Im Streit um ein Verkaufsverbot für seine Dubai-Schokolade hat der Discounter Aldi Süd vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Köln geht nach einer neuen Entscheidung nicht mehr davon aus, dass der Verbraucher durch die Bezeichnung Dubai-Schokolade in die Irre geführt werde – selbst wenn das Produkt gar nicht in Dubai hergestellt wurde. Die 4. Handelskammer habe damit eine frühere Entscheidung einer anderen Kammer aufgehoben, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aldi Süd begrüße die Entscheidung. Der Verbraucher wisse längst, dass der Begriff Dubai-Schokolade für ein Produkt mit der typischen Pistazien-Kadayif-Füllung stehe – nicht zwingend für eine Herkunftsbezeichnung, sagte eine Unternehmenssprecherin. Ob die Schokolade, die der Discounter wegen des Rechtsstreits vorsichtshalber aus dem Verkauf genommen hatte, nun wieder in die Regale kommt, sei noch nicht entschieden.
Süßwarenimporteur war vor Gericht gezogen
Aldi Süd hatte in seinen Filialen ab Dezember die «Alyan Dubai Handmade Chocolate» angeboten. Dagegen war ein Süßwarenimporteur juristisch vorgegangen. Denn die Schokolade wurde in der Türkei produziert, wie auf der Rückseite angegeben ist. Im Januar hatte eine andere Kammer des Landgerichts Köln noch entschieden, dass dieser Hinweis nicht ausreiche und den Verbraucher irreführe. Aldi Süd hatte dagegen Widerspruch eingelegt.
Der juristische Streit, ob der Begriff Dubai-Schokolade dem Verbraucher vortäuscht, dass die Schokolade in Dubai hergestellt sei, beschäftigt seit Wochen zahlreiche Gerichte in Deutschland – mit teils völlig gegensätzlichen Entscheidungen.
Richter: Dubai-Schokolade meint eine Rezeptur
Der Richter der Handelskammer des Kölner Landgerichts argumentierten nun, dem Verbraucher sei bei Dubai-Schokolade inzwischen klar, dass es sich dabei um eine Rezeptur handele, nicht um ein in Dubai hergestelltes Produkt. Auch die Verpackung der Schokolade bei Aldi Süd sei nicht so gestaltet gewesen, dass sie den Verbraucher in die Irre führe.
Der Importeur war auch gegen den Discounter Lidl juristisch vorgegangen. Das für diesen Fall zuständige Landgericht Frankfurt hatte den Unterlassungsantrag allerdings von vornherein zurückgewiesen.
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