• 6. November 2024

Bei einer Verwertungskündigung muss der Vermieter selbst erhebliche Nachteile erleiden.

Bei einer Verwertungskündigung muss der Vermieter selbst erhebliche Nachteile erleiden.Das Urteil zeigt, wie streng die Voraussetzungen für eine solche Kündigung sind. Es ist eine sehr ausführliche Begründung der Kündigung zu den konkreten Nachteilen erforderlich. Pauschalierungen reichen nicht aus.
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