• 15. Juni 2025

HateAid hätte niemals Trusted Flagger werden dürfen: Grüne Zensur durch die Hintertür

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Juni 14, 2025
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Vorab muss man sich einmal grundsätzlich vergegenwärtigen, um was es bei Trusted Flaggers eigentlich geht: Das sind private Organisationen, die sich bei einer Bundesbehörde (Bundesnetzagentur) darum bewerben, professionell soziale Medien und Webseiten zu durchstöbern, um dann angebliche Hassrede zu melden. Diese Meldungen müssen dann prädestiniert von den Portalen abgearbeitet werden, andernfalls drohen Strafen. Für so einen Job muss man eine bestimmte charakterliche Eignung mitbringen.

Unabhängig von tatsächlichen Pöbeleien in den sozialen Medien, mit denen viele schon leidvolle Erfahrungen gemacht haben, besteht die Kritik an solchen Schnüffeldiensten darin, dass sie auch politisch unbequeme Äußerungen anprangern könnten. Die Bundesnetzagentur füllt hier mit Inhalt, was die EU im Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) den Mitgliedstaaten – also sich selbst – EU-weit aufgetragen hat.

Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner kommentierte, „wenn man später einmal den Niedergang der Meinungsfreiheit in Deutschland und den Einstieg in den Zensurstaat rekonstruieren will“, werde dem Leitfaden der Bundesnetzagentur für die zertifizierten Meldestellen (den sogenannten Trusted Flaggern, welche etwaige Verstöße prüfen und diese Plattformbetreibern melden) „die Rolle eines Schlüsseldokuments zukommen“.

Soweit zur Einordnung, um was es eigentlich geht. Alexander Wallasch hat der Bundesnetzagentur einen Fragenkatalog zu den Trusted Flaggern zugesandt.

Zunächst baten wir um die Namen der bereits genehmigten Trusted Flagger und um die Zusendung einer vollständigen Liste der Antragsteller. Die Bundesnetzagentur bestätigte 27 Anträge „auf Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber“, nannte bisher aber nur jene vier, die man tatsächlich als Meldestellen zertifiziert und veröffentlicht hatte (Eine Antwort auf Anfrage nach dem Namen der Antragsteller steht noch aus).

Wir baten weiter um Zurverfügungstellung der Zulassungsunterlagen mindestens von HateAid und Respect (der zugelassenen Trusted Flagger). Die Bundesnetzagentur hat diese Zertifizierungsbescheide bereits veröffentlicht.

Zuletzt wollten wir von der Pressesprecherin der Bundesnetzagentur wissen, welche Ausschlusskriterien es für die Zertifizierung gibt. Die Antwort:

„Organisationen werden gemäß Artikel 22 Absatz 2 DSA zertifiziert, wenn sie nachgewiesen haben, dass sie eine besondere Sachkenntnis und Kompetenz in Bezug auf die Erkennung, Feststellung und Meldung rechtswidriger Inhalte haben, unabhängig von jeglichen Anbietern von Online-Plattformen sind und ihre Tätigkeiten zur Übermittlung von Meldungen sorgfältig, genau und objektiv ausüben. Weitere Details können Sie im Leitfaden zur Zertifizierung der Trusted Flagger finden: https://www.dsc.bund.de/DSC/DE/4TrustedF/leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Was bedeutet hier die Einschränkung „unabhängig von jeglichen Anbietern von Online-Plattformen“?

Von Bedeutung wird weiter sein, dass die Bundesnetzagentur erklärte, dass „in Fällen, in denen nach einer Untersuchung festgestellt wird, dass ein TF die Zertifizierungsbedingungen nicht mehr erfüllt, die Zertifizierung widerrufen [wird].“

In Abschnitt 4 der Voraussetzungen für Trusted Flagger geht es um die „Organisatorische Unabhängigkeit“ der Bewerber. Und gleich zu Beginn heißt es hier:

„Wir bitten um Informationen über die Mitglieder Ihrer Einrichtung und über Ihren Vorstand (falls zutreffend), um zu prüfen, wer Eigentümer Ihrer Einrichtung ist und in welchem Umfang Sie die Entscheidungsfindung und den Betrieb Ihrer Einrichtung kontrollieren oder beeinflussen.“

Es geht hier explizit um eine „Gewährleistung der Unabhängigkeit“ des Bewerbers. Und an der Stelle kommen wir zum bereits zertifizierten Trusted Flagger „HateAid“.

Wer ist HateAid? Wer steckt dahinter?

Die Gründung von HateAid wurde von der Robert Bosch Stiftung unterstützt. HateAid wird staatlich gefördert vom Familien- und Justizministerium. Das bedeutet konkret: Die von einem Grünen geführte Bundesnetzagentur, die jetzt dem CDU-Wirtschaftsministerium der Regierung Merz untersteht, ernennt Hinweisgeber, die wiederum von zwei weiteren Ministerien finanziert werden. Und dieses Konstrukt wird dann „unabhängig“ genannt.

HateAid wiederum hat drei Gesellschafter: Die Campact e.V. hält 50 Prozent, die Einzelperson Anna-Lena von Hodenberg 25 Prozent (arbeitete ab 2015 für Campact) und Fearless Democracy e.V. (dahinter steckt Gerald Hensel, der 2016 mit der politischen Kampagne #keinGeldfürRechts einen Shitstorm gegen sich ausgelöst hatte) die restlichen 25 Prozent.

Das linksradikale Kampagnenportal Campact wurde zuletzt unter anderem dadurch bekannt, dass es im Wahlkampf größere Summen an Grüne spendete, um, wie es da hieß, die AfD zu verhindern. Die grün geführte Bundesnetzagentur zertifiziert demnach eine Organisation (HateAid), die zur Hälfte Campact gehört, die wiederum grüne Politiker im Wahlkampf finanziell im großen Stil unterstützen.

Bleiben wir bei den Voraussetzungen, Trusted Flagger zu werden. Hier heißt es in den Bewerbungsunterlagen weiter:

„Führen Sie alle Strategien, Verfahren und/oder Maßnahmen auf, die belegen, dass Ihre Einrichtung und ihr Personal von den Anbietern von Online-Plattformen unabhängig sind und dies auch während der gesamten Laufzeit nach Zuteilung des Status bleiben werden.“

Aber wenn das linksradikale Kampagnenportal „Campact“ und eine ehemalige Campact-Mitarbeiterin als Gesellschafter 75 Prozent von HateAid halten, wie konnte HateAid dann überhaupt eine Zertifizierung als Trusted Flagger bekommen? Und müsste diese nicht sofort wieder aberkannt werden?

Bewerber müssen sicherstellen, dass Personen, die Meldungen machen, keine Mitarbeiter oder Angehörige von Mitarbeitern einer Online-Plattform sind. Es darf hier also keinerlei – nicht einmal indirekte – personelle Überschneidungen zwischen HateAid und Gesellschafter Campact geben.

HateAid wurde verpflichtet, „Angaben zu allen bestehenden Beziehungen oder Kanälen mit Online-Plattformen“ offenzulegen. Zudem musste HateAid bei der Bewerbung auch folgende Fragen beantworten:

„Wie werden Sie sicherstellen, dass die Hinweisgeber unabhängig von den Online-Plattformen sind und es auch während der Dauer der Zertifizierung Ihrer Stelle bleiben?“

Und:

„Wie werden Sie sicherstellen, dass die Hinweisgeber ihre Tätigkeit unparteiisch und objektiv ausüben?“

Campact hatte zuletzt gerichtlich (auch gegen Alexander-Wallasch.de) eingeklagt, dass niemand behaupten darf, dass man direkt oder indirekt Gelder von HateAid erhält.

Aber wie sieht es andersherum aus? Als Trusted Flagger darf nur zertifiziert sein, wer von Online-Plattformen unabhängig ist. Wie genau funktioniert das, wenn die Online-Plattform Campact größter Gesellschafter von HateAid ist? Hier besteht Informationsbedarf.

Warum hat die Bundesnetzagentur HateAid samt Gesellschafter Campact überhaupt als Trusted Flagger zugelassen? Auch das wollten wir von der Bundesnetzagentur wissen, die uns einen Link zur Zertifizierung (Verwaltungsverfahren) zur Verfügung stellte.

Am 2. Juni 2025 wurde die Zertifizierung samt einer 12-seitigen Begründung erteilt. Hier wird an vorderster Stelle erwähnt, dass „der Erwerb von Anteilen an anderen Gesellschaften, insbesondere im Falle von Anbietern von Online-Plattformen“, sofort zu melden sei.

Aber wie sieht es andersherum aus, wenn die Trusted Flagger selbst im Besitz einer Online-Plattform ist, noch dazu einer linksradikalen?

Unverzüglich gemeldet werden muss laut Zertifizierung jedes „Tätigwerden“ mit Online-Plattformen. Sind Gesellschafter hier nicht tätig?

Aus der Zertifizierung erfährt man weiter, dass HateAid über 5 Fachabteilungen und aktuell mehr als fünfzig festangestellte Mitarbeitende verfügt. Die dann im Geiste der Zertifizierung keine tätigkeitsbezogenen Verbindungen zu Campact haben dürften.

Ebenfalls erfährt man, dass HateAid „regelmäßig Schulungen und Workshops für die Polizei und die Justiz zum Umgang mit Hasskriminalität im Internet“ durchführt. Auch ist HateAid „regelmäßiger Bestandteil von Fortbildungen des BKA“.

Bemerkenswert: HateAid Geschäftsführerin Josephine Ballon ist seit Juli 2024 Mitglied im Beirat der Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der von einem Grünen geführten Bundesnetzagentur, die hier jetzt positiv über die Zertifizierung entschieden hat!

In dem Verfahren wurden zwei Mal Nachreichungen angefordert:

„Am 31.01.2025 und 28.04.2025 übermittelte die Antragstellerin die am 28.11.2024 bzw. 27.03.2025 geforderten Nachreichungen.“

HateAid hat angegeben, auf welche Plattformen sie unter anderem tätig sein will:

„Darunter fallen vor allem Social-Media-Plattformen, Dating-Plattformen, Berufsplattformen, Pornoplattformen. Gemeldet werden sollen Inhalte insbesondere (aber nicht abschließend) auf den Plattformen TikTok, Facebook, Instagram, Bluesky, X, YouTube, LinkedIn, Xing, Snapchat, Reddit, OnlyFans, Threads, Twitch, Discord, Steam, YouPorn, Pornhub, XTube, RedTube, Mydirtyhobby, Brazzers, VideoBash, Mofos, Tube8, ExtremeTube, SpankWire, Babes.com, Men.com, Sean Cody, Digital Playground, XHamster, Grundr, Bumble, Badoo, Lovoo, C-Date, Tinder, Gay-Romeo, Joyclub, neu.de, Plenty of Fish, Azar, OkCupid, Parship, Feeld, Mr. Deepfakes und Telegram.“

Zum Verhältnis zwischen HateAid und Gesellschafter Campact stellt die 12-seitige Zertifizierung fest:

„Die Antragstellerin hat gemäß Art. 22 Abs. 2 lit. b) DSA ihre Unabhängigkeit von jeglichen Anbietern von Online-Plattformen nachgewiesen. Dies gilt sowohl in finanzieller als auch in organisatorischer Hinsicht. Personelle Überschneidungen bestehen weder auf Gesellschafterebene oder Geschäftsführungsebene noch auf Ebene der Mitarbeitenden. Bezüglich der erhaltenen Förderungen und Spenden, die die Haupteinnahmequelle der Antragstellerin darstellen, bestehen ebenfalls keinerlei Abhängigkeiten von Online-Plattformen.“

Laut Zertifizierung zum Trusted Flagger hat HateAid „unter Bezugnahme auf unternehmensinterne Vorgaben überzeugend dargelegt, dass sie keine Spenden von sozialen Netzwerken annimmt, keinerlei sonstige vertragliche Verpflichtungen oder wirtschaftliche Abhängigkeiten von Online-Plattformen bestehen und dass sie strukturelle Vorkehrungen gegen Interessenkonflikte getroffen hat.“

Im Beirat von HateAid sitzen unter anderem die Grüne Ex-Ministerin Renate Künast und Dr. Ellen Madeker von der Plattform Airbnb. Airbnb hatte HateAid in 2024 und 2025 jeweils 100.000 Euro zur Verfügung gestellt, aber darin sieht die Zertifizierung kein Problem. Das ergebe sich unter anderem „aus dem geringen Förderumfang, der lediglich ca. 2 % des jährlichen Budgets ausmacht“.

Ohne näher auf den HateAid-Gesellschafter Campact eingehen zu müssen, hatte das Portal „Nius“ zuletzt eine Unterstützung des Grünen Habeck durch HateAid veröffentlicht, die auf eine Anfrage der AfD im Bundestag zurückgeht.

Nius schreibt dazu unter anderem:

„Er offenbart zudem ein Geflecht von Verbindungen zwischen Ministerien und der Organisation, die in diesem Monat als Trusted Flagger zugelassen wurde – und zwar ausgerechnet von jenem Ministerium, dem Habeck bis vor kurzem vorstand.“

Ein paar der wichtigsten Eckdaten noch einmal zusammengefasst:

Die von einem ehemaligen grünen Landesminister (Vorgänger von Robert Habeck) geführte Bundesnetzagentur zertifiziert „Hinweisgeber“ HateAid, deren Hauptgesellschafter Campact ist, die schon Wahlkämpfe der Grünen finanziert haben. Im Beirat von HateAid sitzt die grüne Ex-Ministerin Renate Künast. Eine der beiden Geschäftsführerinnen von HateAid ist seit Juli 2024 Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur untersteht dem ehemals von Habeck geführten Wirtschaftsministerium. HateAid wird von zwei Bundesministerien gefördert.

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Author:
Alexander Wallasch

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