• 19. Juli 2025

Heimreisen und Behördenchaos: Deutschland im zehnten Jahr des Kontrollverlusts

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Juli 19, 2025
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Was Sie im Folgenden zu lesen bekommen, ist geeignet, die Hoffnung aufzugeben, dass die illegale Massenzuwanderung endlich zu einem Ende gebracht wird.

Wer aktuell über „Remigration“ streitet, hat offenbar nicht begriffen, dass es sich dabei um den zweiten Schritt vor dem notwendigen ersten handelt. Denn ohne ein Ende der illegalen Massenmigration können auch massenhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen keine Erleichterung bringen.

Eine zentrale Sollbruchstelle der Schutzbedürftigkeit sind umfassende Reisetätigkeiten ins Herkunftsland. Denn wer an den Ort zurückreist, aus dem er angeblich „geflüchtet“ ist, um ein paar Wochen später wieder ins deutsche Bürgergeld zurückzukehren, hat hier nichts verloren und verhöhnt die Deutschen als einen der großzügigsten Gastgeber und Schutzgaranten.

Ja, es zerrt an der Geduld und den Nerven, aber auch zehn Jahre nach Beginn der merkelschen illegalen Massenzuwanderung wird Alexander-Wallasch.de nicht müde, die Bundesregierung, ihre Behörden und Institutionen zu löchern und immer wieder neu nachzufragen, warum das alles kein Ende nimmt.

Anfang der Woche schickte wir einen umfangreichen Fragenkatalog an das Bundesinnenministerium, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und an die Bundespolizei. Wir wollten konkrete Zahlen bzw. Erfolgsmeldungen, inwiefern die Reisetätigkeiten der Schutzsuchenden registriert, kontrolliert und beendet werden. Bzw. inwiefern und in welcher Zahl eine Urlaubsreise ins Herkunftsland den Schutzstatus beendet.

Ein längst fälliger und notwendiger Satz: Der Bürger hat ein Recht darauf, dass sein Land und sein Vermögen geschützt und verteidigt werden.

Der Spoiler vorweg: Niemand weiß genau, wer wann wohin fährt. Und selbst dort, wo man es ausschnittweise weiß, versickert es in einer undurchdringlichen Wand aus Bürokratie und miteinander konkurrierender Zuständigkeiten.

Schlimmer: Wer die Antworten des Bundesinnenministeriums liest und wem noch etwas an seinem Land liegt, muss schier verzweifeln. Denn der Eindruck entsteht sofort, dass das Ministerium von Alexander Dobrindt (CSU) schon vollkommen überfordert damit ist, überhaupt unsere Fragestellung zu verstehen.

Zwischenbemerkung: Sie finden die Originalkorrespondenz im Anhang zum Nachlesen.

Eine Sprecherin des Dobrindt-Ministeriums antwortet auf eine Frage:

„Heimreisen müssen nicht beantragt oder genehmigt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt folglich auch keine Statistik über die Beantragung oder Genehmigung von Heimreisen.“

Wir wollen wissen: Werden die Daten von ins Heimatland reisenden Ausländern mit Aufenthaltstitel festgehalten? Pässe müssen ja vorgezeigt werden, es gibt eine Fingerabdruckdatei, wenn man es wirklich will, kann man es machen.

Auch eine Sprecherin der Bundespolizei antwortet:

„Der Bundespolizei liegen keine Daten zu den von Ihnen übersandten Fragen vor.“

Nachfrage von Alexander-Wallasch.de:

„Wenn Sie als Bundespolizei diese Daten nicht erheben, woher sollten sie dann die Ausländerbehörden oder das BAMF haben?“

Erneute Antwort der Bundespolizei:

„Unabhängig vom Übersenden von Erkenntnismitteilungen an die zuständigen Ausländerbehörden nach den Bestimmungen des Asylgesetzes durch die Grenzbehörden, liegen etwaige Statistiken, wenn überhaupt, nur bei den primär für die Bearbeitung von ausländerrechtlichen Angelegenheiten im Inland zuständigen Ausländerbehörden vor.“

Die Frage wird an das BAMF und die Ausländerbehörden weitergereicht:

„Somit würde ich Sie bitten, Ihre Fragen an die jeweiligen Ausländerbehörden oder das BAMF zu richten.“

Die Crux an der Sache: Die Ausländerbehörde untersteht der Fachaufsicht der Innenministerien der jeweiligen Bundesländer. Wie soll das also funktionieren?

Meldet die jeweilige Ausländerbehörde zunächst an ihr Landesinnenministerium, das meldet dem BMI oder direkt dem BAMF, oder dürfen die den Ländern unterstehenden Ausländerbehörden direkt an das Bundesamt (BAMF) melden?

Spoiler: Nichts passiert letztlich, dass irgendeinen Wert für die Sanktionierung bzw. Beendigung der unrechtmäßigen Aufenthalte der Reisenden hat.

Obwohl die Bundespolizei bei Passkontrollen Einzelfälle dokumentiert und das BAMF sowie Ausländerbehörden informiert, wenn Schutzstatusinhaber in ihr Herkunftsland reisen, gibt es keine zentrale Datenbank oder Statistik, die diese Fälle zusammenfasst.

Es gibt keine zentrale Koordinierungsstelle, die Daten zu Heimreisen sammelt oder auswertet. Die Zuständigkeiten sind auf verschiedene Behörden (Bundespolizei, BAMF, Ausländerbehörden) verteilt, ohne dass eine einheitliche Strategie erkennbar ist.

Sogar Reisebüros müssen keine Daten liefern, wenn es um Reisetätigkeiten von Asylbewerbern oder Ausländern mit Aufenthaltsstatus in Deutschland geht. Reisebüros werden zwar genutzt, aber es gibt keine Verpflichtung, solche Reisen zu melden. Zudem wird durch das Hub-System von Fluggesellschaften (Umstieg in anderen Schengen-Ländern) eine Nachverfolgung erschwert, was eine potenzielle Verschleierung ermöglicht.

Die Ampel wollte die illegale Massenmigration nicht beenden. Die Asylbegrenzungsverhinderungsregierung von Friedrich Merz und ihr CSU-Innenminister Alexander Dobrindt haben die Förderung der illegalen Massenmigration durch die Ampel nicht beendet, sondern verschleiert: Das neue Rezept für die nächsten zehn Jahre und Millionen weiterer Illegaler ist das Chaos – die Installation einer Dada-Welt voller Widersprüche.

Das Ergebnis ist Absurdität in Reinkultur: Die Bundespolizei erklärt, dass sie bei Feststellung von Reisen in Herkunftsländer Einzelfälle „beweissicher dokumentiert“ und die zuständigen Behörden informiert. Gleichzeitig betont sie, dass keine statistischen Daten zu solchen Reisen erhoben werden.

Das BMI leistet in Sachen Absurdität ebenfalls seinen Beitrag: Über das BAMF seien im ersten Halbjahr 2025 2.860 Widerrufsprüfverfahren aufgrund von Heimreisen eingeleitet worden. Gleichzeitig wird aber betont, dass die Gründe für Widerrufe nicht statistisch erfasst werden. Dies ist intransparent und erschwert die Nachvollziehbarkeit der Konsequenzen solcher Reisen.

Alexander-Wallasch.de fragt weiter: Gibt es in der Sache eine behördenübergreifende Koordinierungsstelle zur besseren Erfassung?

Zehn Jahre nach Beginn der illegalen Massenzuwanderung antwortet das BMI:

„Nein, eine solche Stelle gibt es nicht.“

Aber ohne eine zentrale Koordinierungsstelle und systematische Statistiken bleibt unklar, wie oft Schutzstatusinhaber in ihre Herkunftsländer reisen und ob dies mit ihrem Schutzbedarf vereinbar ist. Dies ermöglicht massenhaften potenziellen Missbrauch des Asylsystems, da Reisen in angeblich unsichere Herkunftsländer nicht flächendeckend überprüft werden.

Zudem sind die Zuständigkeiten auf Bundespolizei, BAMF und Ausländerbehörden verteilt, ohne dass eine einheitliche Datenbank oder ein standardisiertes Verfahren existiert. Dies führt zu Informationslücken und ineffizienter Kommunikation zwischen den Behörden.

Einmal mehr erweist sich auch der Schengen-Raum als Schwachstelle: Die Möglichkeit, über andere Schengen-Länder in Herkunftsländer zu reisen, erschwert die Nachverfolgung. Ohne systematische Ausreisekontrollen oder eine Verpflichtung der Reisebüros, solche Reisen zu melden, bleibt ein großer Bereich unkontrolliert.

Zwar können Heimreisen zum Widerruf des Schutzstatus führen, doch die geringe Anzahl an Widerrufsprüfverfahren (2.860 in sechs Monaten) im Verhältnis zur Gesamtzahl von mehreren Millionen Schutzstatusinhabern deutet darauf hin, dass solche Fälle selten geprüft werden.

Spoiler: Die fehlende Erfassung der Widerrufsgründe macht es unmöglich, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten.

Und dann kommt noch die finale Lähmung des Systems: Selbst dann, wenn ein Missbrauch des Schutzstatus durch Urlaubsreisen ins Herkunftsland vorliegt, kann nicht abgeschoben werden. Das führt ‚nur‘ zu einer hohen Zahl an „Duldungen“, was die Rückführungspolitik weiter erschwert.

Auch zehn Jahre nach Beginn der illegalen Massenzuwanderung führt eine fehlende Datenerfassung und eine dezentrale Zuständigkeit dazu, dass Missbrauchsfälle wie Heimreisen in angeblich unsichere Länder nicht systematisch erkannt oder sanktioniert werden.

Zudem wird die Freizügigkeit im Schengen-Raum von Personen mit Schutzstatus ausgenutzt, um Reisen zu verschleiern, ohne dass dies effektiv überwacht wird.

Spoiler: Was zehn Jahre nicht gelöst wurde, soll politisch auch nicht gelöst werden. Das Chaos ist ebenso wenig zufällig entstanden, wie die illegale Massenzuwanderung der letzten zehn Jahre ein Naturereignis ist. Wir werden angegriffen. Von außen, weil es von innen so erwünscht ist.

Hier der komplette Mailverkehr mit dem Bundesinnenministerium und der Bundespolizei:

Sehr geehrter Herr Wallasch,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Als eine Sprecherin des Bundesministeriums des Innern kann ich Folgendes mitteilen:

Wie viele Heimreisen mit Rückkehr („Urlaub“) werden von Zuwanderern/ Flüchtlingen unternommen bzw. offiziell beantragt (Monat/ Jahr/ Statistik)? Dunkelziffer?

Welchen Aufenthaltstitel haben diese „Urlauber“, aus welchem Herkunftsland kommen sie und reisen sie ins Herkunftsland („Urlaub“)?

Wenn es keine Statistiken gibt, warum werden keine erfasst?

Wie viele solcher Reisen wurden genehmigt (Monat/Jahr)?

Heimreisen müssen nicht beantragt oder genehmigt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt folglich auch keine Statistik über die Beantragung oder Genehmigung von Heimreisen.

Bei Ausreisen und Flügen werden Passkontrollen durchgeführt. Wird hier statistisch erfasst? Gibt es Meldungen an die Ausländerbehörde oder eine andere Institution? Werden die Daten zusammengefasst und ausgewertet?

Die Bundespolizei erhebt keine statistischen Daten im Sinne der Anfrage. Wird festgestellt, dass Asylberechtigte, Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte oder Drittstaatsangehörige, für die ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG festgestellt worden ist, in ihren Herkunftsstaat reisen oder gereist sind, dokumentiert die Grenzbehörde jeden Einzelfall beweissicher und informiert das BAMF sowie die zuständige Ausländerbehörde entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich über die entsprechende Feststellung.

Nach § 8 Abs. 1c des Asylgesetzes (AsylG) teilen die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden, die Ausländerbehörden und die deutschen Auslandsvertretungen dem BAMF mit, wenn sie von Umständen Kenntnis erlangt haben, dass ein Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, ein Asylberechtigter oder ein Ausländer, dem internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt oder für den ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt worden ist, in sein Herkunftsland (§ 3 Absatz 1 Nummer 2) gereist ist. Die nach Satz 1 übermittelten personenbezogenen Daten dürfen nur für die Prüfung verarbeitet werden, ob die Voraussetzungen für die Einstellung des Asylverfahrens oder die Ablehnung eines Asylantrags nach § 33 Absatz 1 und 3 oder für einen Widerruf oder eine Rücknahme der Asylberechtigung, des internationalen Schutzes oder der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen.

Welche Sanktionen gibt es bei nicht genehmigten „Urlaubs“-Reisen? Wie viele Verfahren wurden eingeleitet (Monat/Jahr)? Mit welchem Sanktionsergebnis?

Eine Reise in den Herkunftsstaat kann nach § 73 AsylG zum Widerruf des asylrechtlichen Schutzstatus führen. Im Zeitraum 01.01.2025 bis 30.06.2025 wurden durch das BAMF 2.860 Widerrufsprüfverfahren aufgrund temporärer Reisen in das Herkunftsland angelegt. Die Gründe, welche zu einem Widerruf geführt haben, werden vom BAMF statistisch nicht erhoben.

Bezüglich ukrainischen Staatsangehörigen ist darauf hinzuweisen, dass diese regelmäßig über keinen asylrechtlichen Schutzstatus sondern über einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG verfügen, bei welchem kein Widerruf nach § 73 AsylG in Betracht kommt.

Gibt es in der Sache eine behördenübergeordnete Koordinierungsstelle zur besseren Erfassung?
Nein, eine solche Stelle gibt es nicht.

Welche Rolle spielen Reisebüros dabei? Gibt es möglicherweise eine Verschleierung indem der Reisende über Schengen erst ins europäische Ausland reist um von dort aus die Heimurlaubsreise ins außereuropäische Ausland anzutreten?

Aus Medienberichten ist bekannt, dass für Reisen in den Herkunftsstaat auch Reisebüros genutzt werden. Dabei sind weder Angebote von Reisebüros zur Buchung von Reisen für diesen Personenkreis noch derartige Heimreisen von ausländischen Personen mit Schutzstatus in Deutschland per se verboten. Der Missbrauch (des Schutzstatus) als solcher findet daher stets durch die in Anspruch nehmenden Personen im Einzelfall statt.

Im Hinblick auf das durch die Airlines etablierte Hub-System der Flughäfen, in dem Fluggesellschaften ihre Flüge aus Gründen der Effizienz und Effektivität an bestimmten Flughäfen bündeln und Passagiere zum Erreichen eines bestimmten Ziels umsteigen müssen, lässt sich der Grund der Nutzung eines bestimmten Reiseweges in der Regel nicht gesichert nachvollziehen.  Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.  

Mit freundlichen Grüßen
Pressestelle | Pressesprecherin
Bundesministerium des Innern

——————  

Bundespolizeipräsidium
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Sehr geehrter Herr Wallasch,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an der Bundespolizei.

Der Bundespolizei liegen keine Daten zu den von Ihnen übersandten Fragen vor. Daher würde ich Sie bitten, Ihre Fragen an die jeweiligen Ausländerbehörden oder das BAMF zu richten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

————-

Kurze Rückfrage zum Verständnis bitte:

Wenn Sie als Bundespolizei diese Daten nicht erheben, woher sollte sie dann die Ausländerbehörden oder das BAMF haben?

MfG
Alexander Wallasch

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Sehr geehrter Herr Wallasch,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Asylberechtigte und Ausländer, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, müssen Reisen in ihren Herkunftsstaat bei der zuständigen Ausländerbehörde anzeigen. Auch die Prüfung der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln mit Ausnahme von Visa ist Aufgabe der Ausländerbehörden. Das BAMF und die Ausländerbehörden arbeiten bei aufenthaltsrechtlichen Fragen, welche diesen Personenkreis betreffen, zusammen.

Unabhängig vom Übersenden von Erkenntnismitteilungen an die zuständigen Ausländerbehörden nach den Bestimmungen des Asylgesetzes durch die Grenzbehörden, liegen etwaige Statistiken, wenn überhaupt, nur bei den primär für die Bearbeitung von ausländerrechtlichen Angelegenheiten im Inland zuständigen Ausländerbehörden vor.

Somit würde ich Sie bitten, Ihre Fragen an die jeweiligen Ausländerbehörden oder das BAMF zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________________
Bundespolizeipräsidium | Leitungsstab
LS 2 – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Author:
Alexander Wallasch

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