Berlin (ots)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert, dass die neue Bundesregierung Wohnungslosigkeit in den Mittelpunkt ihrer Politik stellt.
„Alle Menschen brauchen Wohnraum. Sie möchten allein oder gemeinsam wohnen und einen abgeschlossenen Raum haben, in dem sie ungestört leben, spielen und sein dürfen. Wohnen ist nicht nur ein Grundbedürfnis von uns allen, sondern auch ein Menschenrecht“, erklärt Claudia Engelmann vom Deutschen Institut für Menschenrechte. „Das Recht auf Wohnen sollte für die neue Bundesregierung eine zentrale Rolle spielen und im Koalitionsvertrag fest verankert werden.“
Alle politischen Ziele sollten in einer nationalen Gesamtstrategie festgelegt werden – also in dem 2024 beschlossenen Nationalen Aktionsplan fortgeführt werden. Dieser sollte konkrete Maßnahmen enthalten und finanziell gut ausgestattet sein. „Entsprechende Vorschläge des Instituts, der Wohnungslosenhilfe, von Betroffenen und Verbänden hierzu liegen vor“, sagt Engelmann.
„Um zu verhindern, dass noch mehr Menschen ihre Wohnung verlieren, braucht es wirksame Maßnahmen zur Mietpreisregulierung sowie eine Stärkung des Mietrechts. Dazu gehört zwingend eine Ausweitung der Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung – also die Möglichkeit, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn die Mietschulden nachgezahlt werden“, so Engelmann weiter.
Auch müsse deutlich mehr als bisher in den sozialen Wohnungsbau investiert werden. Hier seien Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht. Darüber hinaus könne der Bund ein Förderprogramm zur Anschubfinanzierung kommunaler Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit auflegen. Dies sei eine sehr wirksame Maßnahme zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in der Fläche.
In Deutschland waren Anfang 2024 rund 531.600 Personen – darunter viele Kinder – wohnungslos. Diese Menschen leben auf der Straße, nächtigen bei Freunden oder Bekannten auf dem Sofa oder sind vorübergehend in kommunalen Notunterkünften oder Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht.
Der aktuelle Wohnungslosenbericht der Bundesregierung vom Januar 2025 zeigt auch: Diesen Menschen fehlt nicht nur eine Wohnung, sie haben häufig auch keine angemessene Gesundheitsversorgung und sie erfahren Gewalt und Diskriminierung. Ihre Rechte auf Wohnen, Gesundheit oder auf Schutz vor Gewalt sind so massiv eingeschränkt.
WEITERE INFORMATIONEN
Deutsches Institut für Menschenrechte (2024): Stellungnahme zum ersten Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit
Themenseite Recht auf Wohnen
Engelmann, Claudia (2022): Notunterkünfte für Wohnungslose menschenrechtskonform gestalten. Leitlinien für Mindeststandards in der ordnungsrechtlichen Unterbringung, Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte
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