„Es werden Menschen zurückgewiesen, die auch Asyl beantragen bei uns, weil sie aus einem sicheren Drittstaat kommen, dort nicht verfolgt sind“, sagte der CSU-Politiker im ZDF-„Morgenmagazin“. Deutschland sei von sichereren Drittstaaten umgeben. „Das ist unser nationales Recht. Das wenden wir an.“
Dobrindt bezieht sich dabei auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. „Das ist eine Ausnahmemöglichkeit, die man nutzen kann, wenn man sie für erforderlich hält, nationales Recht anzuwenden. Das ist das, was wir zurzeit tun.“ Demnach sind den Nationalstaaten Zurückweisungen an den Grenzen ausnahmsweise gestattet, wenn dies für „die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ erforderlich ist.
Die neue schwarz-rote Bundesregierung will stärker gegen irreguläre Migration vorgehen. Vor einer Woche hatte Dobrindt die Bundespolizei angewiesen, die Grenzen verschärft zu kontrollieren und auch Asylsuchende abzuweisen. Frauen mit Kleinkindern, Hochschwangere, schwer Erkrankte und andere erkennbar vulnerable Menschen sind davon aber ausgenommen.
„Nationales Recht wird schlichtweg angewendet“
Auf die Frage, ob Deutschland mit seinem Vorgehen nationales Recht über europäisches Recht stelle, sagte der Minister: „Nein, nationales Recht wird schlichtweg angewendet, weil wir es für notwendig halten in dieser Situation.“ Die Nachfrage, ob damit auch Dublin-Drei-Verordnung außer Kraft gesetzt werde, die festlegt, dass jeder Asylantrag inhaltlich geprüft werden muss, ließ Dobrindt unbeantwortet.
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