• 5. November 2024

Unterschiedliche Auskünfte bei der Frage nach der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist für Langfristdarlehen.

Unterschiedliche Auskünfte bei der Frage nach der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist für Langfristdarlehen.Die Darlehensnehmer erhalten diesbezüglich oft verschiedene Antworten und können die Aussagen der Darlehensgeber vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) nicht nachvollziehen.
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