• 22. Dezember 2024

BGH: MOTIV IST FÜR DEN WIDERRUF EINES DARLEHENS NICHT ENTSCHEIDEND

BGH: MOTIV IST FÜR DEN WIDERRUF EINES DARLEHENS NICHT ENTSCHEIDENDDer Widerrufsjoker sticht immer noch. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2016 (Az.: XI ZR 501/15). Dabei stellte der BGH abermals klar, dass die Motivation für den Widerruf nicht ausschlaggebend für seine Wirksamkeit sein kann.
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