Berlin (ots)
- Jährlicher DUH-Futtermittelradar zeigt: Befragte Unternehmen können Naturzerstörung für Soja und Palmöl in Futtermitteln meist noch immer nicht ausschließen
- Von 32 befragten Unternehmen können nur 4 die transparente Rückverfolgbarkeit der Lieferkette von Soja bis zur Anbaufläche gewährleisten – bei Palmöl sogar nur 3
- DUH fordert künftige Bundesregierung zur wirksamen Umsetzung und Kontrolle der EUDR in Deutschland auf
Der neue Futtermittelradar der Deutschen Umwelthilfe (DUH) deckt auf, dass von 32 befragten Unternehmen aus Fleisch-, Geflügel-, Milch- und Futtermittelwirtschaft, Systemgastronomie sowie Groß- und Einzelhandel lediglich 4 für Soja und nur 3 für Palmöl ihre Futtermittelbestandteile bis zur Anbaufläche zurückverfolgen können. Sie können also nicht ausschließen, dass für ihre Futtermittel zum Beispiel weiterhin Regen- und Trockenwälder, Moore und Graslandschaften in Südamerika und Asien zerstört werden.
Damit ist die Branche weit davon entfernt, die Vorgaben der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) zu erfüllen, die Ende 2025 wirksam wird. Ab dann müssen Unternehmen nachweisen, dass für entwaldungskritische Rohstoffe wie Soja und Palmöl seit dem 31. Dezember 2020 keine Naturflächen gerodet wurden. Dafür müssen sie die physische Trennung der Warenströme sicherstellen und die genaue Anbaufläche offenlegen. Zudem schreibt die EUDR vor, dass Unternehmen Sorgfaltspflichten einhalten und lokale Gesetze zu Menschen- und Landrechten bei der Produktion respektieren.
Die DUH fordert die künftige Bundesregierung auf, die EUDR schnellstmöglich in nationales Recht zu übertragen und die Umsetzung entschlossen zu kontrollieren.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unsere Umfrage zeigt klar: Ohne verbindliche Regeln und strenge Kontrollen bleiben Umwelt und Menschenrechte schutzlos. Freiwillige Selbstverpflichtungen und Zertifikate sind gescheitert. Die künftige Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht. Wir fordern die entschlossene Umsetzung der EU-Verordnung gegen Entwaldung in nationales Recht inklusive lückenloser Kontrolle ihrer Einhaltung. Unternehmen müssen endlich dafür sorgen, dass ihre Futtermittelimporte weder die Umwelt zerstören noch Menschenrechte verletzen und ihre Fortschritte überprüfbar kommunizieren.“
Die DUH-Abfrage zeigt immerhin: Das deutsche Lieferkettengesetz wirkt. Darin vorgeschriebene Risikoanalysen und Präventionsmaßnahmen werden von sämtlichen Unternehmen umgesetzt. Damit diese aber richtig wirken können, braucht es eine transparente und getrennte Rückverfolgung – so wie in der EUDR vorgesehen.
Link:
DUH-Futtermittelradar: https://l.duh.de/p250318a
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, [email protected]
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, [email protected]
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