• 22. Januar 2025

Bei einer Verwertungskündigung muss der Vermieter selbst erhebliche Nachteile erleiden.

ByRechtsanwalt Marco Rath

Dez. 7, 2017
Bei einer Verwertungskündigung muss der Vermieter selbst erhebliche Nachteile erleiden.Das Urteil zeigt, wie streng die Voraussetzungen für eine solche Kündigung sind. Es ist eine sehr ausführliche Begründung der Kündigung zu den konkreten Nachteilen erforderlich. Pauschalierungen reichen nicht aus.
Teile den Beitrag mit Freunden