• 29. August 2025

Ukrainische Behörden in Deutschland: Zwang für Flüchtlinge, Gefahr für die Souveränität?

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Aug. 29, 2025

Wie geht es weiter mit den noch von der Ampel mit der Ukraine verabredeten ukrainischen Behörden (Unity Hubs) auf deutschem Boden? Dazu haben wir das federführende Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) und das Arbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD) befragt.

Das Arbeitsministerium antwortete bereits gestern. Die Antwort haben wir veröffentlicht und betitelt: „Merz-Regierung schwört: Keine Zwangsauslieferung ukrainischer Wehrpflichtiger!“

Jetzt erreichte uns auch die Antwort aus dem Hause Dobrindt. Ein Sprecher des BMI antwortete umfassend.

Zu erfahren war, dass diese ukrainisch betriebenen „Unity Hubs“-Behörden „im Verlauf des Herbstes 2025 in Berlin“ ihre Arbeit aufnehmen sollen. Aber nicht nur in der Hauptstadt, „mögliche weitere Unity Hubs“ seien geplant, teilt der Sprecher des BMI mit.

Fraglich erscheint die wörtliche Aussage des BMI, dass die Bundesregierung keine Verantwortung für diese ukrainischen Behörden auf deutschem Boden übernimmt:

„Der Betrieb des Berliner und möglicher weiterer Unity Hubs wird – unter Beachtung deutschen Rechts – ausschließlich in ukrainischer Verantwortung erfolgen. Wenden Sie sich insofern bitte an die ukrainische Botschaft in Berlin oder an die ukrainischen Behörden.“

Aber wie soll das funktionieren? Die Errichtung von Behörden, die direkt von ausländischen Ministerien geleitet werden, würde die Souveränität Deutschlands verletzen, da dies einer Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt auf deutschem Boden gleichkäme. Botschaften und Konsulate sind die einzigen offiziell anerkannten Einrichtungen, die in Deutschland präsent sein dürfen und Aufgaben wahrnehmen bzw. die eigenen Staatsbürger unterstützen dürfen.

Es gibt eine Ausnahme: DITIB, der größte islamische Verband in Deutschland, kontrolliert etwa 900 bis 1000 Moscheen. Obwohl DITIB formal als deutscher Verein registriert ist, steht er unter starker Kontrolle der türkischen Religionsbehörde, die direkt der türkischen Regierung unterstellt ist.

Hier darf man gespannt sein, welchen Status die „Unity Hubs“ am Ende bekommen – als Vereine wird man sie schwerlich anmelden können. Oder werden diese „Behörden“ analog etwa zu Goethe-Instituten im Ausland als „Kulturinstitute“ deklariert?

Das BMI teilt ebenfalls mit, welche Aufgaben man bei diesen ukrainischen „Behörden“ auf deutschem Boden sieht:

„Zu den erklärten Zielen der Unity Hubs gehören die Pflege von Kontakten von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern zu ihrem Heimatland, die Bereitstellung von Informationen und Beratungsdienstleistungen, die Unterstützung freiwilliger Rückkehr sowie die bessere Integration in das jeweilige Aufnahmeland und den Arbeitsmarkt.“

Das BMI betont auf Nachfrage, dass in Deutschland keine Rechtsgrundlage bestehe, ukrainische Kriegsdienstverweigerer, die in Deutschland Schutz gefunden haben, auszuliefern. Ergänzend erklärt das BMI:

„Deutschland und die Ukraine haben in der Gemeinsamen Erklärung betont, dass unter den gegenwärtigen Umständen die mögliche Rückkehr von ukrainischen Inhabern eines vorübergehenden Schutzstatus in Deutschland in die Ukraine ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt.“

Und zuletzt verweist das BMI in seinen Antworten an Alexander-Wallasch.de noch auf eine 12-seitige Empfehlung der EU-Kommission zu der Einrichtung dieser ukrainischen „Unity Hubs“-Behörden. Der Vizepräsident der Ukraine hatte im Februar 2025 in Berlin mit Ministerin Faeser diese „Behörden“ geplant. Eine knifflige und auch juristisch besonders heikle Angelegenheit.

Und dann eine Überraschung: Im Juni 2025 kommt eine Mitteilung der EU, welche diese „Unity Hubs“ unterstützt. So eine Mitteilung ist zwar nicht rechtlich bindend, kann aber politischen oder strategischen Einfluss ausüben. Sie dient dazu, die Position der Kommission zu einem bestimmten Thema darzulegen und die Mitgliedstaaten zu einer koordinierten Herangehensweise zu führen als Vorstufe für spätere verbindliche Rechtsakte.

Dem BMI ist es in seiner Antwort auf unsere Fragen wichtig, den Link zur EU-Mitteilung mit folgendem Satz zu begleiten: Die „Mobilisierung von ukrainischen Wehrpflichtigen spielt dabei keine Rolle.“

Aber was steht drin im EU-Papier? Zunächst betont die EU-Kommission, dass diese Mitteilung „unter Berücksichtigung des Standpunkts der Regierung der Ukraine“ aufgesetzt wurde.

Heißt es zunächst zwar, dass die Rückkehr der Ukrainer „freiwillig und würdevoll“ passieren müsse, wird doch explizit darauf hingewiesen, dass es nur ein befristeter Aufenthalt sein kann. In einem Folgeabsatz kann dann von einer Freiwilligkeit der Rückkehr keine Rede mehr sein: „Es ist erforderlich, dass die Bevölkerung der Ukraine in das Land zurückkehrt, da diese Menschen als Mitglieder der Gemeinschaft unentbehrlich sind.“

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Das EU-Papier erwähnt, dass etwa 800.000 Ukrainer aus den Mitgliedstaaten in die Ukraine zurückgekehrt seien. Und dann folgt ein denkwürdiger Nachsatz: „wobei es sich derzeit allerdings meist um Pendelbewegungen handelt“.

Kann das bedeuten, dass von 4,4 Millionen Ukrainern in Europa knapp zwanzig Prozent in Pendelbewegung ihre Unterstützung abholen, aber inoffiziell in der Ukraine sesshaft sind? Und sind es in Deutschland anteilig weit mehr als 20 Prozent, weil die Sozialleistungen hier besonders hoch und nicht EU-einheitlich festgelegt sind?

Das Papier weist auf die Gefahr hin, dass Ukrainer zunehmend Asyl beantragen mit Blick auf die auslaufende generelle Schutzzeit, die ihnen sofort und für alle gewährt wurde. Hier erwähnt das Papier eine Anerkennungsquote von 87 Prozent, die Chancen stehen also hoch, dass die meisten Ukrainer in Europa bzw. Deutschland auch eine Anerkennung als Asylbewerber bekommen. Hier kommt dann hinzu, dass Deutschland die Überprüfung der Gründe heruntergefahren hat, um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu entlasten und zudem die Einbürgerung als Doppelstaatsbürger deutlich beschleunigt hat.

Die Europäische Union hat zudem am 13. Juni 2025 beschlossen, den vorübergehenden Schutz für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen mussten, bis zum 4. März 2027 zu verlängern. Ursprünglich gab es eine Begrenzung auf drei Jahre (1 + 2).

Was konkret steht im EU-Papier unter Punkt 3.2 „Unterstützung bei der Einrichtung von ‚Unity Hubs‘“? Hier heißt es zunächst, die geplanten „Einrichtungen“ gingen auf eine Initiative „des ukrainischen Ministers für nationale Einheit“ zurück. Mehrere Mitgliedstaaten hätten diese Idee aufgegriffen (Treffen mit Nancy Faeser im Februar 2025). Die Mitgliedstaaten werden von der EU-Kommission zudem darauf hingewiesen, dass sie zur Finanzierung der „Unity Hubs“ jetzt „auch auf das Programm des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zurückgreifen“ können.

Dann fordert das Papier die Mitgliedstaaten auf, auch mit dem UNHCR, IOM, ICMPD zusammenzuarbeiten, um die „von diesen Organisationen angebotenen Kenntnisse, Kapazitäten und Netzwerke (…) in Anspruch zu nehmen, um das Beste aus den ‚Unity Hubs‘ zu machen.“ Aber wie passt das nun damit zusammen, dass das BMI mitteilt, der Betrieb des Berliner und möglicher weiterer Unity Hubs werde „ausschließlich in ukrainischer Verantwortung erfolgen“?

Alexander-Wallasch wird sogar aufgefordert, sich bei Fragen „an die ukrainische Botschaft in Berlin oder an die ukrainischen Behörden“ zu wenden. Demgegenüber erklärt die EU-Kommission, einen Sonderbeauftragten für die Einrichtung dieser „Unity Hubs“ ernennen zu wollen und „technisches und politisches Fachwissen für den effizienten Betrieb der ‚Unity Hubs‘ zu bündeln“.

Wie passt das damit zusammen, dass Deutschland selbst keinerlei Verantwortung für diese „Unity Hubs“ sieht? Noch etwas ist bemerkenswert: Die EU-Kommission wünscht eine „Koordinierung mit einschlägigen Ämtern wie den staatlichen Arbeitsvermittlungsstellen“. Das Arbeitsministerium hatte allerdings explizit gegenüber Alexander-Wallasch.de erklärt:

„Es gibt aktuell keine Vereinbarung über einen Austausch bestimmter personenbezogener Daten zwischen der ukrainischen Regierung und deutschen Behörden.“

Der Aufbau des ukrainischen Ministeriums für nationale Einheit unter Vizepräsident Tscherneyschow soll laut EU-Papier finanziell von der EU unterstützt werden. Die weiteren Seiten des EU-Papiers beschäftigen sich mit allgemeinen Unterstützungen der Ukraine durch die EU, etwa bei der Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Infrastruktur.

Abschließend muss man sagen, dass die Auskünfte der Bundesregierung durch die Sprecher des BMAS und BMI teilweise widersprüchlich sind und ein Abgleich mit dem vom BMI präsentierten EU-Papier diesen Eindruck sogar noch verschärft. Es wird nach wie vor nicht deutlich, was überhaupt die Rolle der Bundesregierung ist, wie diese „Unity Hubs“ mit dem deutschen Recht vereinbar sind und vor allem auch, wie gesichert ist, dass den wehrpflichtigen Ukrainern in Deutschland nicht von einer ukrainischen Behörde auf deutschem Boden nachgestellt wird.

So bestreitet etwa das BMAS, Daten auszutauschen, die EU-Kommission empfiehlt demgegenüber aber eine Koordinierung. Festzuhalten ist, dass die EU-Kommission bzw. die Mitgliedstaaten eine ansteigende Welle von Asylanträgen von jenen Ukrainern erwarten, die schon hier sind – die Erfolgsaussichten sollen aktuell bei 87 Prozent liegen.

Und die  Bedrohungslage für die Wehrfähigen steigt weiter an, wenn etwa der EU-Mitgliedstaat Polen schon 2024 den Druck auf diese Männer deutlich erhöht hat.

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Author:
Alexander Wallasch

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