Sie wollten an einer internationalen Konferenz in Mailand teilnehmen: „Remigration 2025“, organisiert von der Identitären Bewegung und Martin Sellner.
Es ist nichts daraus geworden.
Sie wurden am Flughafen in München abgefangen und an der Ausreise gehindert.
Begründung: Die Teilnahme von Leuten, [von denen die meisten noch nichts gehört haben], an der Konferenz, ]von deren Existenz die meisten Deutschen nichts wissen und auch nichts erfahren werden], würde das internationale Ansehen Deutschlands schädigen:
Für diejenigen, die von der vermeintlichen Schädigung des internationalen Ansehens Deutschlands noch nichts gehört haben, die Floskel ist einer jener juristischen Zwangsbegriffe, mit dessen freier Interpretation es übergriffige Juristen rechtfertigen, INDIVIDUALRECHTE, die im Grundgesetz GARANTIERT sind, zu stehlen. Etwas im Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, in dem es heißt:
„Der Auftritt einer deutschen Rechtsrockband im Rahmen eines Rechtsrockkonzerts im Ausland ist grundsätzlich geeignet, das internationale Ansehen der Bundesrepublik zu schädigen.
[…]
Das internationale Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland würden erheblichen Schaden erleiden, wenn der Eindruck entstünde, es würde nicht versucht, den Neonazismus, insbesondere grenzüberschreitend, zu unterbinden.“VG Köln, Beschluss vom 24.11.2020 – 10 K 1309/20
Quelle
Wenn eine Rockband, von der kaum jemand je etwas gehört hat, anlässliche eines – in diesem Fall Konzerts in Budapest auftritt, dann schädigt dies das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland.
SciFi-Support
Auch ScienceFiles muss finanziert werden.
Und es wird, angesichts stetig steigender Kosten, immer schwieriger, ScienceFiles zu finanzieren.
HELFEN Sie uns bitte dabei, den Laden am Laufen zu halten!
Es gibt drei Möglichkeiten, uns zu unterstützen:
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bei allen Unterstützern bedanken wir uns bereits an dieser Stelle sehr HERZLICH!
Manchmal fragt man sich, in welchen geistigen Einöden Juristen herumirren, und welche intellektuelle Entsagung sie erleiden müssen, um sich vormachen zu können, das Ansehen Deutschlands wäre von Rockbands abhängig. Beschlüsse wie den zitierten, mit denen Verwaltungsrichter eben einmal Grundrechte, individuelle Freiheitsrechte einem abstrakten Begriff opfern, den niemand konkret beschreiben kann, einfach deshalb, weil er eine leere juristische Hülle ist, die nach Belieben gefüllt werden kann, gibt es recht viele, etwa den Beschluss des VG Frankfurt am Main vom 17.10.2022 – 5 L 2778/22.F, mit dem die Ausreise eines Deutschen nach Sofia, Bulgarien, verhindert wurde, weil er dort ein Konzert einer „rechtsextremen“ Band besuchen wollte und in seinem Gepäckt ein T-Shirt gefunden wurde, das dem „rechten Spektrum“ zugeordnet werden konnte. Auch in diesem Fall wurde behauptet, der Konzertbesucher würde das Ansehen Deutschlands beschädigen.
Was ist das für ein Ansehen, das von acht Leutchen, die nach Mailand fliegen wollen, um dort an einer Konferenz zum Thema „Remigration2025“ teilzunehmen, beschädigt werden kann, von einem Konzertbesucher oder einer Rockband? Kann nicht weit her sein, mit diesem Ansehen des Landes, wenn jeder dahergelaufene Unbekannte es beschädigen kann. Aber natürlich ist das nicht der Fall, denn die Rechtskonstruktion hat keinerlei Belang für die Realität, sie dient einzig und allein dazu, Übergriffe des Staates, der Ordnungsmächte auf Bürger, auf deren Freiheiten zu legitimieren, und einmal mehr machen Richter bei diesem Spiel mit – obschon auch ein Verwaltungsrichter Zweifel daran haben könnte, das Sven X in der Lage ist, das internationale Ansehen Deutschlands zu beschädigen.
Um seine Zweifel, so er welche hat, zu beseitigen, wird eine Hilfskonstruktion eingeführt, die da lautet, dass die Gewährung von Bürgerrechten dann, wenn Personen betroffen sind, die als rechtsextrem, -radikal oder was auch immer mit rechts bezeichnet werden, ausgesetzt werden kann, damit niemand denkt, in Deutschland würden Neonazis nicht bekämpft. All diese Konstruktionen finden im Sprachraum statt. Es gibt nicht einen Fall, in dem tatsächlich eine Schädigung eingetreten wäre, einfach deshalb nicht, weil das Ansehen von Staaten NICHT durch deren Bevölkerung, sondern nur durch diejenigen tatsächlich geschädigt wird, die in welcher Funktion auch immer für Deutschland stehen.
Wir haben uns den Spaß gemacht, Grok danach zu fragen, wie man das Ansehen Deutschlands schädigen kann. Hier die Antwort:
„… Hier sind mögliche Szenarien, die das Ansehen eines Landes wie Deutschland beeinträchtigen könnten:
- Politische Skandale oder Korruption: Wenn hochrangige Politiker oder Beamte in Korruptionsskandale verwickelt sind, kann dies das Vertrauen in die Regierung und die internationale Reputation schädigen. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass solche Vorfälle weltweit Schlagzeilen machen.
- Menschenrechtsverletzungen: Handlungen, die als Verletzung internationaler Menschenrechtsstandards wahrgenommen werden, wie etwa die Misshandlung von Minderheiten oder Einschränkung der Meinungsfreiheit, können das Ansehen eines Landes stark beschädigen.
- Wirtschaftliche Missstände: Wirtschaftliche Instabilität, hohe Arbeitslosigkeit oder unfaire Handelspraktiken können das Bild eines Landes als zuverlässigen Partner untergraben.
[…]
- Diplomatische Fehltritte: Aggressive oder respektlose Außenpolitik, wie etwa das Ignorieren internationaler Abkommen oder Konflikte mit Verbündeten, kann das Ansehen eines Landes schwächen.
Sven X, der mit seiner Rockband eher schlechte Musik mit noch schlechteren Texten macht, kommt in dieser Auflistung nicht vor. Das Ansehen von Deutschland wird – nach Ansicht von Grok – von institutionellen Akteuren, von Politikern, Beamten, Journalisten, Institutionen des Staates, einen unfähigen Wirtschaftsminister oder einen Ex-Außenminister, der mit einem Auftritt, das Ansehen Deutschlands weit hinter Joseph Goebbels zurückwirft, geschädigt.
Aber, so schlimm ist das nicht. Vergessen wir nicht, dass es so etwas wie „das Ansehen Deutschlands“ nicht gibt. Derartige extreme Verkürzungen eines Landes und seiner Millionen Einwohner auf einen Eindrucks-Mittelwert nehmen nur denkbehinderte Leute vor, die der Ansicht sind, man könnte die Vielfalt Deutschlands auf genau einen Eindruck, den vielleicht ein sprachbehinderter Außenminister oder ein dilettantischer Wirtschaftsminister oder ein tolpatischiger Präsident hinterlässt, reduzieren. Die meisten normalen Leute, die zugegeben nicht an Verwaltungsgerichten zu sitzen scheinen, obschon ich mindestens einen normalen Verwaltungsrichter kenne, werden ihre Meinung von einem Land nicht durch einen Knallkopf in einem öffentlichen Amt und schon gar nicht durch einen ebensolchen in einer angeblich rechtsextremen Band beeinflussen lassen, schon weil die meisten normalen Menschen zu einem Urteil im Stande sind, … vielleicht handeln Verwaltungsrichter Fälle, in denen es um „das Ansehen von Deutschland“ geht, deshalb im Beschluss ab …
Wie auch immer: Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen und die Verweigerung der Ausreise mit dem Vorwand, das Ansehen Deutschlands sein gefährdet, ist natürliche eine Maßnahme, die einschüchtern soll, die Maßnahme eines übergriffigen Staates, in dem längst Grundrechte zur Verfügungsmasse von Beamten und Polit-Darstellern geworden sind, die damit Menschen mit falscher Gesinnung bekämpfen … In der DDR nannte man diese Leute „Republikflüchtlinge“ und hat sie nach Möglichkeit an der Grenze erschossen.
Aber niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen – denken Sie daran, wenn die Maurerbrigaden ausrücken.
Denen, die denken, derartige Übergriffe seien gerechtfertigt, es gehe ja um „Rechtsextremisten“ sei gesagt, dass es für die Übergriffigen keinen Grund gibt, die offenkundig vorhandene Möglichkeit, von Verwaltungsrichters abgenickte Einschränkungen persönlicher Freiheiten zu verfügen, nicht auch auf andere Gruppen, auf Impfgegner, Klimawandelleugner oder auf Regierungskritiker zu erweitern. Wenn Übergriffe auf individuelle Freiheiten durch „den Staat“ möglich sind, dann gibt es in der Regel keine Grenze, ab der Übergriffe nicht mehr möglich sind.
Zum Thema beschädigen des Ansehens von Deutschland:
Falls Sie unsere Arbeit unterstützen, und dafür sorgen wollen, dass bei ScienceFiles auch weiterhin das Rad rund läuft, dann kaufen Sie uns doch einen Kaffee:
Oder unterstützen Sie uns auf einem der folgenden Wege Unser herzlicher Dank ist Ihnen sicher! DENN: ScienceFiles lebt von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen, damit Sie uns auch morgen noch lesen können!
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:
Donorbox
Unterstützen Sie ScienceFiles
Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion
Unser Spendenkonto bei Halifax:
ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXGB21B24
Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Zur Quelle wechseln
Author: Michael Klein
Michael Klein