Karl Lauterbach will, dass die SPD „wieder“ für SOZIALE GERECHTIGKEIT kämpft.
Wofür?
Für soziale Gerechtigkeit „in Bildung, Aufstieg, Gesundheit, Pflege, Rente, Lohn, Vermögen, Miete und Erbschaft kämpfen“?
Wofür?
Das alles hat ÜBERHAUPT keinen Sinn, denn Gerechtigkeit ist ein INDIVIDUELLES Prinzip. Es bezieht sich auf das Verhältnis der erbrachten Leistung und Entlohnung von Person X IM VERGLEICH ZUR erbrachten Leistung und Entlohnung von Person Y und besagt: Wer mehr leistet, muss auch eine höhere Entlohnung erhalten.
Schon die Formulierung macht deutlich, dass man Gerechtigkeit nicht aggregieren, nicht über-individualisieren kann. Indes, der Begriff „sozial“ als Adjektive von dem SOZIALEN, tut genau das, denn SOZIAL, lateinisch für „die Gesellschaft betreffend“, ist eine wertneutrale Bezeichnung für aufeinander bezogene Handlungen von Menschen, für wechselseitig orientiertes Handeln von Menschen und dessen institutionalisierte Form, die solches Handeln zur Folge hat.
Kurz: Sozial bezeichnet überindividuelles, bezeichnet Handlungen, die mindestens zwei Menschen erfordern, Institutionen, die geronnene interaktion zwischen Individuen geworden sind, Dinge, deren Aggregationszustand sie der Frage von Gerechtigkeit enthebt, denn diese Frage ist schlicht nicht mehr sinnvoll zu stellen. Wie soll die Gerechtigkeit der Heirat (eine Institution aufeinander bezogener Handlungen) aussehen? Wie die Gerechtigkeit der „Bildung“, definiert als individuelle Anstregung, Wissen zu erwerben oder – für die Mittelschicht – Anstrengung, ein Bildungszertifikat zu erhalten?
Vollkommener Unfug.
Soziale Gerechtigkeit ist als Begriff inhaltsleer, denn der Begriff besteht aus einem Widerspruch, qualifiziert ein individuelles Prinzip (Gerechtigkeit) mit einem überindividuellen Begriff für Interaktion(sergebnisse). Aber der Begriff hat eine so lange Geschicht der affektiven Ansprache an die Empfindungen derjenigen, die sich mit Begriffen ruhig stellen oder begeistern lassen, dass niemand eingestehen wird, dass er keine Ahnung hat, was soziale Gerechtigkeit sein soll, den Begriff nur benutzt, um leicht überzeugbare Leute bei ihren affektiven Vorlieben abzuholen, sie über ihre affektiven Vorlieben zu manipulieren.
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Soziale Gerechtigkeit in Bildung, Aufstieg, Gesundheit, Pflege, Rente, Lohn, Vermögen, Miete und Erbschaft will Karl Lauterbach.
Wie soll das aussehen?
Soll Bildung nicht mehr Ergebnis individueller Anstrengungen sein, sollen Bildungstitel (wieder) im Kontingent oder per Quote an Arbeiter, Bauern und den ganzen Rest in der sozialistischen Gedankenwelt verteilt werden?
Soll Aufstieg nur noch dem möglich sein, der in die vorgegebene Aufstiegsmenge für Menschen seines sozialen Profils fällt?
Soll Gesundheit nicht mehr dem Kranken, sondern dem versprochen werden, der Klinik X dabei hilft, das erforderliche Quorum an Lebergeschädigten zu erfüllen?
Wie soll Gerechtigkeit bei Lohn, Vermögen, Miete und Erbschaft aussehen? Darf nur noch erben, wer genau soviel geleistet hat, wie sein Erblasser? Werden Vermögen zwischen „sozialen Gruppen“ gleichverteilt und Lohnunterschiede eingeebnet, um der Fiktion sozialer Gerechtigkeit notwendiger Weise auf Kosten von GERECHTIGKEIT gerecht zu werden.
Soziale Gerechtigkeit ist ein absurdes Konzept, ein Widerspruch in sich, der nicht aufgelöst werden kann, wie wir bis hier im Hinblick auf eines der Probleme, die sich mit dem Begriff verbinden, gezeigt haben.
Eines der Probleme.
Er hat noch weitere.
Schon vor Jahren ist Friedrich von Hayek auf anderen Wegen zum selben Ergebnis gelangt:
„Mehr als zehn Jahre lang, habe ich mich intensiv damit befasst, den Sinn des Begriffs ’soziale Gerechtigkeit‘ herauszufinden. Der Versuch ist gescheitert; oder besser gesagt, ich bin zu dem Schluss gelangt, dass für eine Gesellschaft freier Menschen dieses Wort überhaupt keinen Sinn hat“ (Hayek, 1977).
Eine freie Gesellschaft basiert für Hayek auf einer freien Marktwirtschaft, in der die Rechtsgleichheit der Akteure garantiert ist, Privilegienfreiheit herrscht und das Leistungsprinzip regiert. Die drei Begriffe, Rechtsgleichheit, Privilegienfreiheit und Leistungsprinzip, definieren die Spielregeln der freien Marktwirtschaft. Wer diesen Spielregeln zustimmt, erklärt sich auch mit den Ergebnissen, die im Rahmen dieser Spielregeln erreicht werden können, einverstanden, egal, ob die Ergebnisse für ihn positiv oder negativ sind.
Gerechtigkeit so verstanden, ist demnach Prozessgerechtigkeit. Ergebnisse sind gerecht, wenn sie unter Einhaltung der Spielregeln, von im wesentlichen: Meritokratie zu Stande gekommen sind.
Diese Form der Prozessgerechtigkeit ist all denen ein Dorn im Auge, denen die Marktergebnisse nicht passen bzw. die eine Privilegierung bestimmter Spieler erreichen wollen. Entsprechend wird mit Gerechtigkeitsbegriffen wie „Bedarfsgerechtigkeit“ oder „Verteilungsgerechtigkeit“ hantiert , wobei Bedarfsgerechtigkeit, z.B. die Idee hinter dem bedingungslosen Grundeinkommen ist, Verteilungsgerechtigkeit, die Marktergebnisse nachträglich durch Umverteilung ändern will. Diesen Gerechtigkeiten, die unter dem Überbegriff „soziale Gerechtigkeit“ gehandelt werden, ist eines gemeinsam:
Sie stellen einen interessegeleiteten Eingriff in den Markt dar, bevorzugen die einen Marktteilnehmer zu Lasten der anderen Marktteilnehmer und rechtfertigen dies mit „sozialer Gerechtigkeit“.
Soziale Gerechtigkeit ist der Anlaß eine Bedarfsgerechtigkeit zu fordern, die alle Deutschen mit dem gleichen Grundstock an physischer Sicherheit versorgen soll. Da aber nicht alle Deutschen arbeiten hat dies notwendig zur Folge, dass einige profitieren, weil ihnen gegeben wird, obwohl sie keine Leistung erbringen, während anderen genommen wird, weil sie leisten. Kurz, die, die leisten, werden ungerecht behandelt, um denen, die nicht leisten, Privilegien zu verschaffen. Soziale Gerechtigkeit als Legitimation für diese UNGERECHTIGKEIT ausgegeben.
Ähnlich verhält es sich bei der Verteilungsgerechtigkeit, die den Leistenden einen Teil ihrer Leistung nimmt, um ihn an weniger oder gar nicht Leistende zu verteilen.
Besonders problematisch wird diese Grundstruktur dann, wenn es darum geht zu bestimmen, wem wie viel genommen wird und wem wie viel zugeteilt bzw. zu wessen Gunsten umverteilt wird. In dieser Frage ist Streit vorprogrammiert, denn diejenigen, denen genommen wird, werden der Ansicht sein, es wird ihnen zu viel genommen bzw. jede Umverteilung ablehnen, während diejenigen, die erhalten, der Ansicht sein werden, zu wenig zu erhalten. Mit jeder Umverteilung und jeder Grundsicherung, die eine Regierung einführt, wird sie zudem bei anderen, die noch nicht in den Genuss von umverteilten Mitteln gekommen sind, Begehrlichkeiten wecken, und sie wird bei denen, denen gegeben wird, weitere Begehrlichkeiten wecken.
Dagegen wird den Leistenden ein Grund gegeben, die eigene Leistung vor der Umverteilung zu schützen, bzw. es wird ihnen der Anreiz genommen, überhaupt zu leisten. Zwischen all denjenigen, die versuchen, in den Genuss von Umverteilung zu kommen bzw. ihre Marktergebnisse vor Umverteilung zu schützen, steht die Regierung. Das Ziel einer Regierung besteht in erster Linie darin, wiedergewält zu werden. Um wiedergewählt zu werden, benötigt man Unterstützung, und Unterstützung kann man dadurch kaufen, dass man bestimmte der beschriebenen Interessen bedient, in dem man umverteilt, im Namen der sozialen Gerechtigkeit.
Diese unvermeidbare Degeneration der umverteilenden Regierung zum Handlanger unterschiedlichster Interessen und der unvermeidbare Streit darüber, was denn nun sozial gerecht sein soll und ab welcher Höhe eine Zuwendung sich als sozial gerecht qualifizieren soll, hat Hayek dazu veranlasst, den Begriff der sozialen Gerechtigkeit rundweg zu verwerfen.
Hayek, Friedrich A. von (1977). Soziale Gerechtigkeit – eine Fata Morgana. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. April 1977, S.13.
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Author: Michael Klein
Michael Klein