• 24. Dezember 2024

Böse Überraschung für viele Anleger: Insolvenzverwalter fordert bereits erhaltene Ausschüttungen zurück.

Böse Überraschung für viele Anleger: Insolvenzverwalter fordert bereits erhaltene Ausschüttungen zurück. Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.
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