• 20. April 2025

Wenige Tage vor dem Ablauf der Frist sind beim Bundestag bereits rund 800 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl vom 23.

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Apr. 17, 2025

Februar eingegangen. Das sind deutlich weniger als nach der Bundestagswahl 2021, aber deutlich mehr als nach der Wahl 2017. Damals hatte es 275 Wahleinsprüche gegeben. Die Zahl schnellte 2021 dann auf 2.198 in die Höhe.

Die Frist für das Einreichen von Einsprüchen gegen die jüngste Bundestagswahl läuft am kommenden Mittwoch (23. April) ab.

Laut Wahlprüfungsgesetz kann jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und auch jeder Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter und der Präsident des Bundestages einen Einspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von zwei Monaten nach der Bundestagswahl schriftlich und mit Begründung erfolgen. Über die Einsprüche berät der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Die Entscheidung trifft dann das Parlament.

Erfolgreich kann ein Einspruch nur sein, wenn ein Fehler bei der Vorbereitung oder Durchführung der Bundestagswahl festgestellt wurde. Zudem muss dieser Fehler die Sitzverteilung im Bundestag beeinflusst haben oder zumindest beeinflussen können.

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Author: [email protected]

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