Von Kai Rebmann
Wenn es um die Islamisierung der Bundesrepublik geht, sind sich die Grünen für keinen noch so absurden Vorstoß zu schade. Und kein Argument scheint zu weit an den Haaren herbeigezogen. Das jüngste Bespiel kommt aus Berlin und betrifft das bis dato geltende Neutralitätsgesetz für Beamte in staatlichen Einrichtungen.
Zwar ist das damit einhergehende Kopftuch-Verbot auch in der Hauptstadt teilweise schon gefallen, etwa für Lehrerinnen an Schulen. Den Grünen geht das – wie immer in solchen Fällen – aber nicht weit genug. Künftig sollen auch Polizistinnen in Berlin ihren Dienst mit Kopftuch verrichten dürfen. Ein entsprechender Antrag soll nach der Osterpause in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden.
Natürlich hat der Gesetzgeber gute Gründe, dass er eine Trennung von Staat und Religion vorsieht und dies unter anderem in Instrumenten wie dem Neutralitätsgesetz zum Ausdruck bringt. Kritiker wenden zudem ein, dass es sich insbesondere beim Kopftuch um ein für jedermann sichtbares Symbol der Unterdrückung der Frau handele.
Den Grünen ist das freilich einerlei, vor allem dann, wenn es um eine ganz bestimmte Religion geht. Die Menschenrechtlerin Seyran Ates bescheinigt den Grünen im Gespräch mit dem TV-Sender „Welt“ gar eine „regelrechte Kopftuch-Islam-Obsession“, die die Partei letztlich aber nur vorschiebe, um nicht über das Motiv sprechen zu müssen, „warum ein Kopftuch getragen wird“.
Hat Berlin wirklich keine anderen Probleme?
Wenn es um Berlin, Kriminalität und die Polizei geht, dann fallen (fast) jedem sofort ein halbes Dutzend Missstände ein, um die sich die Politik in der Hauptstadt kümmern sollte. Von alledem wollen die Grünen aber nichts wissen, stattdessen stoßen sie eine Phantom-Debatte an. „Hoch qualifizierte Frauen dürfen ihren Beruf nicht ausüben, weil sie ein Kopftuch tragen“, glaubt die Abgeordnete Tuba Bozkurt und spricht von einem „faktischen Berufsverbot“ für Muslima. Rückenwind kommt aus der eigenen Fraktion, die erklärt, das Kopftuch-Verbot mache Frauen den Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst teilweise unmöglich.
Alle diese Argumente mögen faktisch zwar nicht ganz von der Hand zu weisen sein. Dennoch führen sie am Kern des Problems vorbei – und werden zur Selbstentlarvung der Grünen. Es ist die Öko-Partei, die sich den Kampf für mehr Frauenrechte auf die Fahnen geschrieben hat. Es sind die Grünen, die sich immerzu für mehr Diversität, mehr LGBTQ und mehr Rechte für Homosexuelle einsetzen.
Das alles sei ihnen unbenommen. Doch andererseits führt es zu der Frage, wie sich das alles mit dem ständigen Hofieren des Islam vereinbaren lässt. Die Antwort liegt auf der Hand: Die Grünen wollen sich ganz offenkundig ein nicht zuletzt auch dank der eigenen Politik immer größer werdendes Wählerpotenzial erschließen. Ob sich die Werte dieser potenziellen bzw. erhofften Wähler dann mit den eigenen, geschweige denn denen einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbaren lassen, scheint dann nur noch zweit- bis drittrangig zu sein.
Keine klare Rechtsprechung in Deutschland
Neu ist die Debatte um das Neutralitätsgesetz nicht, ganz im Gegenteil. Als Präzedenzfall gilt dabei eine Lehrerin aus Baden-Württemberg, der im Jahr 2003 aufgrund ihres Kopftuchs die Übernahme in den Schuldienst verweigert worden war. Das Bundesverfassungsgericht gab der Klägerin damals zwar recht, jedoch vor allem deshalb, weil es in Baden-Württemberg zu jener Zeit noch kein konkretes Gesetz gab, welches das Tragen eines Kopftuchs verboten hätte. Mehrere Bundesländer reagierten darauf mit der Einführung des Neutralitätsgesetzes, um einerseits diese Unklarheit zu beseitigen und andererseits die aus ihrer Sicht gewünschte Trennung von Staat und Religion sicherzustellen.
Zu einer weiteren Konkretisierung kam es dann im Jahr 2015, als das Bundesverfassungsgericht im Fall einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen klarstellte, dass zwar ein „generelles Kopftuch-Verbot“ unzulässig sei, jedoch mit einer wichtigen Einschränkung – wenn religiöse Symbole keine „Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität“ darstellen. Ob Letzteres bei Polizistinnen mit Kopftuch der Fall sein könnte, darüber hat in Deutschland noch kein Gericht entschieden, zumindest wäre dem Autor kein solcher Fall bekannt.
Grundlage für die in Berlin bisher geübte Praxis ist ein Passus im Neutralitätsgesetz, wonach „Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs oder der Polizei beschäftigt sind“ keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen. Aufgrund der diesbezüglich bis dato nicht eindeutigen Rechtslage dürfte es in der CDU-regierten Hauptstadt zunächst mehr zu einer politischen, weniger einer juristischen Debatte über den Umgang mit dem Antrag der Grünen kommen.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: Powerofflowers / Shutterstock.com, Symbolbil
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