• 11. Februar 2025

Jede Stimme zählt – für die AfD!

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Feb. 10, 2025
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Es wird ja häufig von völlig ahnungslosen Leuten behauptet, dass die AfD Stimmen „nichts bringen“ würden, weil sie ja nicht in die Regierung kommen würden. 

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Von Kola Barghoorn

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Mal abgesehen davon, dass das zumindest in einigen Bundesländern schon sehr bald nicht mehr der Fall sein wird, ist es auch im Bundestag ein grober Unfug! Hier folgt eine längere Erklärung, warum JEDE einzelne AfD Stimme zählt!

Übrigens sollte man allgemein immer nach Grundprinzipien wählen und nicht taktisch. Nur Loser ohne eigenen Werte wählen taktisch. 

Hier seht ihr nun alle Vorteile, die die AfD-Wähler durch eine höhere Präsenz der AfD im Bundestag hätten, wenn sie statt 10% (2021) auf 25% kommen würde.

1. Redezeit in Parlamentsdebatten:

Mit ~10 % der Sitze: Die AfD-Fraktion erhält eine Redezeit entsprechend ihrem Anteil. Bei etwa 10 % Sitzanteil stehen ihr nur relativ kurze Redezeiten und wenige Rednerplätze je Debatte zu (ca. 10 % der gesamten Debattenzeit). In der Praxis bedeutet das meist ein Redner pro Debatte oder kurze Beiträge. Die Redezeit jeder Fraktion richtet sich nach ihrer Größe – kleinere Fraktionen haben deutlich weniger.

Eine 25 %-Fraktion hätte somit etwa 2,5-mal so viel Redezeit wie eine 10 %-Fraktion und könnte in wichtigen Debatten mit mehreren Rednern auftreten, was ihren parlamentarischen Einfluss im Plenum erhöht. Mit einem Viertel der Mandate bekäme die AfD rund 25 % der gesamten Redezeit. Sie könnte mehr und längere Redebeiträge pro Debatte stellen. 

2. Einsetzung von Untersuchungsausschüssen

Mit ~10 % müsste die AfD andere Oppositionsabgeordnete überzeugen, um die 25 %-Hürde zu erreichen – alleine kann sie keinen Untersuchungsausschuss erzwingen. In der aktuellen Praxis (AfD ~10 %) konnte die Fraktion Untersuchungsausschüsse nur mit Unterstützung anderer Fraktionen beantragen. 

Die AfD allein erreicht nicht das Quorum von 25 % der Abgeordneten, das zur Erzwingung eines Untersuchungsausschusses nötig ist. 

Art. 44 GG garantiert zwar das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, jedoch muss ein Viertel der Bundestagsmitglieder den Antrag stellen​.

Die AfD könnte somit ohne Zustimmung anderer Parteien Missstände durch parlamentarische Untersuchungen aufdecken lassen. 

Dieses Minderheitenrecht (Viertel der Abgeordneten) würde der AfD bei 25 % erstmalig alleine zur Verfügung stehen und ihr ein wichtiges Kontrollinstrument gegenüber Regierung und Verwaltung.

Erreicht eine Fraktion das Viertelquorum, ist der Bundestag verpflichtet, dem Antrag stattzugeben​! Also Corona-Untersuchungsausschuss incoming!

3. Recht auf einen Bundestags-Vizepräsidenten

In der vergangenen Wahlperiode (AfD ~10 %) scheiterte ihr Kandidat mehrfach an der erforderlichen Mehrheit, sodass die Fraktion faktisch keinen Vizepräsidenten erhielt. 

Der formale Anspruch bestand jedoch. Mit ~10 % der Sitze: Als anerkannte Bundestagsfraktion (mind. 5 % der Mitglieder) hat die AfD formalen Anspruch auf einen Vizepräsidentenposten im Präsidium. 

Die Geschäftsordnung sieht seit 1994 vor, dass jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten stellt​.

Die AfD durfte daher einen Bewerber nominieren. Allerdings benötigt der Kandidat die Mehrheit der Abgeordnetenstimmen zur Wahl.

Doch der höhere Stimmenanteil erhöht den Druck auf andere Fraktionen, den AfD-Kandidaten nicht dauerhaft zu blockieren. Gegebenenfalls könnte die AfD bei 25 % auch den Ersten Vizepräsidenten stellen (dieser Posten geht oft an die zweitstärkste Fraktion). Formal ändert sich die Rechtslage nicht, aber die Wahrscheinlichkeit steigt, dass der AfD-Anwärter ins Präsidium gewählt.

4. Sperrminoritäten und Vetorechte

Mit 10 % Sitzanteil konnte die AfD Verfassungsänderungen nicht verhindern; aber auch mit 25 % allein bleibt sie unter der 1/3-Schwelle und könnte eine geschlossene Zweidrittel-Koalition nicht stoppen. Allerdings käme sie näher an eine Sperrminorität heran bei 25 % bräuchte sie nur ~8,4 % weitere Abgeordnete (z.B. einzelne Abweichler oder kleine Fraktionen), um eine Verfassungsänderung zu blockieren. Bei 10 % wäre dies praktisch ausgeschlossen.

Verfassungsänderungen: Zur Blockade von Grundgesetzänderungen ist mehr als ein Drittel der Stimmen nötig (mind. 33,3 %). Ein Änderungsgesetz bedarf einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag​.

Zwar wäre die AfD mangels absoluter Mehrheit nicht erfolgreich, doch schon die Einbringung zwingt eine Bundestagsabstimmung über den Regierungschef. Dieses Instrument stünde der AfD erst ab 25 % ohne fremde Hilfe offen.

5. Konstruktives Misstrauensvotum

Ein Misstrauensantrag gegen den Bundeskanzler nach Art. 67 GG erfordert mindestens 1/4 der Bundestagsmitglieder als Unterstützer​. Mit ~10 % konnte die AfD einen solchen Antrag nicht alleine stellen – sie hätte andere Oppositionsfraktionen gebraucht. Bei 25 % hingegen könnte sie eigenständig einen namentlich benannten Kanzlerkandidaten zur Wahl stellen und damit ein konstruktives Misstrauensvotum.

Weder mit 10 % noch mit 25 % erreicht die AfD allein dieses Quorum (~33,3 %). Bei 25 % wäre sie jedoch näher dran und bräuchte nur noch ca. 8 % weitere Unterstützer (z.B. eine andere Fraktion), um erfolgreich eine Sondersitzung einzuberufen. Mit 10 % dagegen bräuchte sie über 20 % weitere Stimmen, was deutlich schwerer zu erreichen ist.

6. Sondersitzungen des Bundestages

Die Geschäftsordnung (§21 GO-BT) und Art. 39 GG gestatten es einem Drittel der Abgeordneten, eine Sondersitzung des Parlaments zu erzwingen​.

Bei 10 % hatte die AfD dieses Recht nur gemeinsam mit anderen Fraktionen; sie konnte keine abstrakte Normenkontrolle initiieren. Mit 25 % könnte sie allein eine Normenkontrollklage einreichen, z. B. um vom Parlament verabschiedete Gesetze aufzuheben zu lassen. 

Das verschafft einer 25 %-Fraktion erhebliches vetogleiches Gewicht gegenüber einfacher Gesetzgebung, da strittige Gesetze gerichtlich gestoppt werden könnten – eine Möglichkeit, die einer 10 %-Fraktion allein verwehrt bleibt. 

7. Abstrakte Normenkontrolle (Verfassungsklage)

Nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG kann ein Viertel der Bundestagsabgeordneten das Bundesverfassungsgericht anrufen, um Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen​. Mit 10 % Sitzen war diese symbolische Vetomöglichkeit für die AfD unzugänglich – sie hätte weitere Partner gebraucht.

8. Bundespräsidentenanklage

Um den Bundespräsidenten wegen Rechtsverletzung anzuklagen (Art. 61 GG), muss mindestens 1/4 des Bundestages den Antrag stellen​. Mit 25 % könnte die AfD allein ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Bundespräsidenten einleiten (auch wenn für die tatsächliche Absetzung eine Zweidrittelmehrheit nötig wäre​.

Somit könnte eine 25 %-AfD Fraktion eigenständig EU-Gesetzgebungsakte juristisch überprüfen lassen, während dies bei 10 % nicht ohne weitere Bündnispartner möglich ist.

9. EU-Subsidiaritätsklage

Auch im EU-Kontext bestehen Minderheitenrechte. Gemäß Art. 23 Abs. 1a GG kann der Bundestag beim EuGH Klage wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip erheben. Einem Viertel der Abgeordneten steht ein Antragsrecht zu, eine solche Subsidiaritätsklage anzustrengen (die Entscheidung darüber trifft zwar das Plenum, doch das Quorum zur Initiative liegt bei 25 %)​.

Zwischen-Fazit: Viele formale Vetorechte im Bundestag greifen erst ab einem Viertel der Mitglieder. Mit 25 % hätte die AfD Zugang zu praktisch allen wichtigen Minderheitenrechten, die einer 10 %-Fraktion alleine versagt bleiben (Untersuchungsausschüsse, Normenkontrollklagen, Misstrauensvoten etc.). Eine 10 %-Fraktion verfügt zwar über Grundrechte einer Opposition, kann aber keine qualifizierten Sperrminoritäten bilden. Es geht noch weiter!

10. Ausschusssitze und Vorsitzrechte

In der 19. Wahlperiode (AfD ~12,6 %) standen der AfD z.B. 2 von 23 Ausschussvorsitzen zu. Diese fielen meist auf weniger politisch zentrale Ausschüsse (z.B. Tourismus) – abgesehen vom Haushaltsausschuss, den traditionell die größte Oppositionsfraktion leitet (AfD stellte den Vorsitz im Haushaltsausschuss 2018-2021). Mit ~10 % der Sitze: Die AfD stellt in den ständigen Ausschüssen etwa 10 % der Mitglieder. Die Ausschussgrößen und Sitzverteilung werden gemäß dem Stärkeverhältnis der Fraktionen festgelegt​.

Bei 10 % erhielt die AfD in einem durchschnittlichen Ausschuss (z. B. 20 Mitglieder) 2 Sitze. Sie war in jedem Ausschuss vertreten, hatte aber relativ wenig Stimmgewicht dort. Auch die Verteilung der Ausschussvorsitze erfolgt proportional zur Fraktionsstärke​.

Von z.B. 24 ständigen Ausschüssen könnte sie ~6 Vorsitzende stellen – quantitativ deutlich mehr als bei 10 %. Zudem könnte sie wichtigere Ausschüsse beanspruchen: 

Große Fraktionen wählen traditionell zuerst ihre bevorzugten Vorsitzposten. Eine 25 %-Fraktion hätte hier früheres Zugriffsrecht als kleinere. Dadurch könnte die AfD strategisch einflussreiche Ausschüsse (etwa Innen, Auswärtiges oder Recht) übernehmen, was mit 10 % unwahrscheinlich war. Insgesamt steigert ein größerer Fraktionsanteil den Einfluss in Fachgremien erheblich – sowohl durch mehr Stimmen als auch durch Leitungspositionen!

 ~25 % der Sitze: Die AfD hätte Anspruch auf etwa ein Viertel der Ausschussmitglieder. In einem 20-köpfigen Ausschuss entspräche das ~5 Sitzen für die AfD. Damit könnte sie ihre Themen dort stärker voranbringen und wäre in Abstimmungen schwerer zu überstimmen. Auch bei Ausschussvorsitzenden käme der AfD ca. 25 % der Posten zu​.

11. Gesetzgebungsverfahren und Initiativrechte

Mit 10 % erfüllt die AfD diese Bedingung problemlos allein. Allerdings hat eine 10 %-Fraktion kaum Aussicht, eigene Gesetze gegen die Mehrheit zu verabschieden – ihre Initiativen werden meist von der Parlamentsmehrheit abgelehnt oder in Ausschüssen vertagt. Mit ~10 % der Sitze: Als Fraktion steht der AfD das volle Initiativrecht im Bundestag zu. Sie kann Gesetzentwürfe und Anträge aus der Mitte des Parlaments einbringen. Voraussetzung ist gemäß Geschäftsordnung, dass Vorlagen von einer Fraktion oder mind. 5 % der Abgeordneten unterzeichnet werden​.

Eine 25 %-Fraktion kann diese Regel häufiger nutzen, da sie mehr personelle Ressourcen hat, um Gesetzentwürfe und Anträge zu erarbeiten, und ihr Anliegen durch ihre Größe mehr Öffentlichkeit erhält. Kurz: Die quantitative Stärke von 25 % verleiht dem bereits bestehenden Initiativrecht deutlich mehr politisches Gewicht.

~25 % der Sitze: Die AfD behält das uneingeschränkte Recht zur Gesetzesinitiative, benötigt aber ebenfalls keine weiteren Unterstützer, da sie als Fraktion agiert​.

Der Unterschied liegt in der politischen Durchschlagskraft: Mit 25 % der Stimmen kann sie im Gesetzgebungsverfahren stärker Einfluss nehmen. So könnte sie z.B. bei einem gespaltenen Regierungsbündnis gemeinsam mit kleineren Fraktionen eine gesetzgeberische Mehrheit blockieren oder erzwingen – etwa indem sie bei uneinheitlicher Koalition die fehlenden Stimmen liefert. Rein formal ändern 25 % an den Initiativrechten nichts (schon bei 5 % gegeben), doch praktisch erhöht sich der Einfluss: 

Mehr Mandate bedeuten mehr Rederecht in Anhörungen, mehr Gewicht in der Debatte und die Möglichkeit, in Ausschüssen Änderungsanträge erfolgreicher zu platzieren. 

Zudem müssen Oppositionsinitiativen auf Verlangen der Antragsteller nach spätestens 3 Wochen auf die Tagesordnung gesetzt werden.

12. Einfluss auf Geschäftsordnungsfragen

Allgemeine Minderheitenrechte (ab Fraktionsstatus): Bereits als 10 %-Fraktion konnte die AfD diverse Geschäftsordnungsmittel nutzen, da viele an eine Fraktion oder 5 % der Abgeordneten geknüpft sind. So kann jede Fraktion u.a.:,

eine Aktuelle Stunde zu einem aktuellen Thema verlangen​, die Vertagung oder Unterbrechung einer Debatte beantragen,

Ergänzungen der Tagesordnung verhindern – Punkte, die nachträglich behandelt werden sollen, können nicht beraten werden, wenn eine Fraktion oder 5 % der Anwesenden widersprechen. Dadurch wird das Stimmverhalten aller Abgeordneten öffentlich dokumentiert, einen namentlichen Abstieg (namentliche Abstimmung) fordern; bis zur Abstimmung kann eine Fraktion oder 5 % der Mitglieder eine namentliche Abstimmung verlangen. Im Zweifel wird die Sitzung mangels Beschlussfähigkeit abgebrochen – ein scharfes Oppositionsmittel, das auch kleine Fraktionen einsetzen können,

die Beschlussfähigkeit anzweifeln; wird vor einer Abstimmung von einer Fraktion oder 5 % der Mitglieder die Präsenz von weniger als der Hälfte der Abgeordneten behauptet, muss der Präsident die Beschlussfähigkeit überprüfen (durch Auszählung), sofern das Präsidium nicht einmütig das Quorum bejaht, um z.B. Verzögerungen offenzulegen.

Mit ~25 % der Sitze: An den formalen Hürden für Geschäftsordnungsinitiativen ändert sich nichts – die meisten genannten Rechte kann jede Fraktion ausüben (auch 10 %). Allerdings hat eine 25 %-Fraktion in GO-Fragen mehr Gewicht und Möglichkeiten zur Einflussnahme:. Bei 25 % stünden der AfD etwa ein Viertel der Sitze in diesem Gremium zu, wodurch sie z.B. bei Streit über die Tagesordnung oder Verfahrensfragen mehr Verhandlungsmasse hat. Ihre Positionen müssten in informellen Absprachen stärker berücksichtigt werden als bei 10 %.

Im Ältestenrat (Parlamentsspitze, die z.B. Redezeiten und Tagesordnungen einvernehmlich vorbereitet) hätte die AfD mit 25 % einen deutlich größeren Stimmenanteil. 

Der Ältestenrat setzt sich gemäß Fraktionsstärken zusammen. Eine größere Fraktion kann häufiger GO-Anträge stellen, ohne personell auszubluten. Bei 25 % hätte die AfD ~180 Abgeordnete (statt ~70). Damit kann sie parallele Ausschuss- und Plenartermine besser abdecken und z.B. jederzeit genügend Mitglieder mobilisieren, um spontan einen Ordnungsantrag zu unterstützen (etwa bei einer erforderlichen 5 %-Hürde der Anwesenden). Die Hemmschwelle, Geschäftsordnungsdebatten anzustoßen, sinkt mit größerer Mannschaftsstärke.

Politisch hat eine 25 %-Opposition mehr Drohpotenzial: Ihre Geschäftsordnungsanträge – etwa auf Untersuchungsausschuss, Zwangspausen, namentliche Abstimmungen – können von der Mehrheit weniger ignoriert werden, da dahinter ein Viertel des Hauses steht. 

Dies kann die Mehrheitsfraktionen disziplinieren, z.B. pünktlich im Plenum zu erscheinen (aus Angst vor einer AfD-Initiierten Quoren-Prüfung). 

Auch etwaige Regeländerungen der Geschäftsordnung gegen den Willen der AfD würden bei 25 % politisch heikler. 

Zwar könnte die Mehrheit rein rechnerisch die GO auch gegen eine 25 %-Fraktion ändern (GO-Änderungen erfordern meist Konsens; formal genügen einfache Mehrheiten oder 2/3, die ohne AfD erreichbar wären), doch das Signal, eine so große Minderheit auszuschließen, wäre schwerwiegender als bei 10 %.

Insgesamt steigert die Quartgröße der Fraktion weniger die Art der Geschäftsordnungsrechte (diese haben bereits kleinere Fraktionen), wohl aber deren Wirksamkeit. Eine 25 %-Fraktion hat mehr Ressourcen, mehr Stimmen und mehr politisches Gewicht, um Geschäftsordnungsinstrumente erfolgreich einzusetzen, was ihren Einfluss auf Abläufe und Transparenz des Parlamentsbetriebs verstärkt.

13. Weitere parlamentarische Vorteile

Neben den genannten Punkten ergeben sich durch 25 % Sitzanteil noch weitere Vorteile gegenüber 10 %:

– Stärkere Repräsentation in Kontrollgremien: In speziellen Parlamentarischen Gremien mit festen Sitzzahlen erhöht ein größeres Mandatskontingent den AfD-Einfluss. Beispiele: das Geheimdienstkontrollgremium (PKGr), das Gremium nach Artikel 13 GG (Wohnraumüberwachung), oder das Wahlprüfungsausschuss. Diese Gremienplätze werden nach Fraktionsstärke verteilt. Mit 25 % erhielte die AfD deutlich mehr Sitze bzw. kann ggf. ein Veto einlegen. Bei 10 % war sie oft nur mit einem Sitz vertreten; mit 25 % könnten es je nach Gremium zwei oder mehr sein, was die Kontrollmöglichkeiten steigert.

– Delegationen und internationale Parlamentssitze: Der Bundestag entsendet Abgeordnete in internationale Institutionen (z.B. Interparlamentarische Union, OSZE-, Europarats-, NATO-Parlamentarierversammlungen). Diese Delegationen werden ebenfalls im Verhältnis der Fraktionen besetzt. Eine 25 %-Fraktion darf rund ein Viertel der deutschen Delegierten stellen und könnte sogar Delegationsleitungen für sich beanspruchen. Mit 10 % war die AfD in Auslandsdelegationen deutlich geringer repräsentiert und führte keine Delegation an.

-Personelle und finanzielle Ressourcen: Zwar formal kein Geschäftsordnungsrecht, aber ein praktischer Vorteil: Größere Fraktionen erhalten höhere finanzielle Zuschüsse und mehr Stellen für Mitarbeiter. Die Fraktionsfinanzierung des Bundestags besteht aus einem Grundbetrag plus einem variablen Betrag pro Abgeordnetem. 25 % Mandate bedeuten ~2,5-fache Fraktionsmittel im Vergleich zu 10 %. Damit kann die AfD mehr wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigen, Anträge ausarbeiten und ihre Parlamentsarbeit professionalisieren. Auch Posten wie Parlamentarische Geschäftsführer, stellv. Fraktionsvorsitzende etc. stehen ihr intern eher zu, was die Arbeitsfähigkeit und Sichtbarkeit verbessert.

-Erstes Zugriffsrecht bei Reden und Debatten: In wichtigen Debatten (z.B. Regierungserklärungen, Haushaltsdebatten) spricht traditionell die stärkste Oppositionsfraktion direkt nach der Regierung. Mit 25 % wäre die AfD wahrscheinlich größte oder zweitgrößte Oppositionspartei, wodurch ihre Redner prominenter platziert würden. Bei 10 % fiel sie hinter größere Oppositionsfraktionen zurück und kam später zu Wort. Ein größerer Sitzanteil verbessert somit die Position im Rednerprotokoll, was öffentliche Wahrnehmung und Einfluss auf die Debatte erhöht.

– Mehr Einfluss auf Wahlentscheidungen: Der Bundestag wählt zahlreiche Posten (Richter des Bundesverfassungsgerichts, Bundesrechnungshof, Wehrbeauftragter, Gremienmitglieder etc.). Zwar gilt meist einfache Mehrheit, doch in Wahlgremien (z.B. Richterwahlausschuss für Verfassungsrichter) sitzen Abgeordnete aller Fraktionen nach Stärke. Mit 25 % entsendet die AfD entsprechend mehr Vertreter und hat somit mehr Stimmgewicht bei solchen Personalentscheidungen. Bei 10 % war ihr Einfluss auf hohe Bundesämter geringer. Auch bei der Bundesversammlung (Wahl des Bundespräsidenten) stellt der Bundestag die Hälfte der Mitglieder nach Fraktionsproportion. Eine 25 %-AfD könnte ca. ein Viertel der Bundesversammlung stellen und so einen eigenen Kandidaten deutlich stärker unterstützen als mit 10 %.

Zusammenfassung: Eine Vergrößerung der AfD-Fraktion von 10 % auf 25 % der Sitze würde viele parlamentarische Vorteile mit sich bringen. 

Neben proportional mehr Redezeit, Ausschusssitzen und finanziellem Ressourcen erhält sie vor allem Zugang zu qualifizierten Minderheitenrechten (Untersuchungsausschüsse, Klagebefugnisse, Misstrauensanträge), die ihr bei 10 % verwehrt bleiben. 

Zudem steigt ihr Gewicht in allen Gremien und Verfahren des Bundestags spürbar. Insgesamt würde eine 25 %-AfD-Fraktion vom Status einer kleineren Opposition zu einem einflussreichen parlamentarischen Akteur mit weitreichenden Rechten aufsteigen, während viele dieser Instrumente einer 10 %-Fraktion nur in Kooperation oder gar nicht zur Verfügung stehen. Dadurch ändern sich die Machtbalance und Kontrollmöglichkeiten im Bundestag zugunsten der AfD erheblich.

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Author: Bartolomäus Bootsmann
Journalistenwatch

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