• 12. März 2025

Fleischesser sind Mörder – PETA schreibt Strafanzeigen gegen Schlachthöfe

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März 12, 2025

Neueste Idee: Fleischesser sind Mörder. Waren in den 1980er Jahren Soldaten für Linke und Grüne Mörder, sind es heute die Carnivoren, die Fleischesser. Soldaten kann es weiterhin nicht genug geben für die Ukraine. Am besten noch die Kriegsdienstverweiger an die Front ausliefern.

Fleischesser sind Mörder. Da könnte man den Kopf schütteln und weiter gehen, es hat ja nicht einmal mit dem „Veggieday“ der grünen Künast geklappt. Die war erfolgreicher mit der Forderung, Antifagruppen dauerhaft zu subventionieren.

Jetzt meldet sich die einflussreiche, international operierende Organisation „Peta“ zu Wort, die sich das Tierwohl auf die Fahnen geschrieben hat und fordert eine Kriminalisierung der Fleischesser. „Peta“ hat reihenweise Schlachtbetriebe angezeigt unter dem Motto: „Kein Recht auf Mord: auf Mord und der Behauptung: „Tötung von Tieren zu Nahrungszwecken ist gesetzeswidrig“.

„Es gibt keinen ‚vernünftigen Grund‘, für Fleisch zu töten“ – diese Botschaft hat PETA in der Nacht von Sonntag auf Montag auf die Fassade des Schlachtbetriebs der Premium Food Group (vormals Tönnies) in Rheda-Wiedenbrück projiziert. Es folgten Videoaufnahmen, die das Leid in einer deutschen Schweinezuchtanlage zeigen. Die Aktion ist Teil einer aktuellen Kampagne von „Peta“ gegen ungerechtfertigte Tiertötungen, im Rahmen derer die Organisation auch Strafanzeigen erstattet hat.

Tatsächlich ist laut § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz das Töten von Wirbeltieren zunächst einmal eine Straftat – es sei denn, es gibt einen vernünftigen Grund dafür. In Deutschland werden laut „Peta“ jährlich ca. 2,8 Milliarden Land- und Wassertiere für den menschlichen Konsum getötet. Kann der Zweck der menschlichen Ernährung einen vernünftigen Grund darstellen? PETA sagt Nein.

Für die NGO Strafanzeigen gestellt hat Rechtsanwaltskanzlei Günther aus Hamburg. Unter anderem wird hier eine fehlende Einzelfallprüfung angeführt:

„Eine Einzelfallprüfung erfolgt angesichts der immens hohen Zahlen in den einzelnen Betrieben (bis zu 25.000 Tiere an einem Tag etwa in einem Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück) de facto nicht. Damit wird das Regel-Ausnahme-Verhältnis des § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz umgekehrt; die Tötungen, die hier millionenfach wie aufgrund einer Blanko-Ermächtigung erfolgen, sind bereits daher nicht gerechtfertigt und damit strafbar.“

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Was sagt Rechtsanwalt Dirk Schmitz zur Aktion von „Peta“?

„Das Tierschutzgesetz in Deutschland sieht ausdrücklich die Schlachtung von Tieren vor. Das Tierschutzgesetz sieht sogar die koschere Schlachtung – also das Ausbluten – vor. Hier von einer Straftat zu sprechen, wenn wir einfach Fleisch essen, ist vollkommener Unfug.“

Jetzt führt „Peta“ allerdings an, dass sich die Bedingungen geändert haben, der Mensch könne auch vegetarisch überleben. Dazu Schmitz:

„Das ist aber nicht die Rechtsfrage. Das aktuelle Tierschutzgesetz sieht es auch vor – auch massenweise – Tiere zu töten, um sie zu essen. Wie im Übrigen in allen anderen Ländern dieser Erde.“

Wir fragen Anwalt Schmitz weiter: Kann es sein, dass die NGO hier der Vorreiter der Politik ist und eine gesellschaftliche Stimmung erzeugen soll, die zukünftige Gesetzesvorhaben vorbereiten soll?

„Peta will uns Deutsche zu einem Land von Vegetariern – besser Veganern – machen. Das ist einfach ökologischer Faschismus. Hier will man uns eine neue Lebensart vorschreiben, welche die Masse der Deutschen derzeit nicht will. Siehe dazu den Lebensmittelmarkt Aldi, Lidl oder Rewe.“

Aber dort gibt es regalmeterlang Fleischersatzprodukte, fragen wir nach. RA Dirk Schmitz:

„Wer im Regal bei Edeka nachschaut, der findet da immer auch eine Kiste mit preisreduzierten Waren mit baldigem Ablauf des Haltbarkeitsdatum. In der Kiste liegen im Wesentlichen vegetarische und keine fleischlichen Produkte. Warum wohl?“

Angezeigt von „Peta“ wegen millionenfacher ungerechtfertigter Tiertötungen wurden jetzt die im Tötungsprozess verantwortlichen Personen bei drei der größten Schlachthöfe Deutschlands. Die Betriebe gehören zu der Premium Food Group (vormals Tönnies), Westfleisch SCE mbH und VION N.V. (Vion Food Group).

Hier nochmal die Argumentation des Justiziars und Leiters der Rechtsabteilung bei PETA:

„Das Tierschutzgesetz fordert einen vernünftigen Grund im Falle der Tötung von Tieren. Dieser vernünftige Grund ist nicht gegeben, wenn man Tiere umbringt, um sie zu Wurst oder Steaks zu verarbeiten. Es ist problemlos möglich, sich ohne Fleisch gesund, wenn nicht sogar gesünder zu ernähren. Es ist ein Skandal, dass eine existierende gesetzliche Vorschrift zum Schutz der Tiere seit ihrem Inkrafttreten konsequent ignoriert wird. Deshalb haben wir Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei drei der größten deutschen Schlachtbetriebe gestellt. Weitere Anzeigen werden folgen.“

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Author:
Alexander Wallasch

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