Wie geht man mit einem politischen Wahnsinn um, der sich selbst noch als Demokratie inszeniert? Wie schreibt man über Regierungen, die ein Votum ihrer Bürger ignorieren – um später ein anderes umzusetzen, das tief in die Eigentumsordnung eingreift? Wie benennt man das, ohne selbst wie ein Agitator zu wirken?
Man tut es am besten so: Man zählt die Fakten auf, reiht sie nebeneinander – und überlässt dem Leser das Entsetzen.
Berlin bekommt ein Vergesellschaftungsgesetz. So will es die schwarz-rote Landesregierung unter CDU-Bürgermeister Kai Wegner. Das bedeutet: Enteignungen großer Wohnungskonzerne sollen – theoretisch – vorbereitet werden können. Mit einem eigenen Gesetz. Mit einer neuen „Anstalt öffentlichen Rechts“, die diesen Prozess künftig übernehmen soll. Sogar Klimaverstöße sollen als Enteignungsgrund taugen. Willkommen in der Republik der unbegrenzten Zugriffsmöglichkeiten.
Die Grundlage dafür ist ein Volksentscheid aus dem Jahr 2021 – angestoßen von linken Gruppen, unterstützt von der damaligen Mieterwut, getragen von einem Lager, das in der Enteignung kein Problem, sondern ein Heilsversprechen sieht. Die rechtlichen Hürden waren hoch, ein Urteil des Verfassungsgerichts steht noch aus. Doch das stört den Senat nicht. Er will den Willen umsetzen.
Gleichzeitig erinnern sich manche Berliner noch an einen anderen Volksentscheid. Den zur Offenhaltung des Flughafens Tegel. Damals, 2017, stimmte eine Mehrheit der Bürger für den Weiterbetrieb. Und die damalige rot-rot-grüne Regierung? Tat: nichts. Schlimmer noch – sie ignorierte das Votum, erklärte es für politisch irrelevant, zog sich auf Formalien zurück. Die Entscheidung sei nicht bindend, hieß es.
Heute zeigt sich, wie bindend ein Volksentscheid sein kann – wenn er ins ideologische Raster passt.
Der politische Doppelmoral-Spagat erreicht mit diesem neuen Gesetz eine neue Qualität. Unter CDU-Führung! Wer in Berlin noch glaubte, die Union würde einen Hauch bürgerliche Vernunft ins Rathaus bringen, muss sich nun fragen: Ist das noch Pragmatismus – oder schon politische Koexistenz mit der Planwirtschaft?
Denn was auf den ersten Blick klingt wie eine verfassungsrechtliche Spitzfindigkeit, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf Grundpfeiler unserer Ordnung. Eigentumsschutz, Vertragsfreiheit, Planungssicherheit – alles wird relativiert, wenn es den politischen Zielen dienlich erscheint. Und „gesellschaftlicher Mehrwert“ ist nun einmal dehnbar wie ein Gummiband am 1. Mai.
Wer künftig in Berlin Wohnungen besitzt – oder einfach investiert –, lebt unter dem Damoklesschwert einer neuen Legaldefinition von Enteignung. Und muss zusehen, wie eine CDU den Weg dafür freiräumt – in bester rot-grüner Manier. Ein Fall von politischer Umcodierung, wie man ihn sonst nur aus der EU kennt: Linke Forderung, bürgerliche Verpackung, staatlicher Zugriff.
Und keiner schreit. Die einen schweigen, weil es sie freut. Die anderen, weil sie nichts mehr erwarten. Und die CDU? Wird am Ende behaupten, sie habe das Gesetz ja nur „entschärft“.
Vielleicht wird später einmal ein Berliner Volksentscheid zur Rettung des Eigentums scheitern – nicht an der Mehrheit, sondern am Willen der Regierung, ihn umzusetzen. Tegel war der Probelauf. Die Enteignung ist das Modellprojekt. Und die Demokratie? Beobachtet sich dabei selbst – mit leichtem Kopfschütteln.
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