Von Kai Rebmann
Die Berichterstattung beim SRF, dem öffentlich-rechtlichen Sender der Schweiz, gleiche bei bestimmten Themen „anwaltschaftlichem Journalismus“ und sei für die Zuschauer und Zuhörer bisweilen sogar „gefährlich“. Zu diesen wegweisenden Urteilen kamen jetzt sowohl die interne Ombudsstelle der SRG als auch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Bereits im vergangenen Jahr wurden Beiträge im wöchentlichen SRF-Magazin „Rundschau“ von der Ombudsstelle als „journalistisch äußerst fragwürdig“ eingestuft.
Im Zentrum der Kritik stehen dabei vor allem die Art und Weise der Berichterstattung über streitbare Themen wie die Aufarbeitung der Corona-Jahre, die Veröffentlichung der RKI-Protokolle, Antisemitismus an Unis oder auch sexuelle Gewalt. Ein SRF-Zwangskunde sah sich in dieser Hinsicht beim Schweizer Staatsfunk zu einseitig bzw. überhaupt nicht informiert – und wurde in dieser Ansicht jetzt von den zuständigen Stellen bestätigt.
So hat sich der SRF insbesondere zu den brisanten RKI-Protokollen beharrlich ausgeschwiegen und stets darauf verwiesen, dass es sich dabei um ein rein „innerdeutsches Thema“ handele. Dabei wurde bewusst oder unbewusst ignoriert, dass die im RKI getroffenen Einschätzungen, die im Laufe der Zeit immer mehr mit Politik und immer weniger mit Wissenschaft zu tun hatten, auch weitreichende Auswirkungen auf die in der Schweiz verhängten Corona-Maßnahmen und die damit einhergehenden Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte hatten.
SRF-Chefredakteur Tristan Brenn gibt sich nach der Rüge von höchster Stelle geläutert und räumt inzwischen ein, dass seine heutige Sichtweise auf die damaligen Verfehlungen „differenzierter“ ausfalle und man über Fragen, die „in der Öffentlichkeit breit diskutiert werden“, anders, sprich ausgewogener oder überhaupt, hätte berichten müssen.
Voreingenommene Berichterstattung und handwerkliche Fehler
Ganz ähnliche Vorwürfe richtete im Dezember der Anwalt Emrah Erken an den SRF, als es um die antisemitischen Proteste an Universitäten in aller Welt gegangen war. Auch damals glänzte der Schweizer ÖRR wahlweise mit komplettem Schweigen oder, falls doch mal berichtet wurde, mit Einseitigkeit zugunsten der Israel-Hasser. UBI-Präsidentin Mascha Santschi Kallay hatte gerade in diesem Zusammenhang von einer „gefährlichen Berichterstattung“ beim SRF gesprochen.
Ironischerweise wurden in den vergangenen Wochen und Monaten auch mehrere Eingaben eingereicht, wonach der SRF rund um den Nahen Osten einen zu pro-israelischen Standpunkt einnehme. Diese lehnte die UBI allesamt ab und bezeichnete dies als einen Vorwurf, „der häufig von linksgerichteten Kreisen erhoben“ werde.
Im aktuellsten Fall hatte sich der Kanton Schaffhausen über den SRF und seine „Rundschau“ beschwert. Das Magazin hatte die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Fall in Misskredit gebracht, in dem es um einen sexuellen Übergriff auf eine Frau in der gleichnamigen Stadt nahe der deutschen Grenze gegangen war. Den SRF-Zuschauern war der Ablauf so dargestellt worden, dass die Frau verprügelt worden sei, weil sie eine mutmaßliche Vergewaltigung habe zur Anzeige bringen wollen. Die Ombudsstelle bescheinigte dem Sender deshalb „anwaltschaftlichen Journalismus“ und Missachtung der in solchen Fällen umso mehr gebotenen journalistischen Sorgfaltspflicht, was einen Verstoß gegen das Sachgerechtigkeitsverbot darstelle.
SRF in der Existenzkrise
Den Schweizer Staatsfunk treffen die Rügen zur Unzeit. Noch in diesem Jahr sollen die Eidgenossen über die Zukunft des SRF abstimmen. Im Raum steht eine Initiative, die sich für eine Halbierung der öffentlich-rechtlichen Zwangsabgabe auf rund 200 Schweizer Franken pro Jahr einsetzt. Die NZZ berichtet zudem davon, dass der Sender durch die kürzlich vollzogene UKW-Abschaltung quasi über Nacht „Hunderttausende Hörer“ verloren habe.
Als Vorbild für eine Reform des ÖRR könnte in der Schweiz – aber natürlich auch Deutschland – der Blick über den Rhein dienen. Das Fürstentum Liechtenstein hat seinem „Radio Liechtenstein“ im Spätjahr 2024 per Volksentscheid den Geldhahn zugedreht. Zu den wichtigsten Argumenten für die jetzt in Vollzug befindliche Privatisierung des Senders gehörte eine Studie, wonach nur rund ein Fünftel der Bevölkerung zu den „regelmäßigen täglichen Konsumenten“ des Senders gehöre.
In der Schweiz haben die Verantwortlichen die Warnschüsse sowohl aus Liechtenstein als auch aus der Ombudsstelle und der UBI sehr wohl vernommen. Man wolle die eigene Arbeit künftig noch besser reflektieren und „aus Fehlern lernen“, wie es in einer Mitteilung zu den jüngsten Rügen heißt.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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