Das sehen Gesetzespläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vor, die das Kabinett auf den Weg gebracht hat. Die Amtsgerichte ermöglichten an bundesweit mehr als 600 Standorten einen einfachen Zugang zum Recht – in Wohnortnähe und in der Regel ohne Anwaltszwang, erläuterte die SPD-Politikerin. „Sie sollen künftig über mehr Fälle entscheiden können.“
Konkret sollen Amtsgerichte in Zivilverfahren mit Streitwerten von bis zu 10.000 Euro verhandeln, wie ein Gesetzentwurf vorsieht. Die bisherige Schwelle von bis zu 5.000 Euro soll damit nach mehr als 30 Jahren angehoben werden. Dies solle eine Stärkung der Amtsgerichte erreichen. Außerdem sollen auch bestimmte Streitigkeiten im Nachbarrecht künftig generell in ihre Zuständigkeit fallen.
Mehr Spezialisierung geplant
Andere Fälle sollen den Plänen zufolge unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zugewiesen werden – etwa bei Streit über Heilbehandlungen, Veröffentlichungen im Internet und in der Presse oder beim Vergaberecht. Hubig sagte: „Wir schaffen für die Landgerichte gezielt neue Zuständigkeiten für komplexe Verfahren.“ Dies solle die Spezialisierung in der Justiz fördern.
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