• 2. August 2025

EUGH: Sonderrechte für Zuwanderer -> Einheimische sind Menschen zweiter Klasse

ByMichael Klein

Aug. 2, 2025
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Gestern haben Richter des Europäischen Gerichtshofes entschieden, dass ein Mitgliedsstaat der EU, selbst dann, wenn dieser Staat in seinem NATIONALEN PARLAMENT, dessen Mitglieder im Gegensatz zu diesen Richtern, alle von Wählern gewählt wurden, ein Gesetz erlässt, dass dies festschreibt, nicht darüber entscheiden kann, welches Herkunftsland ein sicheres Herkunftsland ist. Effektiv haben die Berobten des EUGH jede Möglichkeit für Mitgliedsstaaten der EU gekappt, über eigene Gesetze darüber zu bestimmen, wen sie im eigenen Land durchfüttern wollen und wen nicht.

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Die EUGH-Richter maßen sich an, über den Wählern eines Landes zu stehen. Sie sehen sich offenkundig als Menschenrechts-Souverän, der sich vornehmlich dadurch auszeichnet, einer bestimmten Gruppe von Menschen entsprechende Rechte zu garantieren und sie einer anderen Gruppe von Menschen zu nehmen.

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Dazu gleich.

SEDO

In einem weiteren Urteil haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes, also des Gerichtshofes der EU entschieden, dass Irland sich, obschon das Land von „Zuwanderern“ geradezu überrannt wird, nicht mit Verweis auf diese Überlastung davor „drücken“ kann, die Kosten für Kost und Logis der ungebetenen Gäste zu übernehmen. Hintergrund ist die Klage zweier ganz fuchtbar armer Asylbewerber. Beide, einer aus Afghanistan, einer aus Indien waren eigentlich unter der Annahme, dass ihnen Vollverpflegung gewährt werde, nach Irland gekommen und fanden sich unglaublichen Härten ausgesetzt:

„Zwei Asylbewerber, ein afghanischer und ein indischer Staatsangehöriger, waren gezwungen, mehrere Wochen lang unter prekären Bedingungen in Irland zu leben, nachdem Irland es abgelehnt hatte, ihnen die im Unionsrecht im Rahmen der Aufnahme vorgesehenen Mindestleistungen zu gewähren. Denn die irischen Behörden gaben ihnen zwar jeweils einen Einzelgutschein über 25 Euro, stellten ihnen aber keine Unterkunft zur Verfügung, was sie damit begründeten, dass die hierfür vorgesehenen Aufnahmezentren ungeachtet der Verfügbarkeit vorübergehender individueller Unterkünfte in Irland belegt seien. […] Sie schliefen daher auf der Straße oder gelegentlich in prekären Unterkünften. Sie gaben an, nicht immer genug zu essen gehabt zu haben, nicht in der Lage gewesen zu sein, ihre Hygiene zu wahren, und sich angesichts ihrer Lebensbedingungen und der Gewalt, der sie ausgesetzt gewesen seien, in einer Notlage befunden zu haben. Sie erhoben beim Hohen Gericht (Irland) Klage auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens.“

Quelle: EUGH

Was uns immer wieder überrascht ist die Tatsache, dass derart vom Schicksal und einer nachlässigen Regierung gebeutelte Personen, dennoch all die Ressourcen aufbringen, die notwendig sind, um einen Anwalt in eigener Sache in die Spur zu setzen, auf dass er vor einem Irischen Gericht klage und für seine Mandanten die erhoffte Vollverpflung auf Kosten der irischen Steuerzahler erstreite, die sie bei ihrer (illegalen?) Einreise vorzufinden erwartet haben. Und es ist natürlich eine unzumutbare Härte, wenn man von erwachsenen Menschen erwartet, eigenverantwortlich und selbständig ihr Leben zu führen und die Folgen ihrer Entscheidungen auch selbst zu tragen. Derartige Erwartungen kann man nur an die schon länger hier oder in Irland Lebenden richten, Leute, denen man ein Leben in Obdachlosigkeit abverlangen kann, deren Menschenrechte von keinem „European Court of Justice“ verteidigt werden.

Dazu gleich.

Das eigentlich erstaunliche am European Court of Justice (EUGH) ist nicht die Systematik seiner Entscheidungen, die sich generell gegen die steuerzahlende Mehrheit der Mitgliedsstaaten zu richten scheinen, das erstaunliche ist die Geheimnistuerei, die den EUGH umgibt.

Machen wir eine Probe aufs Exempel:
Kennen Sie:

  • Koen Lenaerts (Belgien),
  • Alexander Arabadjiev (Bulgarien),
  • Lars Bay Larsen (Dänemark),
  • Henrik Saugmandsgaard Øe (Dänemark),
  • Thomas von Danwitz (Deutschland),
  • Juliane Kokott (Deutschland),
  • Küllike Jürimäe (Estland),
  • Niilo Jääskinen (Finnland),
  • Jean-Claude Bonichot (Frankreich),
  • Jean Richard de la Tour (Frankreich),
  • Dimitrios Gratsias (Griechenland),
  • Aindrias Ó Caoimh (Irland),
  • Anthony Michael Collins (Irland),
  • Giovanni Pitruzzella (Italien),
  • Siniša Rodin (Kroatien),
  • Tamara Ćapeta (Kroatien),
  • Ineta Ziemele (Lettland),
  • Laila Medina (Lettland),
  • Irmantas Jarukaitis (Litauen),
  • Rimvydas Norkus (Litauen),
  • François Biltgen (Luxemburg),
  • Peter George Xuereb (Malta),
  • Bernardus Smulders (Niederlande),
  • Andreas Kumin (Österreich),
  • Marek Safjan (Polen),
  • Maciej Szpunar (Polen),
  • Maria José Costeira (Portugal),
  • Camelia Toader (Rumänien),
  • Fredrik Schalin (Schweden),
  • Miroslav Gavalec (Slowakei),
  • Marko Ilešič (Slowenien),
  • Manuel Campos Sánchez-Bordona (Spanien),
  • Jan Passer (Tschechien),
  • Zoltán Csehi (Ungarn),
  • Constantinos Lycourgos (Zypern),
  • Nicholas Emiliou (Zypern)?

Sie sollten die Namen kennen, denn es handelt sich dabei um die 27 Richter, die in Luxemburg über ihren Kopf, im wahrsten Sinne des Wortes, bestimmen und die 11 Generalanwälte, die dabei behilflich sind (Wir haben die beiden, Richter und Anwälte gemischt, damit Sie Spaß bei der Zuordnung haben). Indes, wer sie zählt, der sieht, dass sich keine 38 Namen ergeben, was darauf zurückzuführen ist, dass manche der Generalanwälte, Richter sind oder sein könnten, so genau weiß das niemand. So wenig wie man in allen Fällen weiß, welche Zuständigkeit die einzelnen Richter haben. Am Europäischen Gerichtshof wird eine „dynamische Zuständigkeit“ gepflegt, so dass man nur in den wenigsten Fällen weiß, welcher Richter für welche Themen in welcher Kammer zuständig ist. Das macht die Urteile nicht zurechenbar und reduziert die Kosten für diejenigen, die Schrott urteilen.

Indes, krämen Sie sich nicht, wenn Sie z.B. von Thomas von Danwitz noch nie etwas gehört haben. Beim European Court of Justice, dem Gericht, an dem er als Vizepräsident tätig ist, kennt man ihn offiziell auch nicht:

Der juristische Moloch in Luxemburg, der 2.267 Angestellte beschäftigt, 71 Richtern ein Auskommen verschafft (27 am Court of Justice und 54 am General Court), plus 2 Registrare durchfüttert, an dem 608 „Rechtsanwalt-Linguisten“, das sind Absolventen der Rechtswissenschaften, die mindestens guten Tag und auf Wiedersehen in einer zweiten Sprache aufsagen können und 70 Übersetzer, für den Fall, dass nicht einmal das klappt beschäftigt sind, der Moloch, der von Europäischen Steuerzahlern mit jährlich 543 MILLIONEN EURO unterhalten werden muss, er hat es nicht so, mit der Transparenz. Wäre ja noch schöner, wenn diejenigen, die den Gerichtshof aushalten, erfahren würden, wer dort für welche Urteile verantwortlich ist.

Oder noch besser: Einen Einfluss auf die Ernennung der Richter am EUGH hätten.

Nehmen wir z.B. Thomas von Danwitz, den deutschen Vizepräsidenten des EUGH. Er weilt schon seit 2006 am Europäischen Gerichtshof, war dort schon tätig, als man die Intransparenz heutiger Tage noch nicht so gepflegt hat, als Richter der Achten und Fünften Kammer. Danwitz, von, ist in seinem Leben nie über Hochschulen hinausgekommen. Er hat studiert, studiert, promoviert, habilitiert, wurde berufen und hat sich nach Luxemburg an den European Court of Justice abgesetzt. Er lebt seit Jahrzehnten, so muss man befürchten, in einer juristischen Traumwelt aus absurden Sätzen und wahnwitzigen Schlüssen.

Nach Luxemburg wurde er 2006 von der Großen Koalition (CDU/CSU und SPD) geschickt. 2009, 2015, 2021, 2024 wurde er abermals ernannt, denn eigentlich ist die Amtszeit eines Richters am EUGH auf drei Jahre beschränkt. Von Danwitz hat aus den dreien mittlerweile 19 gemacht und sich nun als Vizepräsident mehr oder minder verewigt. Wie die Großen Koalitionäre 2006 auf von Danwitz, der in Luxemburg auf Datenschutz und Bügrerrechte spezialisiert und einer der wenigen Richter am EUGH ist, von dem man weiß, was er dort tut, gekommen ist, welche Kriterien für seine Ernennung gesprochen haben, welche Qualifikationen er mitgebracht hat, die ihn vor anderen möglichen Kandidaten auszeichnen, das ist eine Frage, die man nicht beantworten kann, denn bis auf weiteres ist die Ernennung von von Danwitz ein Parteienhinterzimmer-Deal, dem keinerlei Transparenz beigefügt wurde.

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Aber natürlich ist das Verfahren als demokratiekonform beschrieben:

„In Deutschland sieht § 1 Abs. 3 des Richterwahlgesetzes (RiWG) die Benennung der als EuGH oder EuG-Richter vorzuschlagenden Persönlichkeiten durch die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Richterwahlausschuss vor. Ein Vorschlagsrecht haben sowohl der Bundesminister der Justiz als auch die Mitglieder des Richterwahlausschusses (§ 10 Abs. 1 Satz 2 RiWG). Der Wahlausschuss prüft, ob der für ein Richteramt Vorgeschlagene die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für dieses Amt besitzt. Die Entscheidung über die Zustimmung zu einem Personalvorschlag trifft der Richterwahlausschuss in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§§ 11, 12 Abs. 1 RiWG, vgl. zuletzt die Wiederbenennung von Prof. Dr. Thomas v. Danwitz zum EuGH-Richter). Eine öffentliche Ausschreibung des Richterpostens erfolgt – anders als beispielsweise in Österreich – nicht.

Quelle

Irgendwelche Leute in einem Richterwahlausschuss stimmen somit über Kandidaten, wie auch immer sie zu Kandidaten wurden, ab, und zwar geheim. Aber natürlich ist bekannt, wer im Richterwahlausschuss sitzt. Es sind z.B. die folgenden Größen aus dem Bundestag, die in der letzten Legistlaturperiode über die Besetzung der höchsten Bundesrichter und der Richter zum EUGH entschieden haben:

SPD: Sonja Eichwede, Dr. Johannes Fechner, Dr. Matthias Miersch, Dirk Wiese, Carmen Wegge, Leni Breymaier; Stellvertretung: Esther Dilcher, Sebastian Fiedler, Macit Karaahmetoğlu, Esra Limbacher, Dr. Zanda Martens. CDU/CSU: Ansgar Heveling, Prof. Dr. Günter Krings, Nina Warken, Michael Frieser; Stellvertretung: Wilfried Oellers, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Carsten Müller (Braunschweig), Dr. Volker Ullrich. Bündnis 90/Die Grünen: Canan Bayram, Dr. Till Steffen, Renate Künast; Stellvertretung: Awet Tesfaiesus, Lukas Benner. FDP: Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae; Stellvertretung: Otto Fricke, Konstantin Kuhle. AfD: Stephan Brandner; Stellvertretung: Fabian Jacobi.
Quelle

Die personellen Drohungen für die laufende Legislaturperiode sind kaum weniger drastisch, z.B. die der SPD:

Abgeordnete des Bundestages, der Bundesjustizminister und seine Landeskollegen sitzen also im Richterwahlausschuss und bestimmen über die Besetzung von Gerichten, und zwar auf Grundlage von Kriterien, die niemand kennt und die so problematisch sind, dass man sie für die einzelnen Richter, die schließlich gewählt werden, auch nicht mitteilen kann, vielmehr vor der Öffentlichkeit verstecken muss.

Aber natürlich regelt EU-Recht, dass nur ganz toll geeignete Richter für entsprechende Posten ausgewählt werden:

„Zu Richtern und Generalanwälten des Gerichtshofs sind Persönlichkeiten auszuwählen, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sind; sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung des in Artikel 255 vorgesehenen Ausschusses auf sechs Jahre ernannt.

Alle drei Jahre findet nach Maßgabe der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine teilweise Neubesetzung der Stellen der Richter und Generalanwälte statt.

[…]
Artikel 253 des Vertrags über die Funktionsweise der EU

Eine der „Persönlichkeiten, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten“, ist Juliane Kokott, die – wen wundert’s? – 2003 auf Vorschlag der rot-grünen Bundesregierung (SPD/Grüne) zum Generalanwalt am EUGH ernannt wurde und seither an diesem Amt zu kleben scheint. Kokott war an Verfahren gegen Polen und Ungarn (wegen EU-Vertragsverletzung) beteiligt und hat sich zu geschlechtsneutralen Versicherungstarifen und Kopftuchverboten geäußert. Kokott engagiert sich für Frauenförderung und Geschlechtergerechtigkeit.

Sie sehen, die politische Unabhängigkeit und die herausragende Persönlichkeit?

Ein Gericht, dessen Richter auf welchen dunklen Wegen auch immer ernannt werden, Richter, die nach unbekannten Kriterien auf Grundlage unbekannter Qualifikation ernannt werden und fortan im Geheimen in Kammern werkeln, deren Besetzung kein Geschäftsverteilungsplan des EUGH preisgibt, Richter, die sich dazu aufschwingen, Recht, das gewählte Vertreter nationaler Parlamente gesetzt haben, aufzuheben, zu modifizieren und die sich dabei seltsamerweise fast permament in Widerspruch zu dem, was die Mehrheit der jeweiligen Bevölkerungen will, befinden.

Es ist sicher kein Geheimnis, dass den Iren ihre „Zuwanderung“ zu den Ohren herauskommt, dass Italiener das Mittelmeer gerne trockenlegen und absperren würden und Griechen lieber heute als morgen jede Art von Boot, das aus Richtung Afrika kommt, zurückschleppen würden. Dennoch urteilen die Luxemburger Richter konsistent für die „Zuwanderer“, die sich unter Rechtsbruch in ihr jeweiliges Verpflegungs- und Unterkunftsgebiet eingeschmuggelt haben. Und sie tun das generell unter Verweis auf „DIE Menschenrechte“ und unter Ausnutzung der Reifizierung „Irland“ oder „Deutschland“ oder „Italien“.

So steht z.B. im oben zitierten Urteil über die Pflicht Irlands, afghanische und indische Zuwanderer den eigenen Obdachlosen überzuordnen, folgendes:

„Im vorliegenden Fall gibt es im Übrigen keinen Anhaltspunkt dafür, dass Irland objektiv daran gehindert worden wäre, seine Pflichten dadurch zu erfüllen, dass es den Antragstellern eine Unterkunft außerhalb des üblicherweise für ihre Unterbringung vorgesehenen Systems zur Verfügung stellt – gegebenenfalls unter Inanspruchnahme der in der Richtlinie vorgesehenen Ausnahme – oder ihnen Geldleistungen oder Gutscheine gewährt.“

Irland.

Irland gibt es nur als Insel, nicht als Akteur.
Insofern kann Irland keine Pflichten erfüllen, weil Irland so wenig wie die Eiger Nordwand zum pfleglichen Umgang mit Menschen verpflichtet werden kann.
Die Leistungen, die die Richter einfordern, um die Menschenrechte der (illegalen) Zuwanderer durchzusetzen, sind allessamt Leistungen, die von IRISCHEN STEUERZAHLERN erbracht werden müssen und bei irischen Steuerzahlern handelt es sich nach letzter Information um MENSCHEN, die demnach mit MENSCHENRECHTEN ausgestattet sind.

Indes: Die Richter in Luxemburg greifen in die Menschrechte der irischen Menschen ein, stehlen den Iren Geld, um damit angeblich die Menschenrechte der illegal zugewanderten Menschen zu sichern. Eine Konstruktion auf die nur Juristen, die es gewohnt sind, sich selbst Beschränkungen beim Denken aufzuerlegen, kommen können. Dass die Ressourcen, die sie unter Verweis auf Menschenrechte so großzügig an erst kurz in Irland Weilende verteilen, von denen aufgebracht werden müssen, die so lange in Irland leben, dass man sie ausrauben besteuern kann, kommt diesen eindimensional kognitiv Begrenzten offenkundig nicht einmal in den Sinn, denn käme es ihnen in den Sinn, sie würden bemerken, dass sie Menschenrechte dadurch gewährleisten wollen, dass sie Menschenrechte zerstören.

Eigentlich ist dazu nur eine rudimentäre Denkleistung notwendig, um dieses einfache Problem zu erkennen. Indes, Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung, die auf geheimen Pfaden eben wegen dieser „hervorragenden Befähigung“ in den EUGH gehievt wurden, sind nicht zu den einfachsten Schlüssen fähig?

Erschreckend.
Oder soll man annehmen, dass im EUGH Lobbyisten der Flüchtlingsindustrie sitzen, die dort für Umsatz sorgen sollen – auf Kosten von Steuerzahlern versteht sich?


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Author: Michael Klein
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