• 12. September 2025
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Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger

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Ich muss das Bekannte nicht zum wiederholten Mal in aller Ausführlichkeit berichten. Der in Deutschland kaum, in den USA dafür um so mehr bekannte konservative Aktivist und Podcaster Charlie Kirk wurde im Verlauf einer Veranstaltung auf dem Gelände der Utah Valley University angeschossen und erlag kurz darauf seinen Verletzungen.

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In den Augen der Linken war das nicht weiter schlimm, und man beeilte sich, das Opfer zum Täter umzudefinieren, der an seiner Ermordung schließlich selbst schuld gewesen sei. Ich will nur kurz über diese Versuche berichten, man kann sie im Detail anderswo nachlesen. Extrem rechte Ansichten habe er verbreitet, was man schon daran sehen könne, dass er ein konservatives Familienbild beschworen und den menschengemachten Klimawandel geleugnet habe. Die Beispiele sprechen für sich selbst und die Dummheit des „Spiegel“, auf den dieses Urteil zurück geht. Ein Scharfmacher sei er gewesen, was sich anscheinend an dem Umstand gezeigt hat, dass er regelmäßig auf mehr als einem Campus amerikanischer Universitäten zu freien Diskussionen einlud – ein mehr als deutliches Zeichen für Scharfmacherei. Ein Rassist soll er gewesen sein, weil er das System der „positiven Diskriminierung“ kritisierte, indem er darauf hinwies, dass auf dieser Basis Bewerber aufgrund ihrer Hautfarbe und nicht etwa ihrer Qualifikation bevorzugt werden sollten. Rassismus ist das nicht, sondern nur Kritik an Rassismus mit umgekehrtem Vorzeichen. Gelogen habe er, weil er es wagte, Zweifel an den Corona-Maßnahmen unter der Biden-Regierung zu äußern. Und das Schlimmste: er habe sich für das Recht auf Waffenbesitz eingesetzt, was in den USA keine ganz ungewöhnliche Position darstellt, ihm jetzt aber den Vorwurf einträgt, er habe jetzt selbst nur die Folgen seiner Auffassungen zu tragen. Dass eine Schusswaffe alleine noch nie jemanden erschossen hat, sondern immer ihr Benutzer, dass in den meisten Staaten dieser Welt auch Morde verboten sind, aber trotzdem täglich verübt werden, und dass ein Überzeugungstäter, der unbedingt einen politischen Gegner erschießen will, in jedem Fall Mittel und Wege finden wird, sich eine Waffe zu verschaffen, interessiert im linken Lager keinen.

SEDO

Nun haben wir aber in Deutschland ganz besonders feinfühlige Vertreter linken Denkens, die eine gesonderte Erwähnung verdienen. Ich werde mich auf einen beschränken. Jan Wattjes, Autor bei öffentlich-rechtlichen Formaten und unter anderem auch schon für Jan Böhmermann, den König des gebührenfinanzierten Pseudohumors, tätig, hat auf der Plattform Bluesky seine Sicht der Dinge veröffentlicht.

Inzwischen scheint er nicht nur diesen Post, sondern sogar seinen gesamten Bluesky-Account gelöscht zu haben. Hat er etwa die Antworten nicht vertragen? Doch das Löschen nützt nur wenig. Er hat nachweislich die Freude über das „Erwischen“ des letzten Busses gleichgesetzt mit der Freude über das „Erwischen“ von Charlie Kirk. Dieser Post ist in der Welt, das Internet vergisst ihn nicht.

Wer sich aber über einen Mordanschlag freut, billigt eine Straftat. Das kann er zu Hause problemlos tun, denn das wäre nur ein moralisches Problem, aber kein rechtliches. In der Öffentlichkeit sieht es jedoch anders aus, da kennt das Strafgesetzbuch den Paragraphen 140 über die Belohnung und Billigung von Straftaten. „Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d

1. belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder

2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

So weit der Paragraph. Zwar muss man zugeben, dass er keinen direkten Bezug auf den Mordparagraphen 211 StGB aufweist, aber beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages kann man nachlesen, dass er dennoch auf Mord und Totschlag anzuwenden ist. Und das ist bitter für Herrn Wattjes, denn deutlicher kann man einen Mord kaum billigen. Belohnt hat er ihn nicht, das stimmt, aber er hat sich so über ihn gefreut wie über das Erwischen des letzten Busses. Und das heißt: er hat ihn gebilligt, er hat ihn „durch Verbreiten eines Inhalts“ gebilligt, und zwar in einer Weise, die „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, denn die Billigung erfolgte auf dem Portal Bluesky und war öffentlich einsehbar. Das sollte genügen, um „das Vertrauen der Bevölkerung in den Bestand der Rechtsgüter zu stören bzw. ein die Begehung gleichartiger Straftaten begünstigendes Klima zu schaffen.“ Wenn jeder sehen kann, dass ein Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen Mord billigt, schafft das mit Sicherheit ein Klima, das die Begehung gleichartiger Straftaten begünstigt, zumindest dann, wenn es sich um politischen Mord handelt.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das sollte die Folge sein. Die Billigung einer Straftat ist ein Offizialdelikt, muss also von Amts wegen staatsanwaltlich verfolgt werden. Inzwischen ist Wattjes’ Äußerung hinreichend weit verbreitet, um auch Juristen aufzufallen.

Man darf gespannt sein, ob sich ein Staatsanwalt findet, der eine Anklage riskiert.

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Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.

Bild: Screenshot X

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