„Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Unternehmen“, sagte Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Jetzt sei die Politik am Zug. „Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gehört in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.“
Der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, sagte, die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags wäre für Unternehmen ein wichtiges Signal für spürbare Entlastungen. „Mit einer kompletten Abschaffung des Solidaritätszuschlags könnte die neue Bundesregierung ein wichtiges Signal für den Einstieg in eine umfassende Unternehmenssteuerreform setzen.“ Ähnlich äußerte sich der Maschinenbauverband VDMA.
Das höchste deutsche Gericht hatte eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen den Solidaritätszuschlag zurückgewiesen. Der Bund habe durch die Wiedervereinigung weiterhin zusätzlichen Finanzbedarf, so das Gericht.
„Unternehmen ohnehin bereits stark belastet“
Gönner sagte, das Urteil hätte die Ungleichbehandlung vieler Unternehmen, auf deren Schultern ein hoher Anteil an dem Aufkommen des Solidaritätszuschlags lastete, beenden können. „Die künftigen Koalitionspartner müssen jetzt dringend handeln und beweisen, dass sie es ernst meinen mit der angekündigten steuerlichen Entlastung der Unternehmen.“
Adrian erklärte: „Seit der Teilstreichung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 tragen vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Betriebe das jährliche Aufkommen von etwa 13 Milliarden Euro – Hunderttausende Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften. Dabei belasten die aktuellen Krisen die Unternehmen ohnehin bereits stark.“
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