Der Brauereiverband NRW mit Sitz in Düsseldorf setzt sich aus dem Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien e.V. und dem Arbeitgeberverband Rheinisch-Westfälischer Brauereien und Mälzereien e.V. zusammen.Der Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien wurde im Jahr 1900 gegründet. Er vertritt die Brauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Zweck des Verbandes ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Belange der Brauereien, die Förderung eines fairen und die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs sowie die Beratung der Mitgliedsbrauereien und die Förderung des Erfahrungsaustausches insbesondere auf wirtschaftlichem, technischem und fachrechtlichem Gebiet. Der Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien ist ein Landesverband. Ihm gehören als Bezirksgruppen, die Norddeutsche Brauerei-Vereinigung e.V., der Siegener Brauereiverband e.V. und der Kölner Brauerei-Verband e.V. an. Er ist Mitglied des Deutschen Brauer-Bundes e.V. in Berlin. Der Arbeitgeberverband Rheinisch-Westfälischer Brauereien und Mälzereien wurde im Jahr 1948 gegründet. Zu seinen Aufgaben gehört die Wahrnehmung und Förderung aller arbeitgeberbezogenen tarif- und sozialpolitischen Belange der Brauereien und Mälzereien. Der Arbeitgeberverband ist Tarifvertragspartei und schließt in dieser Eigenschaft Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab. Darüber hinaus berät und vertritt er die Mitgliedsbetriebe in allen arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.