Neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass ein weiteres Ampel-Versprechen wie ein Luftblase zerplatzt: Anstatt Arbeitsverweigerer strenger zu bestrafen ist nun klar: Die Sanktionen wurden stattdessen drastisch zurückgefahren.
Der Rückgang der Sanktionen bei Bürgergeldempfängern, die sich weigern eine Arbeit anzunehmen, ist dramatisch: Fast 90 Prozent! Der vollmundige Vorstoß von SPD-Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, härter gegen Arbeitsverweigerer vorzugehen, ist bisher kaum sichtbar. Heil hatte vor fast einem Jahr trompetet: „Wer sich verweigert, muss mit strengeren Konsequenzen rechnen.“ Doch bisher zeigt sich: Von den versprochenen Maßnahmen ist nichts zu spüren.
Die Zahl der Sanktionen gegen Stützeempfänger, die sich weigern, eine Arbeit oder Ausbildung anzunehmen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich weiter gefallen. 2007 wurden noch mehr als 183.000 Sanktionen ausgesprochen, doch 2019 waren es nur noch etwa 82.000. Zwar ging auch die Zahl der Stützeempfänger zurück, allerdings nur um rund 24 Prozent – im Vergleich zu den rund 55 Prozent weniger Sanktionen.
Ein wichtiger Wendepunkt war die Einführung des katastrophalen Bürgergeldes zum 1. Januar 2023. Seitdem ist die Zahl der Sanktionen noch weiter gesunken. Zwischen September 2023 und August 2024 gab es nur noch 21.730 Sanktionen gegen Arbeitsscheue, verglichen mit 52.174 im Jahr 2021. Das bedeutet einen Rückgang von fast 90 Prozent im Vergleich zu 2007.
Im Jahr 2022, noch vor der Einführung des Bürgergelds, wurden durchschnittlich 33.033 erwerbsfähige Empfänger sanktioniert. 2023 fiel diese Zahl auf nur noch 18.920. Und obwohl Heil im März 2024 eine Verschärfung der Strafen für totale Verweigerer angekündigt hatte – zwei Monate ohne Stütze – gibt es bisher keine Hinweise auf einen Anstieg bei den Sanktionen.
Zwar hatte die Ampel-Koalition im Zuge ihrer ebenso lächerlichen wie sozialistischen „Wachstumsinitiative“ weitere Verschärfungen beschlossen, aber diese wurden bis zum Koalitionsbruch nie umgesetzt. Auf BILD-Anfrage verweist die Arbeitsagentur auf veränderte „gesetzliche Grundlagen“, besonders das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das Sanktionen von mehr als 60 Prozent als verfassungswidrig erklärte.
(SB)
Zur Quelle wechseln
Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch