flughäfen und Reisenden in unserem Land. Es ist zu befürchten, dass weitere Airlines unseren Flughäfen den Rücken kehren und die Zahl der angebotenen Flugziele verringern. Dieser Verlust an Konnektivität geht zu Lasten der Privat- und Geschäftsreisenden und der heimischen Unternehmen.“

Die kritischen Punkte im Überblick

Fortbestehen der Luftverkehrsteuer: Belastung ohne Gegenleistung

Die Luftverkehrsteuer bleibt mit über 2 Milliarden Euro jährlich auf Rekordniveau – deutlich höher als noch 2020. Während andere Staaten auf vergleichbare Abgaben verzichten, entsteht ein gravierender Standortnachteil für deutsche Flughäfen. „Die Luftverkehrsteuer ist ein Anachronismus – wettbewerbsfeindlich, klimapolitisch ineffektiv und wirtschaftlich kontraproduktiv. Ihre Abschaffung ist überfällig. Kein anderer bedeutender Luftverkehrsstandort in Europa belastet seine Airlines und Flughäfen so massiv wie Deutschland. Die Steuer verteuert Flugreisen, schwächt die Anbindung der Regionen und verzerrt den Wettbewerb zulasten deutscher Flughäfen“, so der ADV-Hauptgeschäftsführer.

Flugsicherung an kleinen Flughäfen: keine Mittel für die Gebührenzone II stellt Gefahr für Regionalverbindungen dar

Die Flugsicherung an kleineren Flugplätzen wird – im Gegensatz zu den großen Flughäfen – nicht von der Deutschen Flugsicherung (DFS) durchgeführt. Diese hoheitliche Aufgabe muss von den kleineren Flughäfen selbst organisiert werden. Die gebührenfinanzierten Flugsicherungsdienste an kleineren Flughäfen müssen durch Übernahme eines Sockelbetrages weiterhin vom Staat finanziert werden. Die Konsequenz eines Entfalles dieser Finanzierung: höhere Ticketpreise oder der Wegfall ganzer Strecken. „Gerade die Regionen verlieren – und mit ihnen Wirtschaftskraft, Mobilität und Anschluss an internationale Märkte“, warnt der ADV-Hauptgeschäftsführer.

Klimaförderung mit Licht und Schatten

Zwar steigen die Mittel für klimaneutrales Fliegen und synthetische Kraftstoffe – doch die konkrete Wirkung auf die Luftfahrtbranche bleibt unklar. Ralph Beisel hierzu: „Die Richtung stimmt, aber die Umsetzung bleibt zu diffus. Gezielte Marktanreize für einen schnellen Produktionshochlauf von klimaneutralen Flugtreibstoffen sind das Gebot der Stunde. Die gezielte Förderung für klimaneutrale Infrastruktur und -services am Boden (Bodenstrom, PCA) muss erhalten bleiben bzw. etabliert werden.

Dringender Appell an den Deutschen Bundestag

Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert. „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestag, die das Haushaltsgesetz verabschieden, haben die Möglichkeit durch Korrekturen am Haushaltsentwurf den erforderlichen Impuls für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu setzen. Eine starke, klimafreundliche und international vernetzte Luftfahrt in Deutschland stärkt das Wirtschaftswachstum und sichert langfristig das Steueraufkommen“, fordert der ADV-Hauptgeschäftsführer.

Staatliches Handeln ist gefordert. Flughafenentgelte sind nicht das Problem

In der aktuellen Berichterstattung war heute unzutreffender Weise zu lesen, dass Standortnachteile aufgrund überhöhter Flughafenentgelte vorlägen.

Die Flughafenentgelte in Deutschland bewegen sich im unteren europäischen Durchschnitt und sind im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig. Sie bilden die Grundlage für die Finanzierung hochwertiger Infrastruktur- und Serviceleistungen an Flughäfen, die für einen sicheren und reibungslosen Luftverkehr unverzichtbar sind.

Flughäfen sind hochkomplexe Verkehrsknotenpunkte mit vielfältigen betrieblichen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt überwiegend nutzerbasiert – über Entgelte, die Fluggesellschaften für Start, Landung und Abfertigung entrichten. Diese Entgelte werden nicht willkürlich festgelegt, sondern im Rahmen transparenter und regulierter Verfahren durch die zuständigen Landesbehörden genehmigt.

Ein Beispiel verdeutlicht die Relationen*:

Flug nach New York ab einem deutschen Flughafen

18.216 EUR staatliche Steuern & Gebühren, 5.923 EUR Flughafenentgelte = 24.139 EUR Gesamtbetrag

Flug nach New York ab einem europäischen Flughafen

5.613 EUR staatliche Steuern & Gebühren, 6.800 EUR Flughafenentgelte = 12.413 EUR Gesamtbetrag

Fazit: Es sind nicht die Flughafenentgelte, sondern die hohen staatlichen Steuern und Gebühren, die den Wettbewerb mit ausländischen Standorten verzerren und zu einer Verlagerung von Flugverbindungen ins Ausland führen.

* Für das Beispiel wurde eine Boeing 787-9 mit Standard-Bestuhlung (269 Sitze) und einer Auslastung von 80% verwendet.

Pressekontakt:

Isabelle B. Polders
Fachbereichsleitung Kommunikation, Strategie & Nachhaltigkeit
ADV-Pressesprecherin
Tel.: +49 30 310118-14
Mobil: +49 173 29 57558
[email protected]

Original-Content von: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen, übermittelt durch news aktuell

Zur Quelle wechseln
Author:

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung
Teile den Beitrag mit Freunden
Werbung