Der Bund solle sich daran angemessen beteiligen. Das macht das Land in einer Klage deutlich, die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
Es gehe dabei um die Auslegung von Verträgen aus den 1990er Jahren sowie um Fristen, sagte die Vorsitzende Richterin. „Wir wissen, dass es um viel Geld für die Beteiligten geht.“
Der Bund und die ebenfalls von Thüringen verklagte Bundesanstalt für Immobilienaufgaben lehnen Nachverhandlungen und damit Zahlungen an das Land ab. Vom Ausgang der Verhandlung hängt ab, ob Thüringen weiterhin die Millionenkosten für die Sanierung der Umwelt-Altlasten der Kali-Industrie allein tragen muss.
Thüringen zahlt bis zu 20 Millionen Euro jährlich
Das Land verweist in seiner Klage auch darauf, dass in Generalverträgen zu Umweltaltlasten der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern eine Revisionsklausel enthalten sei, die diese Länder besser stelle als Thüringen. Ob heute ein Urteil fällt, ist nicht sicher. In dem Fall ist das Bundesverwaltungsgericht die erste Instanz.
Thüringen gehe es darum, dass zu dem 1999 abgeschlossenen Generalvertrag zur Kostenteilung Nachverhandlungen mit dem Bund aufgenommen werden können, sagte Umweltminister Tilo Kummer (BSW) vor der Verhandlung.
Nach der Wiedervereinigung hatte der Bund Bergbauunternehmen von den Sanierungskosten für Umweltschäden befreit und einen festen Betrag zur Verfügung gestellt. Dieses Geld sei seit 2017 verbraucht, argumentiert Thüringen.
Das Land zahlt für Sicherungsarbeiten in den stillgelegten Gruben Springen und Merkers im Wartburgkreis laut Umweltministerium jährlich einen Betrag von 16 bis 20 Millionen Euro. Die Arbeiten werden von dem Bergbauunternehmen K+S DE000KSAG888ausgeführt. Wegen eines Wassereinbruchs in Springen sei kein Ende der Arbeiten absehbar, so das Ministerium.
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