Zum Thema Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen und deren Auswirkungen
in der Versicherungswirtschaft hat der BGH gestern entschieden, dass Lebens-versicherer die Auszahlung der Bewertungsreserven kürzen dürfen. Der Schritt müsse aber begründet werden.
in der Versicherungswirtschaft hat der BGH gestern entschieden, dass Lebens-versicherer die Auszahlung der Bewertungsreserven kürzen dürfen. Der Schritt müsse aber begründet werden.
Dies bedeutet für Lebensversicherungskunden:
Gib mir Dein Geld und ich verrate Dir nicht, was Du am Ende der Laufzeit herausbekommst!