• 23. Dezember 2024

BRANDENBURGISCHES OLG: WIDERRUF AUCH JAHRE NACH ABSCHLUSS DES DARLEHENS WIRKSAM

BRANDENBURGISCHES OLG: WIDERRUF AUCH JAHRE NACH ABSCHLUSS DES DARLEHENS WIRKSAMAuch das Brandenburgische Oberlandesgericht stellte mit Urteil vom 1. Juni 2016 klar, dass sich die Banken nicht auf Schutzwirkung berufen können, wenn sie die geltende Musterwiderrufsbelehrung inhaltlich überarbeitet haben (Az.: 4 U 125/15).
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