• 23. Dezember 2024

BGH: WIDERRUF AUCH BEI UNWESENTLICHEN BELEHRUNGSFEHLERN MÖGLICH

BGH: WIDERRUF AUCH BEI UNWESENTLICHEN BELEHRUNGSFEHLERN MÖGLICHSobald eine Bank oder Sparkasse auch nur geringfügige inhaltliche Abweichungen vom Muster in ihre Widerrufsbelehrung eingearbeitet hat, kann sie sich nicht mehr auf Schutzwirkung berufen, stellte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12. Juli 2016 unmissverständlich fest (XI ZR 564/15).
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