Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger
Es liegt alles auf dem Tisch, man muss es nur ein wenig ordnen, und schon sieht man einen Weg in den totalitär-sozialistischen Staat. Tragen wir also einige Puzzleteile zusammen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung wird von Marcel Fratzscher, dem Christian Drosten der Ökonomie, geleitet. Vor Kurzem hat es Maßnahmen zur Rentengerechtigkeit vorgeschlagen und kam dabei zu dem Schluss, dass der sogenannte „Boomer-Soli“, eine Sonderabgabe auf alle Alterseinkünfte, die beste Lösung wäre. „Sämtliche ältere Ruheständler*innen mit hohen Einkommen würden zur Umverteilung beitragen. Dabei können auch die Vermögenseinkommen berücksichtigt werden.“ Konkret heißt das: Nettoeinnahmen aus Renten und sonstigen Quellen bleiben bis zu einem Betrag von 1048 € abgabenfrei, was darüber hinaus geht, wird mit einer Solidaritätsabgabe von 10 % belastet. Dazu gehören die Rente, die Pension, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte und was einem findigen Sozialisten noch alles einfallen mag. Das reichste Einkommensfünftel, also die oberen 20 %, müssten dann mit tatsächlichen Abgaben in Höhe von etwa 4 % rechnen.
1048 € netto – da liegt für die Experten des DIW anscheinend die Grenze zu übersteigertem Wohlstand, denn mehr soll man ohne Abgaben im Alter nicht erhalten dürfen. Schon das ist interessant genug. Verfügt jemand beispielsweise über ein Alterseinkommen von gewaltigen 1148 €, so werden ihm davon nach Abzug des Freibetrags 10 % von 100 € gestohlen. Das sind 10 €, was überschaubar klingt. Doch wer schon mit sehr wenig Geld auskommen muss, für den sind auch 10 € schon viel, was allerdings die Ökonomen des DIW nicht belastet.
Aber auch über den Freibetrag hinaus gehende Renten beruhen – auch wenn es sich um ein Umlagesystem handelt – auf Beiträgen, die der Rentner ein Arbeitsleben lang geleistet hat, und deren Wert nun mit einem Federstrich geschmälert werden soll. Besitzt er vielleicht eine zum Zweck der Altersvorsorge angeschaffte vermietete Eigentumswohnung, dann hat er sie von seinem eigenen Geld bezahlt und soll nun auf die Erträge noch eine Sondersteuer zahlen, die dann vom fürsorglichen Staat umverteilt wird. Das Gleiche gilt für Kapitaleinkünfte, denn dieses Kapital fiel vermutlich nicht vom Himmel, sondern wurde im Laufe eines Arbeitslebens angespart. Die Zinsen sind ohnehin nicht überwältigend, die Kapitalertragssteuer der reinste Diebstahl, und nun soll nach dem Willen des DIW noch einmal etwas abgegeben werden. All das gilt für jede Art von Alterseinkommen – die sind nicht gestohlen, sie sind verdient, sie wurden im Voraus verdient.
Es handelt sich, wie beim DIW nicht anders zu erwarten, um sozialistische Umverteilung und Gleichmacherei. Und warum sollte man dabei stehen bleiben? Ist das System erst einmal etabliert, dann kann man ganz leicht an den Stellschrauben von Freibetrag und Abgabensatz drehen, weil selbst Linke verstehen, dass 20% des Einkommens mehr sind als 10%. Aber wieso nur eine Sonderabgabe für Rentner und Pensionäre? Die Idee ist so schön, dass sie auch auf Arbeitnehmer beliebigen Alters angewendet werden könnte. Eine weitere Abgabe zur Förderung der Gleichheit ist immer gut.
Bei Plänen dieser Art kann es nicht schaden, wenn man sowohl den Gesetzgeber als auch die angeblich unabhängige Justiz auf seiner Seite hat. Und genau daran wird derzeit mit allen Mitteln gearbeitet. Viel wurde über die bisher gescheiterte Kandidatin für das Bundesverfasungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf gesagt, insbesondere über ihre Vorstellungen zur Menschenwürde und zur Abtreibung. Sie vertritt jedoch auch zu anderen Themen Positionen, die den Weg in den Sozialismus unterstützen. Zusammengetragen hat sie sie in ihren „Thesen zur sozialen Gerechtigkeit im Lebensweg“, die einen genaueren Blick lohnen. Zum Thema „Ehe und Familie“ heißt es dort: „Abschaffung des Ehegattensplittings für Neu-Ehen (Vertrauensschutz für Alt-Ehen) zur Beseitigung der Benachteiligung von Doppelverdienern und der Negativanreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen. Stattdessen Einführung einer die Gleichberechtigung der Ehepartner wahrende Form der Eheförderung, z. B. individueller Steuerfreibetrag für jeden Ehegatten.“ Das ist bemerkenswert. Das Ehegattensplitting führt keineswegs zur Benachteiligung von Doppelverdienern, da sich beide Beteiligten jederzeit auf eine getrennte Veranlagung einigen können und so jeder das versteuert, was er verdient hat. Gibt es aber beträchtliche Unterschiede in der Höhe der Einkünfte, so wird man durch das Splitting-Prinzip nicht benachteiligt, sondern bevorzugt, und der „individuelle Steuerfreibetrag“ ist, wie erwähnt, im Rahmen der getrennten Veranlagung jederzeit möglich.
Doch darum geht es ihr nicht. Es geht nur um die „Negativanreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen“. So kann man es auch nennen, andere würden es als Unterstützung der freien Entscheidung bezeichnen. Denn im Rahmen einer Ehe kann und muss es den direkt Beteiligten überlassen bleiben, wie sie ihr Leben und auch ihr Erwerbsleben bestreiten. Und es sollte auch steuerlich keinen Unterschied machen, ob beispielsweise einer der Ehegatten 60.000 € verdient und der andere nichts, oder ob beide ein Einkommen von 30.000 € beitragen. Genau das wird mit dem Ehegattensplitting erreicht; fiele es weg, dürften sich in diesem Beispielfall die Eheleute über eine zusätzliche Steuerlast in Höhe von fast 6.000 € jährlich freuen. Ehegatten sollen also erpresst werden, man kann es nicht anders sagen. Sie sollen beide arbeiten, am besten Vollzeit. Denn der Staat braucht ihre Steuern und Abgaben, er muss das Heer der Migranten unterhalten, Waffen für die Ukraine kaufen und vor allem bezahlen und selbstverständlich auch die unzähligen NGOs bei der Rettung „unserer Demokratie“ unterstützen. Da kann man gar nicht genug Steuerzahler haben, persönliche Entscheidungsfreiheit steht den hohen Zielen des Staates ganz entschieden im Weg.
Weitere Punkte passen auf wunderbare Weise zu dieser Zielsetzung. Die beitragsfreie Ehegattenmitversicherung soll abgeschafft werden, damit auch ganz sicher jeder eine staats- und steuerfördernde Tätigkeit aufnimmt. Und natürlich muss man die Witwenrente abschaffen wegen der „Negativanreize für Frauenerwerbstätigkeit“, wie es die wackere Juristin formuliert hat. Es spielt keine Rolle, ob man sich bei einem entsprechend hohen Einkommen darauf geeinigt hat, dass ein Ehegatte sich anderen Dingen widmet, weil man mehr Geld schlicht nicht braucht: Solche Freiheitsexzesse müssen bestraft werden. Wenigstens bleiben Witwen in diesem Fall von der DIW-Sonderabgabe für Rentner befreit, denn wer keine Einkünfte hat, zahlt darauf auch keine Abgaben. Und selbst bei hohen Einkommen und entsprechenden Rücklagen für den Todesfall muss sich die Witwe bescheiden, denn die bisher glücklicherweise noch verhinderte Bundesverfassungsrichterin fordert eine „Reform des Erbrechts zum Zwecke einer gerechteren Verteilung von Vermögen auf alle Menschen und zur Verwirklichung des Leistungsprinzips“. Weg mit dem Erbe, vollständige Umverteilung, Ignorieren des freien Willens des Erblassers, damit „alle Menschen“ etwas davon haben – das stellen sich manche Leute unter „einer gerechteren Verteilung von Vermögen“ vor.
Noch mehr bedeutsame Vorschläge finden sich in den „Thesen zur sozialen Gerechtigkeit im Lebensweg“ von Brosius-Gersdorf, jeder kann sie selbst nachlesen. Die bisher besprochenen reichen schon, um klar zu stellen, wohin die Reise gehen soll: in den Umverteilungsstaat, in dem alle, aber auch wirklich alle, einer Arbeit nachgehen müssen und am Ende dafür bestraft werden, wenn sie ihr Geld nicht zu Lebzeiten vollständig ausgegeben haben. Sofern sie überhaupt noch welches hatten, denn der Staat darf ihnen ja wegnehmen, was er will. Das Volk solle, berichtet der Historiker Mark Hengerer über das politische Testament des Kardinals Richelieu, „in den Schranken des Gehorsams gehalten werden, arbeiten und Steuern zahlen“. Am Prinzip hat sich seither nichts geändert, nur das geistige Niveau mancher Politiker war damals vermutlich höher.
Man sollte jedoch auch die zweite Kandidatin für das Bundesverfasungsgericht, Ann-Katrin Kaufhold, nicht völlig aus den Augen verlieren. Sie würde gerne Klimaschutzmaßnahmen von Gerichten und Zentralbanken anordnen lassen, weil Parlamente nicht schnell genug agieren können, ist nicht besonders interessiert an demokratischen Wahlen, weil man ja dank moderner Technik ohnehin weiß, was das Volk will, und spricht sich selbstverständlich genau wie Brosius-Gersdorf für einen Antrag auf ein AfD-Verbot aus. Auch wenn sie die Angst belastet, „dass man nach einem Verbot dann als Mehrheitsgesellschaft nichts mehr gegen Rechts machen würde“. Kurz gesagt: eine lupenreine Demokratin, so unvoreingenommen, wie es ein Richter eben sein muss.
Und nun stellen wir uns für einen Augenblick vor, diese beiden Kandidatinnen würden früher oder später doch noch in das Bundesverfassungsgericht gewählt. Wie wir Friedrich Merz kennen, ist das jederzeit möglich. Dort sitzen sie im zweiten Senat, der für einen Verbotsantrag gegen die AfD zuständig ist, und ohne Frage käme dieser Antrag mit naturgesetzlicher Notwendigkeit. Wäre es überraschend, wenn er problemlos durchginge? In Anbetracht der Unvoreingenommenheit der beiden Richterinnen? Natürlich würde man sehr schnell darüber entscheiden, denn der ungestörte Aufbau des sozialistischen Umverteilungsstaates kann nicht früh genug anfangen. Und das wäre außerordentlich praktisch, denn im Zuge eines Parteienverbots entfallen schlagartig die entsprechenden parlamentarischen Mandate; das verrät uns §46 des Bundeswahlgesetzes: „Wird eine Partei oder die Teilorganisation einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 Absatz 4 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt, verlieren die Abgeordneten ihre Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag und die Nachfolger ihre Anwartschaft, sofern sie dieser Partei oder Teilorganisation in der Zeit zwischen der Antragstellung (§ 43 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht) und der Verkündung der Entscheidung (§ 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht) angehört haben.“ Zwar gibt es auch Auffassungen, die diesen Passus für nicht verfassungskonform halten, da der Abgeordnete nicht der Partei, sondern dem ganzen Volk verantwortlich ist. Aber wer würde gegebenenfalls über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden? Doch wohl das Bundesverfassungsgericht, und davon ist nicht mehr viel zu erwarten.
Man muss also im angegebenen Szenario mit einem AfD-Verbot und dem anschließenden Verschwinden der AfD-Abgeordneten rechnen. Und dann? Ein Historiker mit CDU-Parteimitgliedschaft hat geäußert, das wäre der „sichere Weg in den Bürgerkrieg“, doch damit dürfte er sich geirrt haben. Die Deutschen beginnen keinen Bürgerkrieg, das können sie nicht; sie murren vielleicht einmal kurz auf und dann ist alles vergessen. Aber eines ist sicher: eine neue Mehrheit im Bundestag, bei Nius hat man es nachgerechnet. Ohne die AfD-Abgeordneten gibt es nur noch 479 Parlamentarier, 269 davon gehören zu SPD, Grünen und Linken. Die einigen sich schnell, es gibt ja viel zu verteilen. Und flugs wird man Friedrich Merz mithilfe eines konstruktiven Misstrauensvotums aus dem Kanzleramt entfernen – ich gebe zu: um ihn wäre es nicht schade – und ihn durch einen Kandidaten aus dem rotrotgrünen Lager ersetzen. Deutschland hätte eine linksextreme Regierung unter Beteiligung der SED.
Und diese Regierung kann dann ihre sozialistisch-totalitären Tagträumereien bis zum endgültigen Ruin des Landes und noch darüber hinaus problemlos durchsetzen. Die Mehrheit haben sie. Die Presse in ihrer Unbedarftheit steht auf ihrer Seite. Und wie es um die ideologische Schlagseite des neu ergänzten Bundesverfassungsgerichts bestellt ist, dürfte klar geworden sein, zumal immer wissenschaftliche Institute vom Schlag des DIW bereit stehen, um jeder gewünschten linksextremen Phantasie die wissenschaftliche Unbedenklichkeit zu bescheinigen. Der sozialistische Gesinnungsstaat ist auf dem besten Weg.
Mittel, Motiv, Gelegenheit – das klassische Trio jeder Ermittlung. Die Mittel sind da, falls das Gericht noch im Sinne der Linken neu besetzt wird. Das Motiv ist klar, man wünscht sich den bevormundenden sozialistischen Staat. Und die Gelegenheit kann ihnen Friedrich Merz verschaffen, indem er wieder einmal umfällt.
Die Chancen stehen nicht hoch, dass es anders kommt.
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Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.
Bild: Screenshot Youtube
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