Berlin (ots)
Am 16. Mai 2025 feiert die Europaratskonvention gegen Menschenhandel ihr 20-jähriges Bestehen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte ruft die neue Bundesregierung dazu auf, die Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel in Deutschland voranzutreiben und vor allem den Schutz von betroffenen Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
„In Deutschland fehlen nach wie vor spezialisierte Schutzunterkünfte für Kinder und Jugendliche, und es gibt kaum adäquate Identifikations- und Schutzmaßnahmen“, erklärt Naile Tanis, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts, anlässlich des Jahrestags. „Bei den betroffenen Erwachsenen sieht es nicht besser aus. Insgesamt finanzieren bisher acht Bundesländer Schutzunterkünfte, die speziell auf die Bedarfe der Betroffenen von Menschenhandel ausgerichtet sind. Das ist zwar positiv, aber viel zu wenig, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Unser erster ‚Monitor Menschenhandel‘ aus dem Jahr 2024 zeigt deutlich, dass für Bund, Länder und Kommunen noch viel zu tun bleibt“. Der Monitor Menschenhandel befasst sich mit dem Stand der Umsetzung der Europaratskonvention und der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel in Deutschland und analysiert die Felder Prävention, Identifizierung von Opfern, Unterstützung, Aufenthaltstitel und Entschädigung.
„Die Europaratskonvention ist von zentraler Bedeutung, weil sie den Schutz und die Unterstützung der Betroffenen in den Vordergrund stellt und damit Zugang zu grundlegenden Menschenrechten wie dem Recht auf Freiheit und Sicherheit gewährt“, so Tanis weiter. „Die Zusammenarbeit der mit Menschenhandel befassten Institutionen und Organisationen sollte dringend gestärkt werden. Auf diese Weise können Betroffene frühzeitig erkannt und ihr Zugang zu materieller Unterstützung, medizinischer Versorgung und sicherem Wohnraum sichergestellt werden. Zudem sollte der Zugang der Betroffenen zu Entschädigung verstärkt in den Fokus rücken.“
Hintergrund
Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel ist der erste rechtsverbindliche Vertrag auf europäischer Ebene, der Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung und zur sexuellen Ausbeutung ausdrücklich in einen menschenrechtlichen Kontext stellt. Deutschland hat den 2005 erarbeiteten völkerrechtlichen Vertrag 2012 ratifiziert.
Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel verpflichtet die Vertragsstaaten zu umfassenden Maßnahmen – von der Prävention über die Strafverfolgung bis hin zur Unterstützung der Betroffenen. Insbesondere hebt die Konvention den Schutz der Betroffenen hervor und fordert, dass diese über ihre Rechte informiert werden und Zugang zu effektiven Rechtsmitteln erhalten.
Berichterstattungsstelle Menschenhandel
Die Bundesregierung hat das Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Berichterstattung über die Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel betraut. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert die vierjährige Aufbauphase der Berichterstattungsstelle Menschenhandel.
Die Berichterstattungsstelle arbeitet im Jahr 2025 zusätzlich zu ihrer regulären Arbeit zum Schwerpunktthema „Identifizierung und Schutz von Kindern und Jugendlichen, die von Menschenhandel betroffen sind“.
WEITERE INFORMATIONEN
Charlotte Felbinger, Anne-Kathrin Krug, Tobias Seitz (2024): „Ein bisschen sicherer als auf der Straße“. Unterkünfte für Betroffene von Arbeitsausbeutung in Deutschland. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.
Deutsches Institut für Menschenrechte (2024): Monitor Menschenhandel in Deutschland. Erster Periodische Bericht.
Berichterstattungsstelle Menschenhandel
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