• 12. Juli 2025

Corona-Aufarbeitung oder Täter-Schutz? Bundestag beschließt Enquete-Farce

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Juli 11, 2025
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Gestern, über drei Jahre nachdem die Weltgesundheitsorganisation im Mai 2023 den internationalen Gesundheitsnotstand wegen der Corona-Pandemie aufgehoben hat, beschließt der Bundestag auf Antrag der Regierungsparteien die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“.

Zunächst einmal ist das ein spätes Eingeständnis, dass hier Fehler aufzuarbeiten sind. Aber um gleich mit der Tür ins Haus zu fallen: Die Verantwortlichen rehabilitieren sich hier selbst. Hans-Georg Maaßen hatte schon im April dieses Jahres im Interview mit Alexander-Wallasch.de zusammengefasst, um was es hier geht:

„Eine Enquete-Kommission kann keine strafrechtlichen Ermittlungen und auch keine öffentlichen parlamentarischen Ermittlungen ersetzen. Die Corona-Maßnahmen hatten schwere Menschenrechtsverletzungen zur Folge, die – wie wir heute wissen – von den politisch Verantwortlichen zumindest teilweise vorsätzlich und wider besseres Wissen durchgezogen wurden.

Es ist geradezu zynisch, auf diese Menschenrechtsverletzungen mit einer Enquete-Kommission zu reagieren, in der diejenigen sitzen, die für diese Menschenrechtsverletzungen mitverantwortlich waren oder die zu den Tätern in einem persönlichen Verhältnis stehen. Letztendlich ist es nur ein Feigenblatt, damit gesagt werden kann, wir haben etwas unternommen, um aus dem, was damals stattgefunden hat, Konsequenzen zu ziehen.

Notwendig ist eine unabhängige strafjuristische und politische Aufarbeitung der Zeit der Coronapolitik und der Impfpolitik. Da dürfen nicht diejenigen, die damals handelten und als Täter in Frage kommen, gegen sich selbst ermitteln und über ihr eigenes Verhalten urteilen.“

Jens Spahn, als ehemaliger Gesundheitsminister Hauptverantwortlicher für die Corona-Maßnahmen und Impfpolitik des Corona-Regimes, ist einer der Unterzeichner des Antrags der Bundesregierung. Das allein ist schon ein Affront. Hinzu kommt, dass der Bericht erst zum 30. Juni 2027 dem Bundestag vorzulegen ist, es werden also weitere wertvolle zwei Jahre ins Land ziehen.

Die AfD hatte gestern als einzige Fraktion im Bundestag gegen das „Kommissionchen“ gestimmt, wie es Stephan Brandner als Redner seiner Partei bezeichnete. Bestehen soll das Gremium aus 14 Abgeordneten des Bundestags und ebenso vielen Sachverständigen.

Die CDU/CSU-Fraktion benennt fünf Mitglieder, die Fraktion der AfD drei Mitglieder, die Fraktion der SPD drei Mitglieder, die Fraktion der Grünen zwei Mitglieder und die Fraktion Die Linke ein Mitglied.

Die AfD forderte stattdessen, einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie einzusetzen. Dieser Antrag fand keine Mehrheit.Die FDP – und hier namentlich Wolfgang Kubicki – hatte noch in Regierungsverantwortung bereits im Februar 2023 eine Enquete-Kommission „Pandemie“ gefordert, also die folgenlose Variante für die Verantwortlichen, zu der auch die FDP seit 2021 gehörte.

Ein Untersuchungsausschuss kann eingesetzt werden, wenn mindestens ein Viertel der Stimmen im Bundestag dafür vereint werden. Das schaffen weder die AfD noch die Abgeordneten der Grünen und Linken. Da beide aber nicht mit der AfD abstimmen wollen, haben Grüne und Linke die AfD kaltgestellt.

Hier merkt man erst einmal, welche Möglichkeiten es mit dem BSW gegeben hätte, wenn die Partei von Wagenknecht ein paar tausend Stimmen mehr bekommen hätte. Jedenfalls dann, wenn sie nicht eingeknickt und ebenfalls Teil der Brandmauer geworden wäre – Merz hätte dem BSW sicherlich ein attraktives Angebot gemacht.

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Und wer will hier die Hand ins Feuer legen, dass es nicht angenommen worden wäre?Es ist den Linken und den Grünen zu verdanken, dass es wohl endgültig und zeitnah keinen Untersuchungsausschuss zum Corona-Regime mehr geben wird. Der Graben in der Bevölkerung wird damit weiter befestigt. Eine Tragödie.

Wer übrigens auf der radikaleren Seite nach wie vor Nürnberg 2.0 fordert der versteht das Rechtssystem nicht.

Anwalt Dirk Schmitz erklärt abschließend, worum es wirklich geht. Wir fragen:

Die Enquetekommission will bis Juni 2027 einen Abschlussbericht fertigstellen. Besteht hier nicht auch die Gefahr von Verjährungen?

Eine Enquetekommission ist politisch löblich, aber rechtlich schwierig. Warum? Die Enquetekommission wird 2027, also nach jetziger Planung, einen Abschlussbericht vorlegen. Der Bericht muss dann analysiert werden. Und dann würden erst staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beginnen. Und wenn die fertig sind, müssten gegebenenfalls Anklagen erhoben werden. Und dann gibt es bis zu drei Instanzen. Das heißt, auf jeden Fall sind am Ende viele Delikte verjährt.

Was könnte das für Delikte sein?

Im Wesentlichen Betrug, Veruntreuung, Beihilfe hierzu. Und dann gibt es ja noch kleine Nebenstraftaten im Zusammenhang mit Medizinprodukterecht.

Haben Bundesregierungen nicht grundsätzlich eine Art Carte Blanche für Fehler?

Nein, für Strafrecht nicht. Es gibt keinen Tatbestand der Veruntreuung von Volksvermögen. Das gibt es nicht. Aber in dem Zusammenhang gibt es ja Beihilfe zur privaten Veruntreuung. Das heißt, wenn beispielsweise jemand gekauft hat oder verkauft hat durch einen betrügerischen Vertrag, dann hat auch der Politiker möglicherweise Anstiftung oder Beihilfe geleistet. Das heißt, über diesen Bereich ist er heute schon strafbar.

Die relevanteren Delikte waren wohl eher Bruch des Grundgesetzes usw.

Das ist keine Straftat. Die wesentlichen Delikte wären eigentlich Betrug und Veruntreuung. Und ich glaube nicht, dass die Enquetekommission jetzt im Detail prüft, ob Peter Mayer am 13. August 100.000 Masken zu viel gekauft hat. Die Stoßrichtung ist ja eine politische Aufarbeitung, keine strafrechtliche. Das heißt, dadurch, dass die Enquetekommission läuft, ist das auch strafrechtlich gesehen großes Kino ohne Ergebnis.

Was ist mit dem Stichwort „Nürnberg 2.0“, wie immer aus radikaleren Kreisen zu hören war …

Wer das unbedingt mit dem Nürnberger Tribunal vergleichen muss: Das ist Nürnberger Kaffeetrinken.

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Author:
Alexander Wallasch

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