• 1. März 2025

Sind unsere Juristen etwa anti-muslimische Rassisten?

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März 1, 2025
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Zwei Gerichtsprozesse, zwei völlig verschiedene Ergebnisse, die allerdings aufhorchen lassen. Der „Spiegel“ schreibt:

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„Der mutmaßliche Täter von Aschaffenburg, der am 22. Januar den tödlichen Messerangriff auf eine Kitagruppe verübt haben soll, ist nach der Einschätzung von Experten wegen einer psychischen Erkrankung wahrscheinlich schuldunfähig.

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Das ist das Ergebnis eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens, das der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg nach Angaben der Ermittlungsbehörde inzwischen vorliegt. Zunächst hatte das »Main-Echo« darüber berichtet. Demnach »bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe“

Der Fokus schreibt:

Eine Frau steht nach einem Messerangriff in Siegen aus dem August 2024 vor Gericht. In einem Bus zum Stadtfest stach sie damals auf Menschen ein und verletzte sechs Personen. Auch auf eine Frau mit Kinderwagen war sie losgegangen, so der WDR. Beim Prozessauftakt gestand Lisa C. (32) ihre Tat.

Der „Siegener Zeitung“ zufolge sagte sie vor Gericht, dass sie nicht töten, sondern viele Menschen verletzen wollte. Die Frau gab weiter an, ihr Leben sei von psychischen Erkrankungen geprägt gewesen. Zudem berichtete die 32-Jährige von Mobbing in der Schule und Amok-Fantasien in der siebten Klasse. Die Suche nach einer Therapiemöglichkeit blieb erfolglos…

…Die Angeklagte gilt als schuldfähig. Ein Urteil könnte es Ende April geben.“

Merkwürdig, oder? Dem Täter aus Aschaffenburg, dem Afghanen Enamullah Omarzei. wird von so genannten „Experten“ eine psychische Störung angedichtet – etwa weil er islamisch geprägt ist?

Bei Lisa C. kann man solch religiösen Hintergrund nicht entdecken.

Warum also wird Omarzei nicht ins Gefängnis kommen, Lisa C dagegen mit Sicherheit schon? Will unsere Justiz hier etwa wieder Milde walten lassen, weil man Asylanten keinen Knast zumuten kann? Oder steckt hier etwa ein tief verankerter anti-muslimischer Rassismus hinter solchen Einschätzungen der „Experten“?

Denn man muss sich schon die Frage stellen, warum islamische Gewalttäter regelmäßig für schuldunfähig gehalten werden, während Messerstecher aus anderen Kulturkreisen die volle Härte des Gesetzen zu spüren kriegen.

Sind wirklich die Täter mit islamischen Hintergrund überwiegend nicht zurechnungsfähig? Wenn ja, welche Gutachten könnten das belegen?

Und es gibt noch genügen zu tun für unsere milden Richter, Jouwatch schreibt:

Der verurteilte IS-Terrorist Mukhammadsaid S. sollte am Montag in in Abschiebehaft genommen werden. Da randalierte der Tadschike mit einem Messer in der Polizeiwache, bis ihn ein Spezialeinsatzkommando festnahm. Nur noch wahnsinnig: Ein Gericht entschied: Der Islam-Terrorist darf in Deutschland bleiben und sogar auf freiem Fuß. Die Begründung zeigt, wessen Sicherheit Juristen in diesem Land am Herzen liegen.

Und falls doch mal ein verwirrter Islamterrorist den Weg ins Gericht nicht findet: Für ihn gibt es zumindest temporär eine gute Nachricht:

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Author: Bartolomäus Bootsmann
Journalistenwatch

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