Junge Männer, die sich jetzt Sorgen machen, dass sie im Kontext der Pläne der Merz-Regierung, eine Wehrpflicht einzuführen, demnächst zur Bundeswehr gezwungen werden, können sich entspannt in ihrer Zivilkleidung zurücklehnen: Der Marsch gegen Moskau findet ohne sie statt!
Denn wer keine Lust hat, Kriegstreiberei statt Diplomatie zu betreiben – für Diplomatie braucht man keine Uniform! – der braucht nur in die AfD eintreten oder der Partei von Alice Weidel und Tino Chrupalla lautstark das Wort reden. Und schon wird er ausgemustert, auch wenn Füße und Rücken vollkommen in Ordnung sind und den Anforderungen der Musterung entsprechen.
Der Hintergrund ist schnell erzählt: Die Bundeswehr titelte Ende 2023: „Parlamentsbeschluss: Verfassungsfeinde können kein Kamerad, keine Kameradin sein“.Der Bundestag hatte am 17. November 2023 in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz beschlossen, das es möglich macht, dass Berufssoldatinnen und Berufssoldaten oder Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits vier Dienstjahre absolviert haben, umgehend aus dem Dienstverhältnis entlassen werden können, wenn sie schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen.
Bei einer Dienstzeit unter vier Jahren ist eine solche schnelle Entlassung aus dem Dienstverhältnis bereits nach der bestehenden Rechtslage möglich.
Grundlage für die Entlassung ist nach der Gesetzesänderung ein neuer Tatbestand im Soldatengesetz. Demnach ist die Entlassung dann, unter Wahrung des Rechtsweges, durch die Behörde selbst per Verwaltungsakt möglich. Bislang war hierfür ein langwieriges Disziplinarverfahren erforderlich.
Von einer Wehrpflicht war damals noch nicht konkret die Rede. Sollte diese jetzt eingeführt werden, ist der Ausschluss angeblicher Verfassungsfeinde an keinerlei Rechtswege geknüpft, wenn der Wehrpflichtige nicht gegen die Ausmusterung klagt. Eine Entlassung findet hier nicht statt, weil noch niemand eingestellt wurde. Wen man so will, ist die Musterung ist eine Art von Bewerbung.
Die Änderung des Soldatengesetzes war bereits im Koalitionsvertrag der Ampel beschlossen worden. Im Mai 2025 hatte etwa der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter bereits gefordert, die Bundeswehr müsse verstärkt prüfen, ob AfD-Parteimitglieder Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen haben.
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Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hatte die Bundeswehr bereits 2024 aufgefordert, Mitgliedschaften in der AfD sofort zu melden. Konkret ging es hier auch um Mitglieder der Jungen Alternative (JA). Der MAD warnte damals, jedes JA-Mitglied in den Reihen der Bundeswehr werde als nachrichtendienstlicher Verdachtsfall bewertet.
Später wurde diese Aufforderung allerdings relativiert. Aus dem Verteidigungsministerium hieß es im März 2024, die Gesetzeslage reiche nun doch nicht für eine unverzügliche Meldepflicht aus.
Ein Sprecher des Ministeriums sagte damals auf Anfrage des „Spiegel“, dass die Zugehörigkeit zu einer als gesichert rechtsextrem eingestuften Organisation immer Anlass sei, dass der MAD eine Verdachtsfallbearbeitung beginnt.
Das sind bisher gute Nachrichten für junge Männer, die in Sachsen, Thüringen, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt ihren Lebensmittelpunkt haben und nicht eingezogen werden wollen. Hier hat die AfD eine besonders hohe Zustimmung; hier gilt sie allerdings auch als „gesichert rechtsextrem“:
Der AfD-Landesverband Sachsen wurde im Dezember 2023 vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Der Landesverband Thüringen, geführt von Björn Höcke, wurde im März 2021 vom Thüringer Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ klassifiziert. Der Landesverband Sachsen-Anhalt wurde am 7. November 2023 vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Und im Mai 2025 wurde der AfD-Landesverband Brandenburg vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.
Es besteht also begründete Hoffnung, dass eine Mitgliedschaft in der AfD oder ein öffentliches Bekenntnis zur AfD bereits ausreicht, von der Wehrpflicht ausgeschlossen zu werden. Und wer den Wehrdienst nicht verweigert, der muss auch keinen Ersatzdienst leisten.
Zudem ist es auch strafrechtlich kein Vergehen, Mitglied der AfD zu sein oder der Partei gegenüber offen positiv eingestellt zu sein, solange die AfD nicht verboten ist. Für die AfD könnte das mit Einführung der Wehrpflicht ein überraschender Zuwachs an Mitgliedern sein. Ausgerechnet bei einer Partei, welche die Wehrpflicht befürwortet – Alice Weidel hatte im Wahlkampf sogar einmal zwei Jahre Wehrpflicht gefordert.
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Author:
Alexander Wallasch