• 6. März 2025

Afghanen im Anflug – und das Auswärtige Amt drückt alle Augen zu

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März 5, 2025
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Von Kai Rebmann

Wer mit einem gefälschten Pass nach Deutschland einreisen will, macht sich strafbar. Dasselbe gilt für die Beihilfe dazu. Für Afghanen und weit über 100 NGOs gelten aber offenbar andere Gesetze. Das demonstriert die Bundesregierung einmal mehr mit einem weiteren Flug, der am Mittwoch in Berlin landen soll – mit 157 Afghanen an Bord, über die das Auswärtige Amt in vielen Fällen praktisch nichts weiß.

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Und nein, sogenannte „Ortskräfte“, die immer wieder als Deckmantel für diese hoch umstrittenen Aktionen herhalten müssen, sind praktisch keine dabei. Lediglich zwei (!) Passagiere können diesen Status – zumindest nach offizieller Lesart für sich in Anspruch nehmen. Beim Rest handelt es sich um 13 Angehörige dieser beiden „Ortkräfte“ sowie 142 mehr oder weniger unbekannte Migranten, deren Papiere sie als Afghanen ausweisen.

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Denn wer da wirklich zu uns kommt, das weiß nicht einmal das eigentlich für ein solches Prozedere zuständige Auswärtige Amt. Oder sollte man besser sagen: Die Annalena Baerbock unterstellte Behörde weiß es von allen beteiligten Stellen am allerwenigsten – weil sie es schlicht gar nicht wissen will?

NGOs entscheiden, Bundesbehörden nicken ab

Bundesbehörden werden im Laufe des Auswahlverfahrens über die Kandidaten, die in den Flieger nach Deutschland gesetzt werden, erst zu einem sehr späten Zeitpunkt ins Spiel gebracht – und nicken die zuvor von NGOs bereits getroffene Entscheidung scheinbar nur noch ab. Dieser Eindruck drängt sich jedenfalls auf, wenn man die O-Töne aus Sicherheitskreisen hört.

Demnach stellt sich vor allem die Frage, ob die beabsichtigte Einreise vieler Afghanen schon per se illegal ist; und zwar schon in dem Moment, in dem sie an Bord eines Fliegers steigen, der sie nach Deutschland bringen soll. Die „Bild“ zitiert – hinter der Bezahlschranke – einen mit den Vorgängen vertrauten Insider: „Die Auswahl der Personen ist völlig undurchsichtig, die Identität in vielen Fällen zweifelhaft oder sogar vollständig ungeklärt.“

In Afghanistan sind massenhaft gefälschte Reisepässe im Umlauf – und das Auswärtige Amt weiß das auch. Entsprechende Papiere können auf dem Schwarzmarkt erworben werden oder werden sogar von ortsansässigen Behörden ausgestellt. Eine gründliche Sicherheitsüberprüfung durch das Auswärtige Amt findet trotzdem nicht statt, eher im Gegenteil, wie ein weiterer Insider berichtet: „Das hat System. An keiner Stelle liegen allen beteiligten Stellen alle relevanten Informationen zu den Afghanen gebündelt vor. Die Sicherheitsüberprüfung ist damit zwangsläufig lückenhaft und fahrlässig.“

Diese alarmierende Kritik bezieht sich in erster Linie auf das Auswahlverfahren selbst. Kaum zu glauben, aber wahr: Anträge zur Aufnahme in Deutschland stellen die Bewerber nicht etwa bei der Deutschen Botschaft oder einer anderen deutsche Behörde – sondern bei einer „meldeberechtigten Stellen“, sprich einer von insgesamt 130 NGOs, die dieses Etikett tragen dürfen.

Sicherheitsüberprüfung wird zum bloßen Formal-Akt

Es kommt aber noch dicker: Auch bei der Überprüfung dieser Anträge bleiben Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium komplett außen vor. Stattdessen haben die Häuser von Annalena Baerbock (Grüne) und Nancy Faeser (SPD) diese sensible Aufgabe an eine sogenannte „zivilie Koordinationsstelle“ abgegeben, in der keine deutschen Beamten arbeiten, sondern einfache Angestellte, teilweise sogar Afghanen.

Diese Empfehlung geht dann an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), womit erstmals eine Bundesbehörde in den Prozess eingebunden ist. Was dann formal noch folgt – Überprüfung der Papiere auf Echtheit oder ein sogenanntes „Sicherheits-Interview“ mit den Bewerbern durch Bundespolizei, Bundeskriminalamt und/oder Verfassungsschutz – wirkt wie ein bloßes Durchwinken bzw. Abnicken einer zuvor schon an anderer Stelle getroffenen Entscheidung.

Fakt ist: Eine wie auch immer geartete Liste darüber, welche NGOs als „meldeberechtigte Stelle“ zugelassen sind, liegt den Sicherheitsbehörden nicht vor. Das heißt, die zuständigen Beamten können die Quelle und vor allem Qualität einer „Empfehlung“ für einen Kandidaten nicht zuverlässig überprüfen – weil es eben „System hat“, sprich politisch scheinbar gewollt ist. Und selbst, wenn die Bundespolizei im Rahmen ihrer Überprüfung auf gefälschte Pässe stößt, führt dies für den betreffenden Bewerber nicht zwangsläufig zur Beendigung des Verfahrens.

Als letzte vermeintliche Hürde vor dem Flug nach Deutschland wartet auf die Afghanen ein „Sicherheitsinterview“, das sich wohl selbst ad absurdum führt. Dieses Gespräch soll sicherstellen, dass der Bewerber keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland darstellt. Aber klar dürfte auch sein: Jeder Afghane weiß, welche Fragen dort gestellt werden – und welche Antworten von ihm erwartet werden. Dieser Schritt des Verfahrens erinnert daher stark an die Fragenkataloge, wie sie auch bei Integrationstests oder im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens zum Einsatz kommen.

Fazit: In Zeiten, in denen sich eine Mehrheit der Bundesbürger für striktere Maßnahmen gegen illegale Migration gerade aus Afghanistan inklusive Zurückweisung an den deutschen Grenzen ausspricht, tut die noch amtierende Bundesregierung wirklich alles FÜR eine Migration aus eben dieser Region. Wer unter den bekannten Umständen, die sich auf die oftmals ungeklärten Identitäten und Lebensläufe beziehen, so handelt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, Beihilfe zur illegalen Migration zu leisten. Ob dies dann auch juristische Relevanz hat oder nicht, müssen freilich Experten auf diesem Gebiet beurteilen. Moralisch und politisch fragwürdig bleibt es aber in jedem Fall!

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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock

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