Manipulationen in Statistik kaschieren? Peter Fischer, früherer Präsident von Eintracht Frankfurt, rief dazu aufgerufen, AfD-Wähler zu schlagen und ihnen ins Gesicht zu „kotzen“. Auf Nachfrage der AfD, ob der Fall in der bundesweiten Datenbank zu Politisch-motivierter Kriminalität (PMK) zu finden sei, teilt die Bundesregierung mit, die Gewaltaufforderungen von Fischer nicht in ihrer Datenbank finden zu können.
Peter Fischer, Ex-Präsident des links dominierten Fußballvereins „Eintracht Frankfurt“ rief dazu auf, bei Millionen von Wählern einzubrechen, diesen ins Gesicht zu schlagen und vollzu-„kotzen“. Wörtlich sagte vor rund einem Jahr er: „Jeder der die AfD wählt ist ein Nazi. Rennt denen die Türen ein, und die Toren [!] ein. Gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht! Es ist mir scheißegal!“
Der AfD-Bundestagabgeordnete Roger Beckamp hatte bei der Bundesregierung nachgefragt, ob der Fall in der bundesweiten Datenbank zu Politisch-motivierter Kriminalität (PMK) zu finden sei und ob diese Tat als links-motiviert einsortiert wurde.
„Dass die Straf-Statistiken zu politisch motivierter Gewalt durch die linken Landesregierungen (mit Tolerierung der Bundesregierung) systematisch manipuliert werden, um linke Straftaten nicht zu erfassen, sollte sich bereits herumgesprochen haben“, stellt Beckamp auf seinem Telegram-Kanal fest und präsentiert dann die Antwort der Bundesregierung, die ebenso dreist wie entlarvend sei:
Die Bundesregierung schreibt, sie könne den Fall angeblich nicht in ihrer Datenbank finden, weil keine Namen gespeichert würden, so Beckamp, der weiter feststellt: „Allerdings wird eine Sachverhaltsbeschreibung gespeichert. Darin hätte die Regierung suchen können. Die Regierung hätte sich auch bei der Staatsanwaltschaft Köln die nötigen Informationen einholen können und müssen“. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte nämlich entschieden, dass in Fischers Hasstriade keinen ernst gemeinten Aufruf zu einer Straftat erkannt werden könne und deshalb keine Ermittlungen gegen Peter Fischer aufgenommen, weil die Aufforderung zudem angeblich von „der Meinungsfreiheit gedeckt“ sei.
Die Anfrage im Wortlaut:
Wurde die öffentliche Aufforderung durch Peter Fischer, damaliger Sportfunktionär und Präsident von „Eintracht Frankfurt“, gewaltsam in die Wohnhäuser von Millionen von deutschen Wählern einzubrechen, diesen in deren Gesichter zu schlagen und in deren Gesichter zu „kotzen“ (Peter Fischer: „Rennt denen die Türen ein, und die Toren [!] ein. Gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht! Es ist mir scheißegal!“ www.youtube.com/watch?v=TiXON6WXVoU) durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, und wenn ja, auf welche Weise (bitte mit Tatzeit, Tatort, Sachverhalt, verwirklichte Straftatbestände, Zähldelikt, Phänomenbereich, allen Ober- und Unterthemenfeldern, allen Angriffszielen, dem Datum der erstmaligen Aufnahme der Tat in die PMK-Datenbank, dem Sachverhalt wie in Anlage 1 auf Drucksache 20/5470 und, soweit möglich, mit einer eindeutigen Vorgangsnummer oder anderen Identifikationsnummer angeben)?
(SB)
Zur Quelle wechseln
Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch