• 22. Februar 2025

Ausländerbehörde verhindert Abschiebung: Afrikanischer Trans-Asylant stich zu

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Feb. 21, 2025
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Vor rund einem Jahr tötet Hilton Henrico G. mit zwei Messerstichen einen Wachmann seiner Potsdamer Asylunterkunft. Nun kommt kurz vor Prozessbeginn heraus: Der transsexuelle Südafrikaner hätte bereits vor Jahre abgeschoben werden müssen. Einmal mehr verhinderte eine städtische Ausländerbehörde die Abschiebung.

Im Westen der Landeshauptstadt Potsdam befand sich die mittlerweile geschlossene „Flüchtlingsunterkunft“, die früher als Hotel mit dem Namen „Schlossgarten“ betrieben wurde. 2022 hatte SPD-geführte Stadt das Geld des Steuerzahler dafür investiert, das Gebäude anzumieten und dort „Geflüchtete“ unterzubringen. Auf dem Gelände der Asylunterkunft soll die 38-jährige Transperson Hilton Henrico G. – herbeimigriert aus Südafrika – vor rund einem Jahr einen Wachmann – dieser wiederum migrierte von Syrien in unser Land – mit zwei Messerstichen niedergestochen haben. Der Mann verstarb nach der Attacke im Krankenhaus.

Laut Anklageschrift soll die beschuldigte „Frau“ – so tituliert zumindest der öffentlich-rechtliche rbb den/die/das Angeklagte/n Hilton Henrico G. – von dem Sicherheitsmann in der Tatnacht im Eingangsbereich daraufhin gewiesen worden sein, dass die Unterkunft nicht mit einem Messer betreten werden dürfe.

Als er G. erneut darauf ansprach, sei die südafrikanische Transperson auf ihn losgegangen und habe ihm das Messer zweimal in die Brust gestochen. Nach dem Messergemetzel sei die Transperson geflüchtet. Daraufhin leitete die Polizei eine Großfahndung und schnappten den/das Geschlechtewandler im benachbarten Park Sanssouci.

Warum die südafrikanische Transperson weiterhin in unserem Land aufhältig rundum vom Steuerzahler versorgt wurde, ist wieder einmal Gegenstand einer Anfrage. Denn: Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte 2021 einen Eilantrag gegen die Ablehnung ihres Asylantrags abgelehnt. Ein Jahr später unterstrich das Gericht in einem Klageverfahren die Ablehnung des Asylantrags. Laut rbb und laut Gerichtsangaben wusste die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg von dem Ergebnis des Eilverfahrens. Der Ausländerbehörde in Potsdam wurde demnach mitgeteilt, dass die Klage gegen den abgelehnten Asylantrag abgewiesen wurde. Eine Anfrage an die Stadt Potsdam dazu blieb bislang  unbeantwortet.

Spannend, die Frage: In welchen Knast wird die südafrikanische Asyl-Transperson – sollte es zu einer Verurteilung kommen –  einfahren? Redundant die Frage: Wann werden Verantwortliche für solch grandiose Fehlverhalten endlich zur Rechenschaft gezogen?

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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